Hallo Frau Bader, ich beziehe derzeit zwölf Monate Elterngeld bis zum 1.6.2017. Danach würde gerne mein Mann zwei Monate Elternzeit nehmen und Elterngeld beziehen. Bei ihm ist die Situation allerdings so, dass er entweder ab 1.3.17 oder ab 1.4.17 vom Angestelltenverhältnis in die Selbstständigkeit wechselt. Wie erfolgt bei einem solchen innerperiodischen Wechsel die Berechnung des Elterngeldes? Wird dort trotzdem noch das aus der abhängigen Beschäftigung heraus generierte Einkommen zur Elterngeldberechnung mit heran gezogen? Aus der Selbstständigkeit generiert er zunächst kein Einkommen außer eine kleinen Vorabvergütung lt. Gesellschaftervertrag. Wie sehen Sie das Thema Elterngeld in diesem Fall? Viele Grüße Olga
von Olga1983 am 24.10.2016, 22:59