Mitglied inaktiv
Hallo, heute hatte ich leider ein nicht so erfreuliches Telefonat. Meine Elternteil endet zum 01.03. Eigentlich war eine Teilzeit angedacht aber ich warte immeroch auf meine VertragsÄnderung. Heute wurde ich darüber informiert das das doch nicht gehen würde. Jetzt bin ich in der 10. Ssw ungeplant schwanger. Ich befürchte ich werde am ersten Arbeitstag entlassen, da meine stelle in der Elternzeit neu besetzt wurde. Wie kann ich das umgehen? Macht es Sinn noch vor arbeitsbeginn über die schwangerschaft zu informieren? Kann ich dann nicht mehr entlassen werden? Eigentlich wollte ich bis über die 12. Ssw warten aber so wäre ich bereits ein paar tage am arbeiten. Was soll ich tun?
Hallo, im Gesetz steht, man soll die Schwangerschaft zeitnah dem Arbeitgeber mitteilen. Es steht jedoch nichts dabei, was passiert, wenn man es nicht tut. Somit müssen sie keine Konsequenzen fürchten. Sie können also abwarten. Wichtig ist jedoch, dass der Arbeitgeber das Mutterschutzgesetz nur dann berücksichtigen kann, wenn er die Schwangerschaft kennt. Er kann also nicht prüfen, ob eine Gefahrenlage vorliegt, die zu einem Beschäftigungsverbot führt. Außerdem haben sie nur dann Kündigungsschutz, wenn der Arbeitgeber von der Schwangerschaft weiß. Sollte er tatsächlich kündigen, können Sie ihm dies jedoch, mit einer Frist von längstens 14 Tagen, noch mitteilen, dann ist die Kündigung unwirksam. Viele Grüße NB
Mitglied inaktiv
Sag es, wenn Du tatsächlich gekündigt wirst - du hast Kündigungsschutz, wenn Du schwanger bist -, sonst gehst Du arbeiten. Kannst Du nicht Vollzeit arbeiten gehen, dann musst Du kündigen oder (falls möglich) deine EZ verlängern und TZ in EZ anmelden. Wird dir auch die verwehrt, dann kannst Du so mit Erlaubnis des AG woanders TZ arbeiten. LG Lilly
Mitglied inaktiv
Ich will ja arbeiten gehen. Weiß nur nicht ob der Kündigungsschutz gilt wenn der Arbeitgeber nicht Bescheid weiß.
Dojii
Du musst deinem Arbeitgeber innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung mitteilen, dass du schwanger bist, dann gilt der Kündigungsschutz auch rückwirkend (§17 Abs. 1 MuschG). Dich jetzt noch zu kündigen wird kaum möglich sein. Andererseits solltest du dem Arbeitgeber die Schwangerschaft mitteilen, sobald du sicher bist, dass sie vorliegt (§15 Abs. 1 MuschG). Es bewusst heraus zu zögern ist auch keine nette Lösung.
Mitglied inaktiv
Von herquszögern habe ich ja nie gesprochen. Da ich aber auch schon einmal eine Fehlgeburt hatte ist es wohl legitim bis zur 12. Ssw warten zu wollen
Dojii
Natürlich, so meinte ich das auch gar nicht. ^^ Ich dachte eher daran, es erst dann zu sagen, wenn die erwartete Kündigung kommt.
Mitglied inaktiv
Man ist nicht verpflichtet die Schwangerschaft anzuzeigen. Lediglich, wenn man das Mutterschutzgesetz in Anspruch nehmen will. Es heißt nicht ohne Grund man "SOLLTE" sie anzeigen. Ob man das tut, ist dem AN vollkommen freigestellt. Niemand ist verpflichtet dem AG irgendwas in diesem frühen Stadium mitzuteilen. Es reicht mitzuteilen, wenn man gekündigt wird, dann halt rechtzeitig, damit die Kündigung wieder unwirksam wird. Ansonsten kann sie problemlos und vollkommen rechtens warten bis SIE dazu bereit ist, den AG über die Schwangerschaft zu informieren. LG Lilly
bellis123
Ich sehe eher den Knackpunkt darin, dass der AG die AN anscheinend loswerden will und das wird er evtl. über den Teilzeitwunsch schaffen. Er kündigt sie am ersten Tag nach der EZ, und wenn er vom SS-bedingten Kündigungsschutz durch ihre Anzeige der SS erfährt (egal ob vor oder nach der 2-wöchigen Frist), wird er TZ ablehnen und die AN damit zum selbst kündigen drängen wollen. Noch hast du zeitlichen Vorsprung. Versuch dir also am besten jetzt schon eine Plan zu machen wie du evlt. die Betreuung des älteren Kindes doch mit deinen bisherigen Vollzeit-Stunden schaffen könntest. Dein Partner kann evtl. bis zum Mutterschutz seinen Stunden reduzieren, oder es gibt Großeltern oder anderen Vertrauenspersonen die einspringen können, oder ihr denkt über ein Au-pair-Mädchen nach...etc... Viel Erfolg!
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