Melanie123_
Hallo Frau Bader, ich habe eine allgemeine Frage zum Elterngeld: Wie lange vor der Geburt muss ein Nebengewerbe bei Mischeinkünften angemeldet sein, damit es zur Berechnungsgrundlage mit eingerechnet wird? Im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes oder noch früher? Vielen Dank für Ihre Antwort!
Hallo, in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt. Liebe Grüße NB
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Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage und würde mich sehr freuen, wenn sie mir weiterhelfen könnten. Wenn ich während des Basiselterngeldbezuges oder des Bezuges von Elterngeld Plus wieder schwanger werde und dann der Bezug des Geldes ausläuft, komme ich ins Berufsverbot. Wie wird dann die Höhe des BVs errechnet? Vielen Dank und beste Grü ...
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