Sehr geehrte Frau Bader,
Unser zweites Kind ist 9 Monate alt und wir kommen erst jetzt dazu, das Elterngeld zu beantragen. Würde die Beantragung von Elterngeld plus helfen, dass wir weniger verlieren?
Weshalb gibt es die Regel, dass das Elterngeld nur für 3 Lebensmonate rückwirkend beantragt werden kann? Das Geld steht einem doch schließlich zu? Das Kind ist da und die Elternzeit beantragt etc.
Wir wohnen in Hessen.
Schon einmal vielen Dank für Ihre Bemühungen!
Mit freundlichen Grüßen
von
Elizzychen
am 18.02.2019, 02:35
Antwort auf:
Elterngeld zu spät beantragt
Hallo,
bleibt EG-Plus oder beide Eltern beantragen es parallel.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.02.2019
Antwort auf:
Elterngeld zu spät beantragt
Ob Plus oder Basis macht wenig Unterschied, das meiste EG ist halt futsch. In der regel sind die Anträge eine Sache von wenigen Minuten die man locker recht schnell erledigen kann. Der Gesetzgeber kann also nichts dafür das ihr es in 9 Monaten nicht geschafft habt. Nötig scheint ihr das Geld ja nicht zu haben, also wird es wohl kein großer Verlust sein.
von
Felica
am 18.02.2019, 07:17
Antwort auf:
Elterngeld zu spät beantragt
Ihr könnt doch das Elterngeld, das euch am Anfang gekappt wurde, hinten wieder als Elterngeld Plus dran hängen (wenn ihr denn lange genug in Elternzeit bzw. nicht voll erwerbstätig seid).
Es bedeutet ja nur, dass das Elterngeld nicht mehr rückwirkend gezahlt wird, es bedeutet nicht, dass die ersten Monate unwiderruflich verfallen sind.
von
Dojii
am 18.02.2019, 08:02
Antwort auf:
Elterngeld zu spät beantragt
Hallo,
Eine weitere Möglichkeit wäre, ist, dass beide Elternteile die nächsten Monate gemeinsam Elterngeld beziehen.
3 Monate rückwirkend könnt ihr auch beantragen.
LG luvi
von
luvi
am 18.02.2019, 09:17