lumatast
Liebe Frau Nicola Bader, mein Mann hat für unser Kind nach meinen 2 Monaten die restlichen 12 Monate Elterngeld ab Dez. 2011 bis Dez. 2012 bezogen. Aufgrund eines Kleingewerbes (PV-Anlage mit 4 kWp) erhielten wir diese Woche den endgültigen Bescheid von der Familienkasse, da die Abrechnung der EON erst vor kurzem nachgereicht werden konnte. Die PV-Anlage wird eigengenutzt (also der Strom zu 65 % selbst verbraucht). Unser Jahresbedarf an Strom liegt bei ca. 5.000 Kilowatt. Was also die Anlage erzeugt reicht auf keinen Fall aus und somit haben wir auch keine Erträge aus der PV-Anlage. Dennoch hat die Familienkasse pauschal 45,00 Euro für Selbständige oder Gewerbetreibende laut Gesetzt vom Elterngeld in Abzug gebracht. Laut der Familienkasse schreibt dies der Staat / das Gesetz so vor. Egal ob man aus dem Gewerbe Gewinne oder Verluste erzielt. Leider kann ich im Internet von einem Pauschalabzug NICHTS finden. Deshalb wende ich mich wieder einmal an die Fachfrau und bitte Sie um kurze Info bzw. Aufklärung. 1000 x Vergelts Gott. Lg Tanja = lumatast
Hallo, dazu sagt das Gesetz ( §2s Abs 2 iVm Abs. 3): Grundlage der Ermittlung der in den Bezugsmonaten zu berücksichtigenden Gewinneinkünfte ist eine Gewinnermittlung, die mindestens den Anforderungen des § 4 Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes entspricht. Als Betriebsausgaben sind 25 Prozent der zugrunde gelegten Einnahmen oder auf Antrag die damit zusammenhängenden tatsächlichen Betriebsausgaben anzusetzen. Liebe Grüße, NB
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Guten Abend, wie setzen sich die Beträge zusammen um herausfinden zu können ob man Anrecht auf Elterngeld hat. Wo kann man hier nachschauen als Angestellte und als selbstständiger Einzelunternehmer? Müssen hier die Bruttogehälter bei dem Angestellten verwendet werden und welche Beträge zieht man als Selbstständiger heran?
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