Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wann gilt die ELTERNZEIT?

Frage: Wann gilt die ELTERNZEIT?

VollerGlück

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, Mich interessiert ab wann die Eltenzeit in Kraft tritt? Und zwar hab ich ja nach der Geburt eine Schutzfrist von 8 Wochen und möchte gerne bei meinem AG 12 Monate Elternzeit beantragen setzt die ELTERNZEIT also ab Geburt des Kindes ein oder erst nach der Schutzfrist? Mein Sohn soll am 31.12.2014 geboren werden und 6 Wochen vorher muss ich ja den Antrag beim meinem AG stellen. Dann hätte ich noch eine Frage ist es möglich während der Elternzeit diese ohne Kenntnisnahme des derzeitigen AG zu verkürzen(z.B ich geh 10 Monate finde einen anderen Job und dann löst mich mein Partner ab?) um in einen neuen Arbeitsplatz zu finden? Da meine Chefs mich am liebsten jetzt schon so schnell wie möglich loswerden wollen würden es aber nicht geht da ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag habe. Ich danke Ihnen bereits vorab Liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, 1. Ab Geburt. 2. Die EZ endet mit Beendigung des Vertrages. Sie können in der EZ kündigen Liebe Grüße NB


SumSum076

Beitrag melden

Elternzeit gilt faktisch ab Geburt, trotzdem kann sie ja ab Mutterschutzende noch 12 Monate dauern. Da hat man dann eben 12 Monate und 8 Wochen an Elternzeit verbraucht. Die Elternzeit kann nicht einfach so gekürzt werden. Man kann aber einfach kündigen. Oder mit Zustimmung des AG die Elternzeit verkürzen. Oder Teilzeit in Elternzeit machen - auch bei einem anderen AG (Aber nur mit Zustimmung des alten AG). Gruß Sabine


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Liebe Frau Bader, Mein Freund hat 8 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin bei seinem Arbeitgeber 3 Jahre Elternzeit angemeldet, wobei er ab dem 2. Jahr angeboten hat in Teilzeit zu arbeiten.  Letzte Woche hat der Arbeitgeber das zunächst zur Kenntnis genommen, jetzt kam sein Chef heute auf ihn zu, meinte, er hätte das Vertrauen in ihn ver ...

Hallo Frau Bader,  zunächst bedanke ich mich für die Beantwortung meiner Frage unten zur Übernahme des Urlaubs aus dem Mutterschutz in das Folgejahr nach Beendigung der Elternzeit.  Mein Arbeitgeber ist hier leider sehr stur. Was kann ich machen, wenn mein AG darauf besteht, dass ich den Urlaub ausschließlich noch in diesem Jahr nehme, in ...

Guten Tag! Ich hatte in der Schwangerschaft mit meinem ersten Kind ein Beschäftigungsverbot. Anschließend war Ich in Elternzeit und dann mit dem zweiten Kind schwanger und in Elternzeit. Nun habe Ich ja noch den ganzen Resturlaub. Ich möchte in Teilzeit zurück kommen und mir wurde mitgeteilt,dass Ich den Resturlaub direkt an die Eltern ...

Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in  die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...

Hallo Frau Bader, Ich habe nun einen speziellen Fall. Ich habe noch Resturlaub aus meiner Elternzeit und beginne bald wieder im Unternehmen mit Teilzeit in Elternzeit. Allerdings befindet sich der Betrieb nun in Kurzarbeit. Muss ich nun trotzdem erst den Resturlaub nehmen bevor ich in  die Kurzarbeit gehe oder habe ich durch Teilzeit in Elternz ...

Guten Tag, ich bin aktuell in Elternzeit mit meiner Tochter. Da es finanziell etwas schwieriger ist, habe ich meine Tochter jetzt mit 20 Monate in die Kindertagesstätte angemeldet, um wieder arbeiten gehen zu können. Leider bin ich jetzt schwanger geworden. Meine Absicht bestand darin wirklich arbeiten zu gehen deshalb auch die Anmeldung in der Ki ...

Hallo Frau Bader, mein Sohn ist am 28.10.2025 geboren (ET 25.10.). am 31.10. habe ich per Post die Elternzeit folgendermaßen mitgeteilt: ".. dass ich zur Betreuung und Erziehung meines Kindes im Anschluss an die gesetzliche Mutterschutzfrost bis einschließlich 31.10.2027 Elternzeit in Anspruch nehmen werde." Rückmeldung der HR am 03.11. p ...

Hallo Frau Bader, ich habe meinem Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit gestellt mit 15 Stunden die Woche verteilt auf Montag bis Donnerstag von 8 Uhr bis 13:45 Uhr. Zu anderen Uhrzeiten und Tagen habe ich keine Betreuungsmöglichkeit. Ebenso habe ich auf das Gleichbehandlungsgesetz hingewiesen, da alle meine Kolleginnen bei gleich ...

Hallo Frau Bader, ich bin aktuell schwanger, mein ET ist der 26.3.26 Nach Rücksprache mit meinem AG wie es denn künftig weiter geht wurde mir gesagt, dass mein befristeter Vertrag zunächst auslaufen wird (zum Juli 2026), ich anschließend an mein geplantes Jahr Elternzeit aber einfach eine neue Bewerbung schreiben soll und dann einen neuen Ve ...

Hallo Frau Bader, ich bin aktuell schwanger und befinde mich bis Juli 2026 in einem befristeten Arbeitsverhältnis. ET ist der 26.03.2026 Nach Rücksprache mit meinem Arbeitgeber, wird der Vertrag während der Elternzeit zunächst auslaufen. Kurz vor Ablauf der Elternzeit soll ich mich mit einem kleinen Bewerbungsschreiben melden und erhalte mei ...