85kathali
Hallo, Ich möchte bald ein weiteres Jahr Elternzeit einreichen. Innerhalb dieser Elternzeit möchte ich im Herbst in Teilzeit anfangen zu arbeiten. Wann muss ich den Antrag für die Teilzeit stellen? Direkt mit Bekanntgabe der neuen Elternzeit? (Die Elternzeit schließt nahtlos an, läuft aber auf ein anderes meiner Kinder, da dort noch Zeit über ist) Muss ich das Datum für den Start der Teilzeit direkt festlegen oder kann ich dies vage formulieren und angeben, dass der genau Zeitpunkt (ob Anfang oder Mitte September) noch in gegenseitiger Absprache erfolgt? Hintergrund ist, dass sich noch ein paar Faktoren klären müssen, damit ich abschätzen kann, wie lange die Eingewöhnung in der Kita dauern wird. Danke!
Hallo, AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen wegen der Teilzeit in EZ einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen. Dann müssen Sie 7 Wo. vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen. Dies ist für bis zu 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich. Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc. Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür. Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen. Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden. Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden. Weiter steht im § 15 Abs. 7 BEEG: Hat ein Arbeitgeber die Verringerung der Arbeitszeit 1. in einer Elternzeit zwischen der Geburt und dem vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes nicht spätestens vier Wochen nach Zugang des Antrags oder 2. in einer Elternzeit zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes nicht spätestens acht Wochen nach Zugang des Antrags schriftlich abgelehnt, gilt die Zustimmung als erteilt und die Verringerung der Arbeitszeit entsprechend den Wünschen der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers als festgelegt. Liebe Grüsse, NB
mellomania
ich gehe davon aus, dass du geklärt hast dass du verlängern kannst? also mindestens zwei jahre elternzeit hattest bisher? ich würde es fairerweise direkt mit der elternzeit angeben. und wenn du den genauen start noch nicht weißt, würde ich das so kommunizieren. fand bereits ein gesräch statt bezüglich der stunden und ob es überhaupt geht?
85kathali
Ja klar, mein Arbeitgeber weiß, dass ich erst im Herbst wieder komme und auch mit welchem Stellenanteil. Er weiß nur nicht, dass ich es erstmal über TZ in EZ machen möchte. Ich bin seit Frühling 2019 zu Hause, aber das Kind, für das ich jetzt einreiche, ist schon 5 und von ihm hatte ich damals nur ein Jahr EZ. Neues Elternzeitgesetz
mellomania
ok. beantragungszeitraum hier dann 13 wochen :-) da er über 3 ist. ist er nach dem 1.7.15 geboren? dann hast du noch zwei jahre von ihm übrig. ich wüde das klären mit tz in ez. nicht dass er denkt du änderst deinen vertrag dauerhaft in tz. würde ich nicht machen, sondern wie du sagst, tz in ez arbeiten. wieviele mitarbeiter habt ihr?
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