Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Berechnungsgrundlage Elterngeld

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Berechnungsgrundlage Elterngeld

RiMa88

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Guten Tag, ich habe zwei Fragen bezüglich des Elterngeldes. Aufgrund der aktuellen Situation meldet mein Arbeitgeber ab April Kurzarbeit an. Mein ET ist im August, weshalb ich gerne wissen würde ob die Kurzarbeiter-Monate bis August ebenfalls mit berechnet werden oder die 12 Monate vor der Kurzarbeit? Im Internet finde ich leider unterschiedliche Aussagen. Des Weiteren würde ich auch gerne wissen wie dann das Mutterschaftsgeld berechnet wird. Zudem war ich noch längere Zeit krankgeschrieben und würde auch hier gerne wissen ob die Zeit mit einberechnet wird oder nicht. Ich danke Ihnen für Ihre Hilfe.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Kurzarbeitergeld ist eine Ersatzleistung des Staates, die entsprechenden Monate werden mit 0 € angerechnet, genau wie Arbeitslosengeld1 Liebe Grüße NB


Sarkarati07

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Hallo, das Thema haben wir auch gerade. Das Elterngeld wird nachdem Einkommen der letzten 12 Monate berechnet. Wenn Sie hier durch Krankschreibung ins Krankengeld gefallen sind wird auch nur dieses Einkommen in dieser Höhe berücksichtigt. Das gleiche gilt für das Kurzarbeiteinkommen. Wenn Sie jetzt zum Beispiel statt 1000 Netto nur noch 700 Netto bekommen wird auch nur das als Einkommen in der Berechnung berücksichtigt. :( Das Mutterschaftsgeld gibt es 6 Wochen vor Geburt und 8 Wochen danach. Die Krankenkasse zahlt ca. 13 Euro pro Tag und der Arbeitsgeber stockt soweit auf, sodass sie volles Gehalt für diese Zeit haben. Inwiefern dieser Anspruch während der Kurzarbeit gewährleistet ist, weiß ich leider nicht. Alles Liebe


Julililly

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Hallo, mich beschäftigt diese Frage auch sehr! Angeblich empfiehlt das Bundesfamilienministerium Folgendes den Ländern: "Außerdem will das Bundesfamilienministerium verhindern, dass junge Eltern nach der Geburt ihres Kindes Nachteile beim Elterngeld haben. Etwa weil eine Schwangere wegen des Coronavirus weniger arbeiten konnte. Das Bundesfamilienministerium hat den Ländern empfohlen, für die Elterngeldberechnung auf Monate außerhalb der Corona-Pandemie zu schauen." Quelle: https://www.jumpradio.de/thema/corona/corona-hilfen-alleinerziehende-mieter-menschen-mit-wenig-geld-100.html


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