Frage:
Elternzeit zu spät beantragt, Folgen fürs Elterngeld
Sehr geehrte Frau Bader.
Nach meinem Notkaiserschnitt ging es mir recht schlecht.
Nun habe ich die Frist verpasst rechtzeitig Elternzeit zu beantragen. Mein AG hat sie mir zwar gewährt, nun auf der Bescheinigung für die Elterngeldstelle den Beginn meiner Elternzeit aber erst ab 14 Tage bereits nach Ende des Mutterschutzes eingetragen. Heißt das nun, dass mir die ersten zwei Wochen der Elternzeit nicht bezahlt werden? Oder hat das für die Auszahlung des Elterngeldes ab Ende Mutterschutz keine Konsequenzen, da das automatisch passiert?
Vielen Dank für ihre Hilfe.
von
DoppeltesGlück2020
am 18.01.2021, 22:29
Antwort auf:
Elternzeit zu spät beantragt, Folgen fürs Elterngeld
Hallo,
verstehe ich nicht so ganz.
Erst kommt der Mutterschutz und dann die EZ mit EG (wenn eigentlich die EZ auch schon mit der Geburt beginnt).
Die Antragsfrist ist 7 Wo., also im Normalfall 1 Wo. nach der Geburt.
Der AG hat das Fristversäumnis ignoriert und Ihnen die EZ bescheinigt - aber mit einer Pause von 14 Tagen?
Verstehe ich nicht.
Und ich verstehe auch nicht so ganz, was Sie weiter unten schreiben- zwischen dem, was Ihre Personalabteilung sagt und der gesetzlichen Regelung erkenne ich keinen
Unterschied.
Sie müssen erst einmal klären, wann die Mutterschutzfrist endet (e).
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.01.2021
Antwort auf:
Elternzeit zu spät beantragt, Folgen fürs Elterngeld
Bitte ihn um Korrektur. Er ist nicht verpflichtet sich an die 7 Wochen zu halten. Entweder hat er sie trotzdem ab mutterschutz gewährt oder er hat es nicht. In dem Falle müsstest du die Zeit ja mit Urlaub oder Arbeit überbrücken.
Und ja, das wäre fatal. Dir würde dee komplette Monat EG aberkannt da du ja kaum normalerweise unter 30 Std arbeitest.
von
Felica
am 18.01.2021, 23:26
Antwort auf:
Elternzeit zu spät beantragt, Folgen fürs Elterngeld
Hm, wann genau hast du denn die EZ beantragt? 2 Wochen zu spät, also 5 statt 7 Wochen vor Ende Muschu, oder gar rückwirkend? Wenn du 5 Wochen vor Ende beantragt hast, dann rede mit deinem AG und bitte ihn um Korrektur – und vorsichtshalber würde ich auch die 2 „fehlenden“ Wochen nach Ende Muschu klären. Falls du erst 2 Wochen nach Muschu-Ende auf deinen AG zugegangen bist, dann sei froh, dass er dich nicht wg. unentschuldigten Fehlen sanktioniert und rückwirkend würde ich an Stelle des AG auch nichts bescheinigen.
von
KielSprotte
am 19.01.2021, 07:59
Antwort auf:
Elternzeit zu spät beantragt, Folgen fürs Elterngeld
Ich hab jetzt noch mal in der Personalabteilung angefragt, sie erklärte es mir so, dass die Bescheinigung über die Elternzeit ab Ende Mutterschutz gilt, also Mutterschutz geht bis 5.11. (da rechnen sie mit dem Mutterschutz bezugnehmend auf den ursprünglichen ET). Die Zeit, die das Kind früher kam, werden auf die 8 Wochen Mutterschutz nach tatsächlicher Geburt drauf geschlagen, deshalb der späte Eintritt der Elternzeit.
Also wäre laut der Personalabteilung alles korrekt eingetragen.
Im Internet finde ich aber nur Angaben dazu, dass die Elternzeit 8 Wochen nach Geburt des Kindes anfängt. Aber auch, dass bei einer früheren Geburt des Kindes, die Mutter den vorangegangenen nicht in Anspruch genommenen Mutterschutz nehmen darf im Anschluss.
Was heißt das denn nun für mich??
Das ist alles so kompliziert gerade für mich. 😔
von
DoppeltesGlück2020
am 19.01.2021, 09:05
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Elternzeit zu spät beantragt, Folgen fürs Elterngeld
Dann ist alles richtig. Du hast immer mdst. 99 Tage Mutterschutz. Aber wenn dein Muschu schon mehr als 2 Monate vorbei ist - wann hast du dann EZ eingereicht?
von
KielSprotte
am 19.01.2021, 09:27
Antwort auf:
Elternzeit zu spät beantragt, Folgen fürs Elterngeld
Ich hatte den Antrag abgegeben, dann fehlten aber das Datenschutz Formblatt, und obwohl ich bereits von der Perso den ausgedruckten Lohnnachweis, Stunden etc. hatte und mit eingereicht hatte, wollte die Elterngeldstelle alles scheinbar noch mal ausgefüllt auf dem Papier der Elterngeldstelle, keine Ahnung wieso. Irgendwas muss ja gefehlt haben. So gingen einige Wochen ins Land. Der Elterngeldantrag an sich war aber rechtzeitig da, das habe ich auch schriftlich.
Ich muss nur noch die Bescheinigung nachreichen.
Und kann nun hoffentlich endlich alles abschließen.
von
DoppeltesGlück2020
am 19.01.2021, 09:35
Antwort auf:
Elternzeit zu spät beantragt, Folgen fürs Elterngeld
Wann war denn der ET und wann wurde das Kind geboren?
