gluecksstern81
Hallo Frau Bader, jetzt habe ich auf dem Bescheid des Elterngeld Plus gesehen, dass ich Elterngeld nur bis zum 22. Lebensmonat des Kindes erhalte, ich verstehe jetzt nicht warum nicht bis zum 24.Lebensmonat?? Ich bin alleinerziehend, das erste Jahr ist rum und ich möchte mir gerne den Rest auszahlen lassen. Habe ich im Elterngeld Antrag bei dem ganzen Stress mit Baby etwas falsch gemacht? Auch habe ich für den ersten Lebensmonat gar kein Elterngeld erhalten. Leider erreiche ich niemanden auf der Elterngeldstelle. Danke gluecksstern81
Hallo, Weil das MG angerechnet wird. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Weil Du sicherlich Mutterschaftsgeld bekommen hast - das wird beim EG an Bezugsmonaten abgezogen. Da man in dem Zeitraum dann kein EG bekommt, kann man das auch nicht splitten. Wärst du nicht alleinerziehend, hättest du nur höchstens 20 Monate EG Plus und eben mindestens 2 Mutterschaftsgeldmonate welche du dir selbst "splitten" könntest. je nachdem wann Kind gekommen ist und ob zB Frühgeburt. Falls du kein Mutterschaftsgeld bekommen hast, würde ich mal schleunigst nachfragen.
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