Hallo Frau Bader,
im Juli letzten Jahres habe ich ein Gewerbe angemeldet. Hauptberuflich bin ich im öffentlichen Dienst angestellt. Nun erwarte ich Anfang Dezember ein Kind. Wird das Elterngeld dann für die letzten 12 Monate berechnet, oder gilt das Jahr 2018 obwohl das Gewerbe gar nicht das gesamte Jahr bestand? Da das Gewerbe recht frisch angemeldet wurde, wurde auch noch kein Gewinn erzielt. Wie verhält sich das bei der Berechnung des Elterngelds? Macht es Sinn, den Gewerbebetrieb vorübergehend stillzulegen?
Vielen Dank!
von
ylva81
am 15.04.2019, 11:29
Antwort auf:
Elterngeld bei frischem (Neben-)Gewerbe
Hallo,
da das Gewerbe im Bemessungszeitraum bestand, zählt das Kalenderjahr 2018.
Es sei denn, die Einkünfte aus selbst. Tätigkeit sind im Steuerbescheid nicht ausgewiesen
Liebe Grßße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.04.2019
Antwort auf:
Elterngeld bei frischem (Neben-)Gewerbe
Es gilt das letzte abgeschlossene Steuerjahr, also 2018.
Dein Einkommen aus 2019 wird daher komplett ignoriert.
Wenn das Gewerbe auch während des Elterngeldbezuges Gewinn erwirtschaftet, dann wird das mit dem Basiselterngeld verrechnet.
von
Dojii
am 15.04.2019, 11:37