VollerGlück
Hallo Frau Bader, Mich interessiert ab wann die Eltenzeit in Kraft tritt? Und zwar hab ich ja nach der Geburt eine Schutzfrist von 8 Wochen und möchte gerne bei meinem AG 12 Monate Elternzeit beantragen setzt die ELTERNZEIT also ab Geburt des Kindes ein oder erst nach der Schutzfrist? Mein Sohn soll am 31.12.2014 geboren werden und 6 Wochen vorher muss ich ja den Antrag beim meinem AG stellen. Dann hätte ich noch eine Frage ist es möglich während der Elternzeit diese ohne Kenntnisnahme des derzeitigen AG zu verkürzen(z.B ich geh 10 Monate finde einen anderen Job und dann löst mich mein Partner ab?) um in einen neuen Arbeitsplatz zu finden? Da meine Chefs mich am liebsten jetzt schon so schnell wie möglich loswerden wollen würden es aber nicht geht da ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag habe. Ich danke Ihnen bereits vorab Liebe Grüße
Hallo, 1. Ab Geburt. 2. Die EZ endet mit Beendigung des Vertrages. Sie können in der EZ kündigen Liebe Grüße NB
SumSum076
Elternzeit gilt faktisch ab Geburt, trotzdem kann sie ja ab Mutterschutzende noch 12 Monate dauern. Da hat man dann eben 12 Monate und 8 Wochen an Elternzeit verbraucht. Die Elternzeit kann nicht einfach so gekürzt werden. Man kann aber einfach kündigen. Oder mit Zustimmung des AG die Elternzeit verkürzen. Oder Teilzeit in Elternzeit machen - auch bei einem anderen AG (Aber nur mit Zustimmung des alten AG). Gruß Sabine
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