Hallo,
im März 2016 ist unser erstes Kind auf die Welt gekommen. Das Elterngeld haben wir ab dem Datum der Geburt beantragt, heißt wir ließen die Mutterschutzfrist von 8 Wochen nach der Geburt außer Acht und bekamen somit weniger Geld, da das Mutterschaftsgeld und der Arbeitgeberzuschuss mit angerechnet wurde. Besteht die Möglichkeit sich das "verlorene" Elterngeld einzufordern?
Danke und freundliche Grüße Jorge+ Fam.
Mitglied inaktiv - 28.04.2019, 18:51
Antwort auf:
Elterngeld falsch beantragt
Hallo,
man bekommt eigentlich nur 10 Monate EG, da die MG-Zahlunegn angerechnet werden. Es war also nicht falsch. Das kann man auch nicht umgehene.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.05.2019
Antwort auf:
Elterngeld falsch beantragt
Das Mutterschutz Geld wird immer angerechnet. So gesehen bekommt man 10 Monate Elterngeld oder entsprechend bis zum 22. Lebensmonat des Kindes EG plus
Mitglied inaktiv - 28.04.2019, 19:08
Antwort auf:
Elterngeld falsch beantragt
Nein, zumal es nicht falsch war. Der Mutter wird der Mutterschutz immer angelastet. Egal ob sie ab dem ersten Monat EG beantragt oder erst nach dem Mutterschutz. Man kommt also so oder so nicht drum herum. Manche Frau hat ja keinen Anspruch auf Mutterschaftsgeld, die bekommen EG ab Geburt. Bei allen andern wird es immer verrechnet.
von
Felica
am 28.04.2019, 19:10