Hallo Frau Bader, bis März 2018 habe ich geringfügig neben meiner Abhängigen Beschäftigung selbstständig gearbeitet. Der Gewinn war aufs Jahr umgerechnet unter 10 Euro monatlich! Im August 2019 habe ich ein Kind bekommen und von der Elterngeldstelle wurde für den Berechnungszeitraum für Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit das Kalenderjahr 2018 zu Grunde gelegt. 2019 hatte ich deutlich höhere Einkünfte aus meiner Beschäftigung. Gibt es eine Möglichkeit das hier der Berechnungszeitraum auf die 12 Monate vor Geburt gelegt werden können? Vielen Dank im Voraus, Gruß Steffi
von HuFre1619 am 25.02.2020, 22:55