Was gilt konkret für meinen Arbeitsplatz

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Was gilt konkret für meinen Arbeitsplatz

Hallo ich areite als examinierte Altenpflegerin in einem Altenheim. MO. von 7-14 Uhr, Di-Fr. 7-11.30 Uhr und jedes 2. WE von 12.30 -20.00 Uhr. Ich komme insgesamt auf eine 20 Std. Stelle . Einen tag in der Woche habe ich noch frei. Nun ist es so daß ich in der 27.ssw bin . Ich versorge die leichteren leute ( Fußgänger) . Wenn ich sie dusche oder anziehe muß ich mich oft bücken oder in die Hocke gehen. Dieses übt masiven Druck im Imtimbereich aus. Ich nehme schonMagnesium,der FA weiß Bescheid und die 1.ss ist erst 14 Monate her. Darf ich Blutzucker messen wenn ich Handschuhe trage? Darf ich Sonntags arbeiten? Manche Kollegen ( ich arbeite dort noch nicht lange) haben nun ihren Unmut geäußert daß ich mich "ausruhe", fast nichts mehr mache. Kann ein Hausarzt auch ein Berufsverbot aussprechen oder schreiben? Vielen Dank

von sternchen1410 am 26.02.2013, 13:16



Antwort auf: Was gilt konkret für meinen Arbeitsplatz

Hallo, das kann nur ein Arzt entscheiden! Bitte mal bei Dr. Bluni fragen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.02.2013



Antwort auf: Was gilt konkret für meinen Arbeitsplatz

Ach ja mein Mutterschutz beginnt am 22.04.2013

von sternchen1410 am 26.02.2013, 13:17



Antwort auf: Was gilt konkret für meinen Arbeitsplatz

Du darfst in der Schwangerschaft GENERELL nicht mehr am Sonntag arbeit und nicht zwischen 20:00 und 06:00 Uhr. Generell könnte auch Dein Hausarzt ein BV aussprechen, allerding nur wenn die Schwangerschaft der Grund wäre (bzw. z.B. dauernde vorzeitge Wehen). Wenn der Arbeitsplatz nicht schwangerengerecht ist kann und muss der AG einen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen oder ein BV aussprechen. Wende Dich ggf. an das Gewerbeaufsichtsamt. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 26.02.2013, 14:45



Antwort auf: Was gilt konkret für meinen Arbeitsplatz

In der Pflege gilt das Sonntagsverbot nicht, man muss nur einen anderen Tag in Woche frei haben und das ist hier der Fall.

von sternenfee75 am 26.02.2013, 18:51



Antwort auf: Was gilt konkret für meinen Arbeitsplatz

Da du unter der Woche einen Tag als Freizeitausgleich bekommst ist es rechtens, dass du an einem Sonntag arbeitest. Natürlich darfst du mit Handschuhen den Blutzucker messen, warum auch nicht? Und vor allem wie hast du es die letzten 27 Wochen gemacht? Die Kollegen kannst du nur reden lassen, wenn sie kein verständnis für einen Schwangere haben, kann man denen auch nicht helfen. Alternativ, wenn es dich wirklich stört beschwer dich bei der WBL oder PDL. Natürlich könnte dein Arzt ein BV aussprechen, aber ich sehe hierfür keinen Grund. Dein Posting hört sich eher nach einem "jammer und ich hab kein Bock mehr" Posting an. und für sowas gibt es kein BV.

von pickpick am 27.02.2013, 10:01



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