Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Mischeinkünfte bei Abmeldung von Gewerbe

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Mischeinkünfte bei Abmeldung von Gewerbe

mh2012

Beitrag melden

Hallo, unser 1. Sohn wurde Ende Januar 2021 geboren, meine Frau ist dann für zwei Jahre in Elternzeit gegangen und hat Elterngeld+ bezogen (65% ihres letzten Nettolohns). Ende November 2021 hatte meine Frau die Idee, sich durch Nachhilfeunterricht etwas dazu zu verdienen und sie hat ein Kleingewerbe angemeldet. Im Dezember wurden damit 3 Euro Gewinn (nicht Umsatz) erwirtschaftet - ist auch so im Steuerbescheid 2021 ersichtlich. Aus privaten Gründen hat sie die Tätigkeit ab Januar auf Eis gelegt, um sie im Frühjahr 2022 wieder aufzunehmen. Dann wurde sie ungeplant Schwanger - unser zweites Kind wurde Mitte Dezember 2022, also vor vier Wochen, geboren. Wir haben das Gewerbe kurz vor der Geburt, zum Ende November 2022 zwischenzeitlich wieder abgemeldet, da mit zunehmender Schwangerschaft klar wurde, dass - auch mit dem zweiten Kind - keine Zeit dafür bleiben wird. Das gesamte Jahr 2022 hatte das Gewerbe "geruht", es wurde also kein Umsatz und auch keine Ausgaben (kein Gewinn / Verlust in 2022) gemacht. -> Handelt es sich bei dem Sachbestand um Mischeinkünfte und können wir den Bemessungszeitraum auf 2020 (das letzte Jahr, in dem sie nichtselbständig erwerbstätig war) verlegen? -> Gibt es hierbei Probleme, weil das Gewerbe nun abgemeldet ist? Danke!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, entscheidend ist, dass es im Steuerbescheid auftaucht und nicht als "fake" eingestuft wird. Liebe Grüße NB


Dojii

Beitrag melden

Ja, die 3 Euro im Steuerbescheid 2021 reichen aus, dass sie als Selbstständige bzw. Mischeinkünfte berechnet werden kann. Damit wäre eigentlich das Jahr 2021 gültig, aber aufgrund des Elterngeldes könnt ihr auf 2020 zurück.


Dojii

Beitrag melden

Zusatz: Dass das Gewerbe nun abgemeldet ist spielt keine Rolle.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Liebe Frau Bader Wir haben einen Kinderwunsch aber ich mache mir Sorgen wegen des Elterngeldes. Ich Arbeite als Arzthelferin und verdiene ca 1200 Netto. Nebenbei habe ich ein Kleingewerbe mit dem ich 315 Euro monatlich verdiene. Ich könnte es in der und der Elterngeldzeit reduzieren auf 154 Euro monatlich. Ich habe vor 2 Jahre in Elternzeit zu ...

Hallo Frau Bader, ich habe eine allgemeine Frage zum Elterngeld: Wie lange vor der Geburt muss ein Nebengewerbe bei Mischeinkünften angemeldet sein, damit es zur Berechnungsgrundlage mit eingerechnet wird? Im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes oder noch früher? Vielen Dank für Ihre Antwort!

Hallo Frau Bader, folgender Sachverhalt: 1. Kind ist in 2016 geboren. Gewerbe wurde 2016 angemeldet, Einnahmen sind nur ganz gering vorhanden. 2. Kind wird 2018 geboren und ich bin in TZ angestellt (Gewerbe läuft nebenbei). Ist es korrekt, dass für die Berechnung des Elterngeldes nun der Bemessungszeitraum von vor dem ersten Kind zählt? Heißt ich ...

Guten Tag Frau Bader, ich habe heute mit Schrecken erfahren, dass mein Arbeitgeber mich nach meiner Elternzeit nicht mehr weiter beschäftigen kann. Für mich ist das eine riesen Katastrophe, da wir auf das Geld angewiesen sind. Jetzt muss ich natürlich schnellstmöglich sehen, wie ich weiter Geld verdienen kann. Damit es schnell geht, habe ich überl ...

Guten Tag, ist es möglich, dass jemand beim Elterngeldantrag das Gewerbe nicht angibt? Denn in diesem andernfalls wäre das Elterngeld durch den Bemessungszeitraum des Kalenderjahrs deutlich weniger. Kann man auf die Einnahmen durch das Gewerbe verzichten und einfach nur die normale Erwerbstätigkeit und somit 12 Monate vor der Geburt für di ...

Hallo, leider bekomme ich wie so viele Eltern nicht rechtzeitig einen Kitaplatz für mein Kind. Aufgrund des Rechtsanspruches kann ich ja nun aber den Verdienstausfall geltend machen. Wie verhält es sich aber wenn ich nebenbei noch ein Gewerbe (Kleinunternehmer) betreibe? Kann ich trotzdem den Verdienstausfall von meiner eigentlich regulären Arbeit ...

Hallo Frau Bader, im Juli letzten Jahres habe ich ein Gewerbe angemeldet. Hauptberuflich bin ich im öffentlichen Dienst angestellt. Nun erwarte ich Anfang Dezember ein Kind. Wird das Elterngeld dann für die letzten 12 Monate berechnet, oder gilt das Jahr 2018 obwohl das Gewerbe gar nicht das gesamte Jahr bestand? Da das Gewerbe recht frisch ange ...

Guten Abend Frau Bader, mein FA möchte mir ein individuelles BV aufgrund von Mobbing/psychischem Druck hinsichtlich meines Arbeitgebers ausstellen. Das BV bezieht sich ja dann nur auf den aktuellen Arbeitgeber. Laut FA wird aber in dem BV kein Grund genannt. Habe nebenbei noch ein kleines Gewerbe, hat überhaupt nichts mit dem Hauptjob zu tun und ...

Ich bin seit Oktober 2017 angestellt, habe also nichtselbstständige Einkünfte seit dem. Außerdem habe ich im Juli 2019 ein Kleingewerbe angemeldet, wobei ich hierbei aber bisher nur Negativeinkünfte habe, somit keinen Gewinn. Generell beschränkt sich der Umsatz auch nur auf einige hundert Euro. Unser Kind kommt voraussichtlich im Dezember diese ...

Sehr geehrte Frau Bader, Mitte November erwarten wir unser zweites Kind. Am 15.09.2021 habe ich ein Gewerbe angemeldet. Aufgrund unvorhergesehener privater Herausforderungen werde ich bis zur Geburt des Kindes wider Erwarten nunaber wahrscheinlich doch noch keine gewerblichen Einnahmen haben (lediglich Verluste aufgrund entstandener Kosten). Könn ...