Wann über Schwangerschaft informieren?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wann über Schwangerschaft informieren?

Hallo, heute hatte ich leider ein nicht so erfreuliches Telefonat. Meine Elternteil endet zum 01.03. Eigentlich war eine Teilzeit angedacht aber ich warte immeroch auf meine VertragsÄnderung. Heute wurde ich darüber informiert das das doch nicht gehen würde. Jetzt bin ich in der 10. Ssw ungeplant schwanger. Ich befürchte ich werde am ersten Arbeitstag entlassen, da meine stelle in der Elternzeit neu besetzt wurde. Wie kann ich das umgehen? Macht es Sinn noch vor arbeitsbeginn über die schwangerschaft zu informieren? Kann ich dann nicht mehr entlassen werden? Eigentlich wollte ich bis über die 12. Ssw warten aber so wäre ich bereits ein paar tage am arbeiten. Was soll ich tun?

Mitglied inaktiv - 14.02.2018, 13:17



Antwort auf: Wann über Schwangerschaft informieren?

Hallo, im Gesetz steht, man soll die Schwangerschaft zeitnah dem Arbeitgeber mitteilen. Es steht jedoch nichts dabei, was passiert, wenn man es nicht tut. Somit müssen sie keine Konsequenzen fürchten. Sie können also abwarten. Wichtig ist jedoch, dass der Arbeitgeber das Mutterschutzgesetz nur dann berücksichtigen kann, wenn er die Schwangerschaft kennt. Er kann also nicht prüfen, ob eine Gefahrenlage vorliegt, die zu einem Beschäftigungsverbot führt. Außerdem haben sie nur dann Kündigungsschutz, wenn der Arbeitgeber von der Schwangerschaft weiß. Sollte er tatsächlich kündigen, können Sie ihm dies jedoch, mit einer Frist von längstens 14 Tagen, noch mitteilen, dann ist die Kündigung unwirksam. Viele Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.02.2018



Antwort auf: Wann über Schwangerschaft informieren?

Sag es, wenn Du tatsächlich gekündigt wirst - du hast Kündigungsschutz, wenn Du schwanger bist -, sonst gehst Du arbeiten. Kannst Du nicht Vollzeit arbeiten gehen, dann musst Du kündigen oder (falls möglich) deine EZ verlängern und TZ in EZ anmelden. Wird dir auch die verwehrt, dann kannst Du so mit Erlaubnis des AG woanders TZ arbeiten. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 14.02.2018, 13:44



Antwort auf: Wann über Schwangerschaft informieren?

Ich will ja arbeiten gehen. Weiß nur nicht ob der Kündigungsschutz gilt wenn der Arbeitgeber nicht Bescheid weiß.

Mitglied inaktiv - 14.02.2018, 13:46



Antwort auf: Wann über Schwangerschaft informieren?

Du musst deinem Arbeitgeber innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung mitteilen, dass du schwanger bist, dann gilt der Kündigungsschutz auch rückwirkend (§17 Abs. 1 MuschG). Dich jetzt noch zu kündigen wird kaum möglich sein. Andererseits solltest du dem Arbeitgeber die Schwangerschaft mitteilen, sobald du sicher bist, dass sie vorliegt (§15 Abs. 1 MuschG). Es bewusst heraus zu zögern ist auch keine nette Lösung.

von Dojii am 14.02.2018, 14:16



Antwort auf: Wann über Schwangerschaft informieren?

Von herquszögern habe ich ja nie gesprochen. Da ich aber auch schon einmal eine Fehlgeburt hatte ist es wohl legitim bis zur 12. Ssw warten zu wollen

Mitglied inaktiv - 14.02.2018, 21:24



Antwort auf: Wann über Schwangerschaft informieren?

Natürlich, so meinte ich das auch gar nicht. ^^ Ich dachte eher daran, es erst dann zu sagen, wenn die erwartete Kündigung kommt.

von Dojii am 15.02.2018, 07:26



Antwort auf: Wann über Schwangerschaft informieren?

Man ist nicht verpflichtet die Schwangerschaft anzuzeigen. Lediglich, wenn man das Mutterschutzgesetz in Anspruch nehmen will. Es heißt nicht ohne Grund man "SOLLTE" sie anzeigen. Ob man das tut, ist dem AN vollkommen freigestellt. Niemand ist verpflichtet dem AG irgendwas in diesem frühen Stadium mitzuteilen. Es reicht mitzuteilen, wenn man gekündigt wird, dann halt rechtzeitig, damit die Kündigung wieder unwirksam wird. Ansonsten kann sie problemlos und vollkommen rechtens warten bis SIE dazu bereit ist, den AG über die Schwangerschaft zu informieren. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 15.02.2018, 09:17



Antwort auf: Wann über Schwangerschaft informieren?

