eilenna
Sehr geehrte Frau Bader, bei der Berechnung meines Elterngeldes ist dem Amt ein Fehler unterlaufen, meine Angaben waren alle korrekt. Nun fordert das Amt bereits gezahltes Geld zurück ist dies rechtens? Mit freundlichen Grüßen, Annelie
Hallo, das kommt darauf an. Geregelt ist das in § 48 ab Abs. 2. Es kommt darauf an, ob Sie darauf vertrauen durften (ob es ein grober erkennbarer Fehler war) u besonders schutzwürdig waren. Schauen Sie mal hier: http://www.juraindividuell.de/artikel/aufhebung-von-verwaltungsakten-widerruf-ruecknahme/ Liebe Grüße NB
HeyDu!
Hallo, ich bin nicht Frau Bader, vielleicht hilft Dir meine Antwort trotzdem kurzzeitig weiter. Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes § 48 I, II VwVfG https://www.gesetze-im-internet.de/vwvfg/__48.html Nahm man das als Grundlage im Bescheid? Auf der Ferne kann man die Frage meiner Auffassung nach rechtssicher nicht beurteilen. Handelt es sich um einen offensichtlichen Fehler? Tippfehler? 1800 Euro pro Monat, obwohl Dir bekannt sein müsste, dass es nur ca. 1000Euro werden? 3000 Euro pro Monat, obwohl die Höchstgrenze bei 1800 liegt? Fraglich ist wirklich, in wie weit Du darauf vertrauen konntest. Stichwort "Schutzwürdigkeit". Kann also in Ordnung sein, kann nicht in Ordnung sein. Möglich ist es unter den zusätzlichen Voraussetzungen des Absatz 2. Falls die Widerspruchsfrist zeitnah endet, schnell Widerspruch einlegen :-) Liebe Grüße
Ähnliche Fragen
Liebe Frau Nicola Bader, mein Mann hat für unser Kind nach meinen 2 Monaten die restlichen 12 Monate Elterngeld ab Dez. 2011 bis Dez. 2012 bezogen. Aufgrund eines Kleingewerbes (PV-Anlage mit 4 kWp) erhielten wir diese Woche den endgültigen Bescheid von der Familienkasse, da die Abrechnung der EON erst vor kurzem nachgereicht werden konnte. Die PV ...
Hallo Ihr Lieben, mein Mutterschutz endete am 17.03.2018. Ich habe im Januar meinem Arbeitgeber die Formulare zum Antrag auf Elterngeld und den Beschäftigungsnachweis geschickt und habe dies ausgefüllt erhalten, Bei dem Punkt 7 ist angekreuzt, dass ich keine Elternzeit beantragt habe, was leider stimmt... Jetzt will mich der Arbeitgeber wirklich ...
Hallo Frau Bader, ich habe bei meinem Kind als Angestellte ganz normal Elterngeld auf Basis der letzten 12 Monate bekommen.in 2016 . Auf dem später eingereichten Steuerbescheid stand bei Einkünfte aus Gewerbebetrieb eine 0 drinnen.Ich hatte mal Geld in einen geschlossenen Schifffonds angelegt. Das Schiff wurde aber mit großem Verlust verkauft. Hab ...
Guten Morgen Frau Bader, Für unser Zweitgeborenes beantragte mein Mann im 1. und 7. Lebensmonat des Kindes Elternzeit und Elterngeld. Bei dem damals gestellten Antrag hielten wir uns an die Vorgabe die Tantieme (welche mein Mann umsatzgebunden monatlich erhält/oder auch nicht) nicht mit anzugeben, sondern haben uns rein auf das Grundgehalt, s ...
Hallo Frau Bader, vielen Dank, dass Sie hier unsere Fragen beantworten. Ich versuche mich kurz zu halten: - 1. Kind kam am 09.11.2023. Elterngeld Plus wurde für 24 Monate beantragt (auf Basis von Einkommen aus Festanstellung) - Im Jahr 2024 habe ich mich neben meiner Festanstellung (Elternzeit) selbstständig gemacht mit einem Kleingewerbe ...
Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...
Hallo Frau Bader, wir haben eine Frage zum Anspruch auf Elterngeld. (Es geht tatsächlich nur um den Anspruch, nicht um die Höhe.) Wir sind verheiratet, haben bereits ein 4-Jähriges Kind und möchten in 2026 noch ein zweites Kind bekommen. Für Geburten ab dem 01.April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 EUR, maßgeblich ist jeweils ...
Guten Tag Frau Bader, wir planen ein zweites Kind und hätten vorab gerne ein paar Fragen geklärt. Unser erster Sohn ist am 22.4.2023 geboren. Ich befinde mich in Elternzeit für 2 Jahre. Habe das volle Elterngeld fürs erste Jahr genommen und das zweite Jahr unentgeltlich. Nehme meine Arbeit am 14.7 wieder auf in Vollzeit und baue aber erstmal r ...
Guten Abend Frau Bader, wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25. Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...
Guten Tag Frau Bader und in die Forumsrunde, man liest hier immer wieder von der Ausklammerung schwangerschaftsbedingter Erkrankungen. Jetzt bin ich durch Zufall bei der Website von einfachelterngeld auf den Tipp gestoßen, dass auch die schwangerschaftsbedingte Verschlimmerung von Vorerkrankungen darunter zählen. Das dabei vermerkte Urteil hand ...
Die letzten 10 Beiträge
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner
- Erneuten Inanspruchnahme der Elternzeit