eilenna
Sehr geehrte Frau Bader, bei der Berechnung meines Elterngeldes ist dem Amt ein Fehler unterlaufen, meine Angaben waren alle korrekt. Nun fordert das Amt bereits gezahltes Geld zurück ist dies rechtens? Mit freundlichen Grüßen, Annelie
Hallo, das kommt darauf an. Geregelt ist das in § 48 ab Abs. 2. Es kommt darauf an, ob Sie darauf vertrauen durften (ob es ein grober erkennbarer Fehler war) u besonders schutzwürdig waren. Schauen Sie mal hier: http://www.juraindividuell.de/artikel/aufhebung-von-verwaltungsakten-widerruf-ruecknahme/ Liebe Grüße NB
HeyDu!
Hallo, ich bin nicht Frau Bader, vielleicht hilft Dir meine Antwort trotzdem kurzzeitig weiter. Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes § 48 I, II VwVfG https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__48.html Nahm man das als Grundlage im Bescheid? Auf der Ferne kann man die Frage meiner Auffassung nach rechtssicher nicht beurteilen. Handelt es sich um einen offensichtlichen Fehler? Tippfehler? 1800 Euro pro Monat, obwohl Dir bekannt sein müsste, dass es nur ca. 1000Euro werden? 3000 Euro pro Monat, obwohl die Höchstgrenze bei 1800 liegt? Fraglich ist wirklich, in wie weit Du darauf vertrauen konntest. Stichwort "Schutzwürdigkeit". Kann also in Ordnung sein, kann nicht in Ordnung sein. Möglich ist es unter den zusätzlichen Voraussetzungen des Absatz 2. Falls die Widerspruchsfrist zeitnah endet, schnell Widerspruch einlegen :-) Liebe Grüße
Ähnliche Fragen
Liebe Frau Nicola Bader, mein Mann hat für unser Kind nach meinen 2 Monaten die restlichen 12 Monate Elterngeld ab Dez. 2011 bis Dez. 2012 bezogen. Aufgrund eines Kleingewerbes (PV-Anlage mit 4 kWp) erhielten wir diese Woche den endgültigen Bescheid von der Familienkasse, da die Abrechnung der EON erst vor kurzem nachgereicht werden konnte. Die PV ...
Hallo Ihr Lieben, mein Mutterschutz endete am 17.03.2018. Ich habe im Januar meinem Arbeitgeber die Formulare zum Antrag auf Elterngeld und den Beschäftigungsnachweis geschickt und habe dies ausgefüllt erhalten, Bei dem Punkt 7 ist angekreuzt, dass ich keine Elternzeit beantragt habe, was leider stimmt... Jetzt will mich der Arbeitgeber wirklich ...
Hallo Frau Bader, ich habe bei meinem Kind als Angestellte ganz normal Elterngeld auf Basis der letzten 12 Monate bekommen.in 2016 . Auf dem später eingereichten Steuerbescheid stand bei Einkünfte aus Gewerbebetrieb eine 0 drinnen.Ich hatte mal Geld in einen geschlossenen Schifffonds angelegt. Das Schiff wurde aber mit großem Verlust verkauft. Hab ...
Guten Morgen Frau Bader, Für unser Zweitgeborenes beantragte mein Mann im 1. und 7. Lebensmonat des Kindes Elternzeit und Elterngeld. Bei dem damals gestellten Antrag hielten wir uns an die Vorgabe die Tantieme (welche mein Mann umsatzgebunden monatlich erhält/oder auch nicht) nicht mit anzugeben, sondern haben uns rein auf das Grundgehalt, s ...
Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet. das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam. Ich hab jedes Jahr auch eine ...
Sehr geehrte Frau Bader, mein Mann ist selbstständig. Da wir ein Haus gekauft haben, hat sich mein Mann 2025 200.000 Euro aus seiner Firma ausgeschüttet. Zählt diese Ausschüttung zu der Einkommensgrenze von 175.000 Euro? Mit unseren regulären Gehältern kommen wir nicht über die Grenze. Herzlichen Dank für Ihre Antwort! Viele Grüße Maria
Sehr geehrte Frau Bader, meine Mutterschutzfrist beginnt am 30.05.2026 (Samstag). Damit wird der komplette Mai nicht zur Elterngeldberechnung gezählt. Durch mein Studium habe ich allerdings erst seit Februar ein wirkliches Einkommen, weshalb es für mich einen deutlichen Unterschied in der Berechnung machen würde, ob der Mai gezählt wird oder nic ...
Hallo Frau Bader, ich hoffe, Sie können uns vielleicht weiterhelfen, weil wir beim ersten Kind leider schlechte Erfahrungen mit dem Elterngeld gemacht haben und später einiges zurückzahlen mussten. Deshalb möchten wir diesmal vorher alles möglichst genau verstehen. Mein Mann verdient aktuell ungefähr 2.200 € netto in seinem Hauptjob und möchte ...
Guten Morgen, wir erwarten in Kürze unser drittes Kind in NRW. Mein Mann und ich sind beide Beamte. Er ist in der GKV versichert, ich in der PKV - ein Wechsel der Versicherungsart kommt nicht in Betracht und bitte keine Vorschläge in diese Richtung. Mein Mann ist nicht beihilfeberechtigt, ich schon. Daher läuft aktuell das Kindergeld über mich, da ...
Liebe Frau Bader, ich bin mir unsicher, wie ich mein Elterngeld für das 2. Kind richtig beantragen soll. 1. Kind geboren Juli 23, Elterngeld plus bis Mai 25, angemeldetes Kleingewerbe mit Verlust 2. Kind wird im August 2026 geboren, wieder Elterngeld plus bevorzugt Das Kleingewerbe habe ich zum Februar 2026 abgemeldet, da nur Finanzielle Einbuße ...
Die letzten 10 Beiträge
- Brückenteilzeit-Elternzeit-erneut Brückenteilzeit
- Reklamation
- Partner 2 Monate Elternzeit - 520€ Job
- Elterngeld 2. Kind und abgemeldetes Kleingewerbe
- Fragen zum Kita Finder und Platzvergabe
- Inklusionskita/Verkürzung der Stunden
- Aufsichtspflicht
- Kündigung später Erfahren das ich Schwanger bin
- Rückkehr Elternzeit erschwert
- Berechnung durchschnittliches Arbeitsentgelt