Elterngeld beantragt, aber keine Elterzeit. Kündigung rechtens?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld beantragt, aber keine Elterzeit. Kündigung rechtens?

Hallo Ihr Lieben, mein Mutterschutz endete am 17.03.2018. Ich habe im Januar meinem Arbeitgeber die Formulare zum Antrag auf Elterngeld und den Beschäftigungsnachweis geschickt und habe dies ausgefüllt erhalten, Bei dem Punkt 7 ist angekreuzt, dass ich keine Elternzeit beantragt habe, was leider stimmt... Jetzt will mich der Arbeitgeber wirklich kündigen, weil ich seit 18.03.18 nicht zur Arbeit erschienen ist. Ist das rechtens?

von Mamm20Bln am 02.04.2018, 11:06



Antwort auf: Elterngeld beantragt, aber keine Elterzeit. Kündigung rechtens?

Hallo, leider ja. Sie sind ja grundlos nicht auf der Arbeit erschienen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.04.2018



Antwort auf: Elterngeld beantragt, aber keine Elterzeit. Kündigung rechtens?

Ja, das ist rechtens. Elternzeit ist ja etwas, das du machen kannst, aber nicht musst. Dein AG kann also bei Nicht-Beantragung sehr wohl davon ausgehen, das du arbeiten willst. Du bist also tatsächlich einfach nicht zur Arbeit erschienen. Aber: er hätte dich vorher Abmahnen müssen. Erst danach kann er bei weiterhin nicht erscheinen fristlos kündigen. Allerdings hast du dennoch ein Problem (vermutlich): mahnt er dich jetzt erst mal ab und Du willst die Kündigung verhindern, musst du sofort antreten. Hast du eine Betreuung für dein Kind? Wenn nicht, müsstest du eigentlich selbst kündigen, da du den Vertrag nicht erfüllen kannst. Sprich nochmal mit ihm und erkläre einfach, das wäre keine Absicht gewesen, hättest gedacht, EZ wäre automatisch etc. Vielleicht lässt er sich erweichen und Du nimmst ab jetzt EZ und für die bisherigen Tage Urlaub.

von cube am 02.04.2018, 11:17



Antwort auf: Elterngeld beantragt, aber keine Elterzeit. Kündigung rechtens?

Der Kündigungsschutz aufgrund des MuSchG endet erst 4 Monate nach Geburt, also etwa Mitte Mai. Solange darf dich der AG in besonderen Ausnahmefällen über einen Antrag bei der Aufsichtsbehörde kündigen. Ob das Nichterscheinen zur Arbeit dazu ausreicht, ist die Frage. Das klärt dann die Behörde. Trotzdem hast du ein ziemliches Problem, wenn du keine Elternzeit beantragt hast und auch nicht zur Arbeit erschienen bist. Ich würde morgen mal bei der Aufsichtsbehörde für Mutterschutz/Gewerbeaufsicht anrufen und um Hilfe bitten. Gleichzeitig würde ich versuchen, eine einvernehmliche Lösung mit dem AG zu finden.

Mitglied inaktiv - 02.04.2018, 15:04



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