xeliara
Guten Tag, Mir stehen vom MuSchu 2016/17 noch 12,5 Urlaub zu. Nach 2 Jahren EZ gehe ich ab 01/19 wieder in Vollzeit arbeiten. Gibt es eine Frist, bis wann ich die 12,5 Urlaubstage genommen haben muss? Muss ich diese schriftliche beim AG einfordern? Danke. X.
Hallo, bis einschließlich zum Ende des Jahres, welches nach dem Jahr folgt, in welchem die Elternzeit geendet hat. Liebe Grüße NB
mellomania
so viel ich weiß in diesem jahr noch in dem die elternzeit endet
Mitglied inaktiv
Laut Mutterschutzgesetz muss der Urlaub der vor der Entbindung nicht mehr genommen werden konnte bis zum Ende des Folgejahres in dem die EZ endete genommen werden. Endet Deine EZ am 31.12.18 muss der Urlaub bis 31.12.2019 genommen werden und darf auch vorher nicht verfallen. Endet Deine EZ am 01.01.2019 und Du fängst am 02.01.2019 wieder an muss der Urlaub bis 31.12.2020 bestehen bleiben - so er nicht genommen wird! Der AG kann nicht darauf bestehen dass Du den Urlaub z.B. bis zum 31.3. nehmen musst, jedoch kann er beantragtem Urlaub zuerst davon abziehen so das die 'neuen' Urlaubstage erst angefasst werden sobald der 'alte' Urlaub aufgebraucht ist. LG Sabine
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