eilenna
Sehr geehrte Frau Bader, bei der Berechnung meines Elterngeldes ist dem Amt ein Fehler unterlaufen, meine Angaben waren alle korrekt. Nun fordert das Amt bereits gezahltes Geld zurück ist dies rechtens? Mit freundlichen Grüßen, Annelie
Hallo, das kommt darauf an. Geregelt ist das in § 48 ab Abs. 2. Es kommt darauf an, ob Sie darauf vertrauen durften (ob es ein grober erkennbarer Fehler war) u besonders schutzwürdig waren. Schauen Sie mal hier: http://www.juraindividuell.de/artikel/aufhebung-von-verwaltungsakten-widerruf-ruecknahme/ Liebe Grüße NB
HeyDu!
Hallo, ich bin nicht Frau Bader, vielleicht hilft Dir meine Antwort trotzdem kurzzeitig weiter. Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes § 48 I, II VwVfG https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__48.html Nahm man das als Grundlage im Bescheid? Auf der Ferne kann man die Frage meiner Auffassung nach rechtssicher nicht beurteilen. Handelt es sich um einen offensichtlichen Fehler? Tippfehler? 1800 Euro pro Monat, obwohl Dir bekannt sein müsste, dass es nur ca. 1000Euro werden? 3000 Euro pro Monat, obwohl die Höchstgrenze bei 1800 liegt? Fraglich ist wirklich, in wie weit Du darauf vertrauen konntest. Stichwort "Schutzwürdigkeit". Kann also in Ordnung sein, kann nicht in Ordnung sein. Möglich ist es unter den zusätzlichen Voraussetzungen des Absatz 2. Falls die Widerspruchsfrist zeitnah endet, schnell Widerspruch einlegen :-) Liebe Grüße
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