Wenn dein Kind 2 Wochen zu früh geboren wurde, hast du noch 10 Wochen Mutterschutz nach der Geburt und entsprechend beginnt der Elterngeldbezug auch erst dann (seiden das Elterngeld wäre höher als das Mutterschaftsgeld, was aber nur eher selten der Fall ist). Elternzeit wird ab dem Geburtstag gerechnet, egal ob das Kind vor oder nach ET kam. Und wenn du den Antrag auf Elterngeldninnerhalb der ersten drei Monate nach Geburt gestellt hast, passt das. Manchmal zieht sich das einfach.
von
roza_soza
am 19.01.2021, 11:23
Antwort auf:
Elternzeit zu spät beantragt, Folgen fürs Elterngeld
Und wenn du den Antrag auf Elterngeldninnerhalb der ersten drei Monate nach Geburt gestellt hast, passt das. Manchmal zieht sich das einfach.
Falsch, innerhalb von 3 Wochen!
von
KielSprotte
am 19.01.2021, 12:10
Antwort auf:
Elternzeit zu spät beantragt, Folgen fürs Elterngeld
Hat sich da was geändert? Wenn ja, sorry für die falsche Info.
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elterngeld/faq/wie-kann-ich-elterngeld-beantragen-/124762
von
roza_soza
am 19.01.2021, 12:13
Antwort auf:
Elternzeit zu spät beantragt, Folgen fürs Elterngeld
@Kielsprotte
Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit, Paragraph 7 (Antragstellung)
Dort steht drei Monate rückwirkend.
von
roza_soza
am 19.01.2021, 12:21
Antwort auf:
Elternzeit zu spät beantragt, Folgen fürs Elterngeld
Du mußt den Antrag 7 Wochen vor Beginn der EZ beim AG einreichen. Normalerweise also innerhalb von einer nach Geburt, wenn das Kind 2 Wochen früher kommt und somit 4 + 10 Wochen Muschu anstehen (statt 6 + 8), dann halt innerhalb von 3 Wochen nach Geburt. Sonst kann sich der AG querstellen und man bzw. frau muss zwischen Muschu und EZ arbeiten gehen, Urlaub nehmen o.ä.
von
KielSprotte
am 19.01.2021, 12:26
Antwort auf:
Elternzeit zu spät beantragt, Folgen fürs Elterngeld
Hallo.
Der Elterngeldantrag ist zwar zum Ende hin, aber innerhalb des dritten Lebensmonats bei der Elterngeldstelle eingegangen. Und das habe ich auch schriftlich bestätigt bekommen.
Ich war irritiert bzw panisch erschrocken wegen des Beginns der Elternzeit auf der Bescheinigung. Aber wenn mir die Zeit des Mutterschutzes vor Geburt noch hinten dran gehängt wird, dann ist ja auch alles korrekt gelaufen.
Diese sich widersprechenden Infos im Internet haben mich total verwirrt.
Und wenn man sagt, die Elternzeit beginnt wirklich nach 8 Wochen, überschneidet sie sich dann ja quasi mit dem übrig gebliebenen Mutterschutz.
Der Mutterschutz hat ja auch Vorrang. Da bekommt man ja volles Geld von KK und AG. Dass erst danach das Elterngeld greift, ist ja dann auch logisch.
Ich denke es hat sich nun alles etwas geordnet in meinem Kopf.
Auf jeden Fall bin ich nun entspannter. 😁
Ich danke euch allen.
von
DoppeltesGlück2020
am 19.01.2021, 12:35
Antwort auf:
Elternzeit zu spät beantragt, Folgen fürs Elterngeld
Es ging um den Antrag zum ElternGELD, nicht Elternzeit. Auch wenn da blöderweise ein "n" statt einem Leerzeichen stand, kann man es gut erkennen. Also bitte genau lesen, bevor korrigiert und die TE dadurch verwirrt wird! :-)
von
roza_soza
am 19.01.2021, 12:37
Antwort auf:
Elternzeit zu spät beantragt, Folgen fürs Elterngeld
@DoppeltesGlück:
Also die Elternzeit beginnt mit dem Tag der Geburt bzw wird von den drei Jahren, die man nehmen darf, eben der Mutterschutz dann abgezogen. Verstehen viele Arbeitgeber aber nicht.
Elterngeld beginnt theoretisch auch ab der Geburt, wird aber mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet. D.h. wenn das Mutterschaftsgeld höher ist als das Elterngeld, was es meistens ist, bekommt man erst nach dem Bezug von Mutterschaftsgeld Elterngeld.
Aber letztlich für den Moment erstmal wichtig, dass dein AG deine Elternzeit wie von dir gewollt zulässt und der Elterngeldantrag rechtzeitig eingegangen ist.
von
roza_soza
am 19.01.2021, 12:42
Antwort auf:
Elternzeit zu spät beantragt, Folgen fürs Elterngeld
roza_soza: Vielleicht solltest DU mal genauer lesen! Zitat aus dem Anfangspost: Nun habe ich die Frist verpasst rechtzeitig Elternzeit zu beantragen.
von
KielSprotte
am 19.01.2021, 12:45
Antwort auf:
Elternzeit zu spät beantragt, Folgen fürs Elterngeld
@Kielsprotte:
Richtig. Es ging um die zu späte Beantragung der Eltenrzeit und um die Folgen für das Elterngeld.
Also:
1) ging es auch ums Elterngeld
2) auch wenn die Info deiner Meinung nach überflüssig gewesen ist, hast du mich falsch korrigiert. Und das wollte ich nur richtig stellen. Man kann Elterngeld drei Monate rückwirkend beantragen und nicht wie du mich korrigiert hast, drei Wochen. Ich wollte dich damit nicht bloß stellen sondern nur sicher sein, dass die richtigen Infos weitergegeben werden.
von
roza_soza
am 19.01.2021, 14:53