ju91be
Hallo liebe Frau Bader und Community. Wir haben zur Geburt(05.10.2016) unser ersten Tochter Elterngeld Plus beantragt und ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen. Unsere 2. Tochter wird aber kommenden Monat geboren, weshalb ich die Elternzeit vorzeitig beendet habe um in den Mutterschutz zu gehen. Jetzt ist mir aufgefallen das wir für diesen Monat kein Elterngeld mehr für unsere erste Tochter mehr bekommen haben. Nun meine Frage: Steht uns das Geld nicht mehr zu da ich jetzt Mutterschaftsgeld beziehe? Wenn wir nur "normales" Elterngeld bezogen hätten, hätten wir ja auch den Kompletten Betrag erhalten. Vielen Dank schon mal im Vorraus. MfG Julia
Hallo, enn Sie tatsächlich noch EG bekommen, wird das auf das MG angerechner. Sie hätten es sich vorher auszahlen lassen müssen. Liebe Grüße NB
Felica
Ist doch logisch. Mit ende EZ lebt dein vz-vertrag wieder auf. Beträgt der mehr wie 30 Std die Woche, erfüllst du die Voraussetzung für EG noch mehr. Da man nicht mehr wie 30 Std arbeiten darf. Arbeitest du weniger wie 30 Std, wird das EG mit dem Mutterschutzgeld verrechnet. Mutterschutzgeld höher wie EG, also kein EG mehr. Besser wäre gewesen EG Plus in Basid-EG vor dem Mutterschutz zu verändern. Frag nach, evtl geht das bei euch noch. Sonst ist es futsch.
Sternenschnuppe
Das ist doch jetzt.
Felica
Stimmt. hatte gar nicht nachgerechnet. Sollte man auch machen. Ich frage mich aber auch immer warum man dann nicht erst auf den EG-bescheid schaut was drauf steht. So habe ich es damals gemacht wie ich mich gewundert habe das ich zum ersten Geburtstag kein EG mehr bekommen habe. da ist mir dann aufgegangen das es ja immer im voraus gezahlt wird. ist halt ungewohnt und etwas blöde wegen der ersten Gehaltszahlung dann wenn man wieder arbeitet.
Dojii
Ich glaube das liegt eher daran, dass du in den ersten beiden Monaten deines älteren Kindes auch Mutterschaftsgeld erhalten hast. Das sind automatisch Elterngeldbasis-Monate und dadurch kommst du insgesamt nur noch auf 22 Monate Elterngeld (2 Basis, 20 Plus) - das heißt dein letztes Elterngeld sollte regulär Ende Juli gezahlt worden sind.
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