Elterngeld zu spät beantragt dadurch Lücke in der KV

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeld zu spät beantragt dadurch Lücke in der KV

Hallo Frau Bader, Kurz zur Situation Meine Freundin und ich hab am 10.09.19 Eine Tochter bekommen Meine Freundin war vor der Geburt Arbeitslos und hat ALG1 bezogen Leider hat sie den Antrag fürs Elterngeld zu spät weg geschickt ca. April 2020 Durch die Frisstversäumniss haben wir für die 1-3 LM kein Elterngeld bekommen. Jetzt meldet sich die KV und meint da wäre eine Lücke entstanden ab 07.11.2019 (Ende vom Mutterschaftsgeldes) Weil die l-Bank der KV angegeben hat das sie ab Januar Elterngeld bekommt Und dadurch ist jetzt meine Freundin komplett freiwillig versichert und nicht Beitragsbefreit. Ist das alles Rechtens? Mir ist es klar das wegen der Versäumnisfrisst wir auf 3 Monate Elterngeld verzichten müssen aber wieso verfällt die beitragbefreiung? Da meine Freundin weder Studiert noch selbstständig war

von Smir am 08.06.2020, 01:51



Antwort auf: Elterngeld zu spät beantragt dadurch Lücke in der KV

Hallo, es gibt doch hier verschiedene Möglichkeiten, warum ihre Freundin von der Krankenversicherung befreit sein könnte. Arbeitslosengeld eins ist die erste Möglichkeit. Dies entfällt jedoch, weil sie nach der Geburt dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung gestanden hat, denn sie hat das Kind betreut. Eine weitere Möglichkeit wäre es, Elterngeld zu beziehen, dann ist man ebenfalls weiter beitragsfrei versichert, trifft hier aber auch nicht zu. Die Krankenkasse hat also recht. Da es in Deutschland eine Pflichtversicherung gibt es damit zu rechnen, dass die Krankenversicherung, die ja auch Leistungen in dieser Zeit erbracht hat für Mutter und Kind (ohne zu wissen, wo das Kind versichert ist) den Mindestbeitrag nachfordert. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.06.2020



Antwort auf: Elterngeld zu spät beantragt dadurch Lücke in der KV

Um während des Elterngeldbezuges kostenlos gesetzlich weiterversichert zu sein, muss man von einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung (oder ALG-I Bezug/Mutterschaftsgeldbezug) lückenlos ins Elterngeld bzw. die Elternzeit rutschen. Schon ein Tag reicht aus, dass die Beitragsbefreiung aufgelöst werden kann, von zwei oder drei Monaten Lücke ganz zu schweigen. Von daher ist alles rechtens, die Krankenkasse hält sich nur an die geltenden Gesetze.

von Dojii am 08.06.2020, 07:36



Antwort auf: Elterngeld zu spät beantragt dadurch Lücke in der KV

Das stimmt so was die KK sagt. Deine Freundin hat keinen Anspruch auf beitragsfreie Versicherung. Sähe anders aus wenn sie sich rechtzeitig um das Elterngeld gekümmert hätte. Eine Option wäre die Heirat, sofern du gesetzlich Pflichtversichert wärst, dann könnte sie über dich familienversichert sein. Das hat deine Freundin schon ziemlich schleifen lassen. Geht ja nicht um ein paar Wochen zu spät sondern das der Antrag erst über ein halbes Jahr später gestellt wurde.

von Felica am 08.06.2020, 14:12



Antwort auf: Elterngeld zu spät beantragt dadurch Lücke in der KV

Hallo, Wie sieht es mit dem ALG 1 nach der Geburt aus? Hat deine Freundin das weiterbezogen? Oder hat sie sich da abgemeldet? LG luvi

von luvi am 08.06.2020, 15:13



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