Ich sehe eher den Knackpunkt darin, dass der AG die AN anscheinend loswerden will und das wird er evtl. über den Teilzeitwunsch schaffen. Er kündigt sie am ersten Tag nach der EZ, und wenn er vom SS-bedingten Kündigungsschutz durch ihre Anzeige der SS erfährt (egal ob vor oder nach der 2-wöchigen Frist), wird er TZ ablehnen und die AN damit zum selbst kündigen drängen wollen. Noch hast du zeitlichen Vorsprung. Versuch dir also am besten jetzt schon eine Plan zu machen wie du evlt. die Betreuung des älteren Kindes doch mit deinen bisherigen Vollzeit-Stunden schaffen könntest. Dein Partner kann evtl. bis zum Mutterschutz seinen Stunden reduzieren, oder es gibt Großeltern oder anderen Vertrauenspersonen die einspringen können, oder ihr denkt über ein Au-pair-Mädchen nach...etc... Viel Erfolg!

von bellis123 am 15.02.2018, 16:14



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Vertragsänderung in Schwangerschaft

Hallo Frau Bader, Ich habe im November 2021 meine erste Tochter bekommen. Auf Anfrage meines Arbeitgebers habe ich im Mai 2022 mit 12 Stunden wieder angefangen Teilzeit in Elternzeit zu arbeiten. der Vertrag ging zu nächst bis zum 2. Geburtstag, da wir so lange ursprünglich die elternzeit geplant hatten.  dann habe ich eine elternzeit Verlänge...


Höhe Elterngeld bei Schwangerschaft im ALG I Bezug & Möglichkeit zur Erhöhung

Sehr geehrte Frau Bader, angenommen eine Frau hat nun die Situation, dass Sie im ALG I Bezug (im Anschluss an Krankengeldzug) nun schwanger geworden ist. Wie verhält es sich nun mit den Elterngeld Leistungen? Stehen Ihr nur das Mindestelterngeld in Höhe von 300€ / Monat zu, wenn Sie im gesamten Bemessungszeitraum von 12 Monaten vor Geburt des K...


Arbeitslosengeld Schwangerschaft

Hallo Frau Bader,  Ich hätte eine frage bezüglich des Bezug von Arbeitslosengeld in der schwangerschaft.  Ich war vor der Arbeitslosigkeit als zahnmedizinische Fanchamgeszellte beschäftigt. Und beziehe seit dem 22.1.2024 Arbeitslosengeld. Am 14.02 hab ich ein gespräch mit meiner Vermittler. Nun ist meine Frage, steht mir rein rechtlich tr...


Mitteilung Schwangerschaft AG

Hallo Frau Bader, ist es rechtlich in Ordnung, meinem Arbeitgeber erst in der SSW14 über meine Schwangerschaft zu informieren? Ich habe leider erst in der SSW13 einen Termin für den Harmony Test beim Frauenarzt bekommen und das Testergebnis kann bis zu 7 Werktage dauern und ich möchte die Schwangerschaft nicht vor dem Testergebnis öffentlich ma...


Elterngeld bei Schwangerschaft in Elternzeit

Liebe Frau Bader,  mein Sohn wurde im März 2022 geboren. Seit April 2023 gehe ich in Elternzeit Teilzeit arbeiten. Jetzt bin ich zum zweiten Mal schwanger. Im Juli soll das Kind kommen. Bis zum Mutterschutz bin ich in Elternzeit. Worauf bezieht sich die Berechnung des Elterngeldes? Ich habe gelesen, dass das Vollzeitgehalt vor der Elternzeit au...


Kurzarbeit während Schwangerschaft

Guten Tag Frau Bader, mein Unternehmen plant im nächsten Monat tageweise in Kurzarbeit zu gehen. Ich bin in Teilzeit beschäftigt und derzeit in SSw14. Ist es nicht so, dass Kurzarbeit eine Entgeltersatzleistung ist und nicht zum Elterngeld hinzugerechnet wird? Wäre es legitim mich trotzdem in Kurzarbeit zu schicken? Ich hätte erhebliche wirts...


Schwangerschaft Trennung

Ich brauche dringend bitte Hilfe.  Ich habe mich von meinem Freund (Erzeuger meines Kindes) getrennt. Ich bin in der 26. SSW und lebe bei meinen Eltern wieder. Er droht mir mit Gericht und Gewalt mir das Kind wegzunehmen sobald es auf der Welt ist. Was muss ich alles beantragen, damit er gesetzlich/rechtlich mir mein Kind nicht wegnehmen kann und...


In Schwangerschaft auf Vollzeit erhöhen

Guten Morgen Frau Bader, ich bin frisch schwanger und Lehrerin (verbeamtet) in NRW. Kurz vor der Schwangerschaft wurde mein Antrag auf Teilzeit (ca. 65%) ab Sommer erneut bewilligt. Jetzt frage ich mich, ob ich ab dem 01.08. auch auf Vollzeit erhöhen kann (wäre ja ohnehin nur bis Oktober, wenn der Mutterschutz beginnt; sofern natürlich alles gu...


Verdienstausfall durch Schwangerschaft

Hallo Frau Bader,  ich bin im Rettungsdienst tätig und darf deshalb aktuell nicht auf dem Rettungswagen eingesetzt werden. Mein Arbeitgeber hat mir einen alternativen Arbeitsplatz geschaffen in der Verwaltung, dem ich auch sehr gerne nachgehe, damit ich nicht in ein Beschäftigungsverbot komme. Allerdings bedeutet das für mich einen erheblichen ...


Arbeitszeitvertrag erneute Schwangerschaft

Guten Abend, ich arbeite zurzeit im Gruppendienst der Jugendhilfe in Teilzeit (während meiner Elternzeit) Meine Elternzeit endet am 28.06.24. mein Zusatzvertrag für die Teilzeit endet am 31.07.24. Danach greift mein ursprünglicher Vollzeitvertrag mit Schichtarbeit. Nun denken wir über ein zweites Kind nach. Jedoch habe ich Bedenken, dass ich...