Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Teil-Rückforderungen von Elterngeld rechtens?

Frage: Teil-Rückforderungen von Elterngeld rechtens?

Noname76

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Hallo Frau Bader, ich habe bei meinem Kind als Angestellte ganz normal Elterngeld auf Basis der letzten 12 Monate bekommen.in 2016 . Auf dem später eingereichten Steuerbescheid stand bei Einkünfte aus Gewerbebetrieb eine 0 drinnen.Ich hatte mal Geld in einen geschlossenen Schifffonds angelegt. Das Schiff wurde aber mit großem Verlust verkauft. Habe mich inzwischen erkundigt, da das Schiff veräussert wurde, wird dort nie was Anderes stehen wie . Einnahmen 0 und Ausgaben 0, das operative Geschäft wurde auch eingestellt..im Prinzip steht überall auf diesem Bescheid eine 0 drinnen und es wird auch so bleiben, bis die Firma gelöscht wird aus dem Handelsregister. Nun werden aber die 30% von dem bereits ausgezahlten EG zurückgefordert(fast 4.000,- Euro), da ich in dem Kalenderjahr davor, welches nun als Zeitraum gesehen wird, leider länger krankgeschrieben war. Ist sowas denn rechtens? Kann man mich gleichsetzen mit jemandem, der ganz normal eine Gewerbetätigkeit ausübt und dementsprechend wirklich Einnahmen/Ausgaben hat? Hatte der Elterngeldstelle sogar eine Bestätigung der Firma vorgelegt, dass da keine Einnahmen mehr kommen werden aus den oben genannten Gründen, doch diese wollen trotzdem die Rückerstattung???!! Danke schon mal vorab für Ihre Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Einkünfte aus selbstständiger Erwerbstätigkeit liegen auch vor, wenn die berechtigte Person eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausgeübt hat, die im Saldo zu Null- oder Negativeinkünfte geführt hat (vgl. 2.0.2.1.1),siehe hierzu auch BSG, Urteil vom 27.10.2016, Az. B10 EG 5/15 R. Anderes gilt jedoch, wenn sie in den betreffenden Zeiträumen weder Einnahmen noch Ausgaben hatte (Nichteinkünfte, vgl. 2.0.2.1). Letzteres scheint nach Ihrere Schilderung zutreffend zu sein Liebe Grüße NB


Dojii

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Da im Steuerbescheid tatsächlich eine 0 drin, keine negativen Einkünfte/Verluste, die ggf. mit dem anderen Einkommen aus Nichtselbstständigkeit verrechnet wurden? Wenn dort eine 0 steht, dann liegt die Elterngeldstelle mMN falsch. Die Richtlinien zum Elterngeldgesetz besagen eindeutig: "Ist im Steuerbescheid eine selbständige Tätigkeit mit „Null“ ausgewiesen, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die berechtigte Person in der entsprechenden Einkunftsart keine Einkünfte hatte, vgl. RL Punkt 2d.2 Nachweis der Gewinneinkünfte für den Bemessungszeitraum (Abs. 2)." Zu finden hier unter Punkt 2b.3: https://www.bmfsfj.de/blob/119692/409055a3dca0547a55258b46ad7fad42/richtlinien-elterngeld-plus-data.pdf Ich würde Widerspruch einreichen und mit den oben genannten Richtlinien argumentieren.


Mercedes22

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Es könnte sein,dass die Rückforderung mit der Krankschreibung zusammenhängt. Krankengeld wird leider nicht zu den Einnahmen hinzugerechnet. Ich hatte das gleiche Problem: 2 Monate Krankengeld werden wie 2 Monate ohne Gehalt gerechnet.


Noname76

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Hallo Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort..Ich sehe es auch so, bloss die Elterngeldstelle ist bis jetzt stur geblieben. Werde es mit dem Hinweis auf die Richtlinie versuchen, die hab ich bis jetzt nicht gekannt. Liebe Grüsse Noname76


Noname76

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Hallo, nein..das hängt nicht mit einer Krankschreibung zusammen..Ich war in dem Jahr von der Geburt (2016) nicht krankgeschrieben, sondern das Jahr davor (2015)...und um den Bemessungszeitraum dahin verlegen zu können, behaupten sie stur, dass das mit meinen Einkünften aus Gewerbebetrieb zusammenhängt, die aber genaugenommen Nichteinkünfte sind. Auf dem ganzen Ausdruck, den ich für die Steuererklärung be komme, steht Einnahmen 0 und bei Ausgaben auch 0 drinnen, das macht mich ja so sauer....Ich habs ja schwarz auf weiss..Werde den neuen Bescheid warten und dann Einspruch einlegen. VG Noname76


Noname76

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Hallo Frau Bader, ich wollte mich ganz herzlich für Ihre Unterstützung bedanken. Das Wunder ist geschehen, und ich habe heute die Antwort bekommen von der EG-Stelle, dass nichts mehr zurückgezahlt werden muss. Ich hatte es zwar davor schon ausreichend erklärt, wie die Situation ist, aber erst die Verwendung von dem richtigen Begriff "Nichteinkünfte" und der Verweis auf die Richtlinien haben geholfen!!! ich bin Ihnen aus ganzem Herzen dankbar, dass Sie mir hier so toll geholfen haben und ich das Geld nicht mehr zurückzahlen muss und letztendlich doch die Gerechtigkeit gesiegt hat :-)) Liebe Grüße


Noname76

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danke auch an Dojii für Deine Antwort....mit dem zusätzlichen Hinweis auf die bestimmten Richtlinien, habe ich es geschafft, Recht zu bekommen. Tausend Dank nochmal hierfür. Mach weiter so, LG


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