Guten Tag,
vielen Dank erst einmal, dass Sie uns diese Möglichkeit überhaupt ermöglichen.
Wir erwarten Zwillinge. Errechneter Zeitraum ist der 04.11.2023.
Nun zur Situation:
Ich persönlich bin NOCH Soldat. Noch bis zum 31.03.2024
ab dem 01.04.2024 bin ich im (Soldatenversorgungsgesetz - SVG)
§ 5 Förderung der schulischen und beruflichen Bildung der Soldaten auf Zeit.
Das heißt, ich erhalte noch bis zum ausschied meinen festen Sold.
Danach beziehe ich das Geld zu 100 % weiter, sofern ich mich in einer Weiterbildungsmaßnahme, Ausbildung befinde weiter.
Zeitraum: 5 Jahre oder ich bin vorher in einem anderen Beschäftigungsverhältnis.
Sollte ich in diesen 5 Jahren keine Bildungsmaßnahmen etc machen, dann beziehe ich nur 75 % meines alten Soldes.
(100% = 2336€ -- 75% = 1752€)
Meine Ehefrau befindet sich bereits in einem Beschäftigungsverbot diese endet am 22.09.2023, am Folgetag, dem 23.09.2023 beginnt die Mutterschutzfrist.
Ihr ehemaliges Einkommen als Tarifangestellte bei der Agentur für Arbeit
wird dann 1900€ Netto sein.
Die Frage bzw. Fragen sind somit, wer sollte Elterngeld beantragen?
Wenn ich den Antrag stelle, wird dann zum 01.04.2024 eine Neuberechnung fällig?
von
George87
am 21.07.2023, 17:41
Antwort auf:
Elterngeld - Wer beantragt in unserem Fall Elterngeld am sinnvollsten ?
Hallo,
1. Sie können 14 Monate frei verteilen, jeden Monat anders. Derjenige, der das EG bezieht, darf höchstens 32 Std/ Wo. arbeiten, der Lohn wird angerechnet. Ausbildung/ Umschuldung geht komplett.
2. Entscheidend sind die letzten 12 Mo. vor der Geburt.
3. Rechnen kann man bei www.bmfsfj.de
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.07.2023
Antwort auf:
Elterngeld - Wer beantragt in unserem Fall Elterngeld am sinnvollsten ?
Derjenige welcher zuhause bleibt und die Kinder überwiegend betreut.
von
Neverland
am 21.07.2023, 19:12
Antwort auf:
Elterngeld - Wer beantragt in unserem Fall Elterngeld am sinnvollsten ?
Elterngeld wird auf Basis des Gehaltes der letzten 12 Monate vor Geburt berechnet. Einkommen während des Elterngeldes wird verrechnet. Elterngeld beantragt normalerweise derjenige, der die Kinder betreut und dadurch nicht oder nur weniger arbeiten kann. Das Elterngeld ist ja dafür da diese Einkommenslücke zu mindern.
Deine Fragen lassen schließen, dass ihr euch noch nicht wirklich mit dem Elterngeld befasst habt. Das wäre jetzt der erste Schritt.
von
Succero
am 22.07.2023, 05:55
Antwort auf:
Elterngeld - Wer beantragt in unserem Fall Elterngeld am sinnvollsten ?
Viele Fragen
Ihr habt zusammen einen Anspruch auf 14 Monate Basis Elterngeld, die könnt ihr aufteilen wie ihr wollt. Die Monate mit Mutterschaftsgeld werden aber zwingend deiner Frau zugeordnet. Da verlängerter Mutterschutz wegen mehrling sind 3 Monate schon weg, evtl. Noch ein vierter. Denn die Tage die die twins früher kommen, werden ja angehängt.
Bezieht deine Frau Elterngeld wird es auf Basis der 12 Monate vor Mutterschutz berechnet. Beziehst du Elterngeld nach deinem Gehalt vor Geburt.
Ihr werdet noch einen Mehrlingsbonus erhalten.
Wichtig ... Bei Zwillingen hat jeder Anspruch auf je 3 Jahre ElternZEIT. Also erst 2 Jahre für Kind 1 beantragen, dann ein Jahr für Kind 2 und dann den Rest. wird nicht genau geschrieben fur welches Kind ez genommen wird, läuft die Zeit parallel
von
MamaausM2
am 22.07.2023, 08:44
Antwort auf:
Elterngeld - Wer beantragt in unserem Fall Elterngeld am sinnvollsten ?
Wenn du an dem 01.04.2024 eine Weiterbildung machst, kannst du aber nicht in Elternzeit gehen? Derjenige der Elterbgeld beantragt muss in EZ sein oder auf Teilzeit gehen. Trifft das zu?
von
netteKlarinette
am 22.07.2023, 19:50
Antwort auf:
Elterngeld - Wer beantragt in unserem Fall Elterngeld am sinnvollsten ?
Seh ich auch so - wenn der AP gar keine EZ nehmen kann, kann er auch kein EG beantragen.
von
suityourself
am 23.07.2023, 19:40