lumatast
Liebe Frau Nicola Bader, mein Mann hat für unser Kind nach meinen 2 Monaten die restlichen 12 Monate Elterngeld ab Dez. 2011 bis Dez. 2012 bezogen. Aufgrund eines Kleingewerbes (PV-Anlage mit 4 kWp) erhielten wir diese Woche den endgültigen Bescheid von der Familienkasse, da die Abrechnung der EON erst vor kurzem nachgereicht werden konnte. Die PV-Anlage wird eigengenutzt (also der Strom zu 65 % selbst verbraucht). Unser Jahresbedarf an Strom liegt bei ca. 5.000 Kilowatt. Was also die Anlage erzeugt reicht auf keinen Fall aus und somit haben wir auch keine Erträge aus der PV-Anlage. Dennoch hat die Familienkasse pauschal 45,00 Euro für Selbständige oder Gewerbetreibende laut Gesetzt vom Elterngeld in Abzug gebracht. Laut der Familienkasse schreibt dies der Staat / das Gesetz so vor. Egal ob man aus dem Gewerbe Gewinne oder Verluste erzielt. Leider kann ich im Internet von einem Pauschalabzug NICHTS finden. Deshalb wende ich mich wieder einmal an die Fachfrau und bitte Sie um kurze Info bzw. Aufklärung. 1000 x Vergelts Gott. Lg Tanja = lumatast
Hallo, dazu sagt das Gesetz ( §2s Abs 2 iVm Abs. 3): Grundlage der Ermittlung der in den Bezugsmonaten zu berücksichtigenden Gewinneinkünfte ist eine Gewinnermittlung, die mindestens den Anforderungen des § 4 Absatz 3 des Einkommensteuergesetzes entspricht. Als Betriebsausgaben sind 25 Prozent der zugrunde gelegten Einnahmen oder auf Antrag die damit zusammenhängenden tatsächlichen Betriebsausgaben anzusetzen. Liebe Grüße, NB
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Sehr geehrte Frau Bader, bei der Berechnung meines Elterngeldes ist dem Amt ein Fehler unterlaufen, meine Angaben waren alle korrekt. Nun fordert das Amt bereits gezahltes Geld zurück ist dies rechtens? Mit freundlichen Grüßen, Annelie
Hallo Frau Bader, ich habe bei meinem Kind als Angestellte ganz normal Elterngeld auf Basis der letzten 12 Monate bekommen.in 2016 . Auf dem später eingereichten Steuerbescheid stand bei Einkünfte aus Gewerbebetrieb eine 0 drinnen.Ich hatte mal Geld in einen geschlossenen Schifffonds angelegt. Das Schiff wurde aber mit großem Verlust verkauft. Hab ...
Guten Morgen Frau Bader, Für unser Zweitgeborenes beantragte mein Mann im 1. und 7. Lebensmonat des Kindes Elternzeit und Elterngeld. Bei dem damals gestellten Antrag hielten wir uns an die Vorgabe die Tantieme (welche mein Mann umsatzgebunden monatlich erhält/oder auch nicht) nicht mit anzugeben, sondern haben uns rein auf das Grundgehalt, s ...
Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...
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Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet. das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam. Ich hab jedes Jahr auch eine ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann ist selbstständig. Da wir ein Haus gekauft haben, hat sich mein Mann 2025 200.000 Euro aus seiner Firma ausgeschüttet. Zählt diese Ausschüttung zu der Einkommensgrenze von 175.000 Euro? Mit unseren regulären Gehältern kommen wir nicht über die Grenze. Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Viele Grüße Maria
Sehr geehrte Frau Bader, meine Mutterschutzfrist beginnt am 30.05.2026 (Samstag). Damit wird der komplette Mai nicht zur Elterngeldberechnung gezählt. Durch mein Studium habe ich allerdings erst seit Februar ein wirkliches Einkommen, weshalb es für mich einen deutlichen Unterschied in der Berechnung machen würde, ob der Mai gezählt wird oder nic ...
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