George87
Guten Tag, vielen Dank erst einmal, dass Sie uns diese Möglichkeit überhaupt ermöglichen. Wir erwarten Zwillinge. Errechneter Zeitraum ist der 04.11.2023. Nun zur Situation: Ich persönlich bin NOCH Soldat. Noch bis zum 31.03.2024 ab dem 01.04.2024 bin ich im (Soldatenversorgungsgesetz - SVG) § 5 Förderung der schulischen und beruflichen Bildung der Soldaten auf Zeit. Das heißt, ich erhalte noch bis zum ausschied meinen festen Sold. Danach beziehe ich das Geld zu 100 % weiter, sofern ich mich in einer Weiterbildungsmaßnahme, Ausbildung befinde weiter. Zeitraum: 5 Jahre oder ich bin vorher in einem anderen Beschäftigungsverhältnis. Sollte ich in diesen 5 Jahren keine Bildungsmaßnahmen etc machen, dann beziehe ich nur 75 % meines alten Soldes. (100% = 2336€ -- 75% = 1752€) Meine Ehefrau befindet sich bereits in einem Beschäftigungsverbot diese endet am 22.09.2023, am Folgetag, dem 23.09.2023 beginnt die Mutterschutzfrist. Ihr ehemaliges Einkommen als Tarifangestellte bei der Agentur für Arbeit wird dann 1900€ Netto sein. Die Frage bzw. Fragen sind somit, wer sollte Elterngeld beantragen? Wenn ich den Antrag stelle, wird dann zum 01.04.2024 eine Neuberechnung fällig?
Hallo, 1. Sie können 14 Monate frei verteilen, jeden Monat anders. Derjenige, der das EG bezieht, darf höchstens 32 Std/ Wo. arbeiten, der Lohn wird angerechnet. Ausbildung/ Umschuldung geht komplett. 2. Entscheidend sind die letzten 12 Mo. vor der Geburt. 3. Rechnen kann man bei www.bmfsfj.de Liebe Grüße NB
Neverland
Derjenige welcher zuhause bleibt und die Kinder überwiegend betreut.
Succero
Elterngeld wird auf Basis des Gehaltes der letzten 12 Monate vor Geburt berechnet. Einkommen während des Elterngeldes wird verrechnet. Elterngeld beantragt normalerweise derjenige, der die Kinder betreut und dadurch nicht oder nur weniger arbeiten kann. Das Elterngeld ist ja dafür da diese Einkommenslücke zu mindern. Deine Fragen lassen schließen, dass ihr euch noch nicht wirklich mit dem Elterngeld befasst habt. Das wäre jetzt der erste Schritt.
MamaausM2
Viele Fragen Ihr habt zusammen einen Anspruch auf 14 Monate Basis Elterngeld, die könnt ihr aufteilen wie ihr wollt. Die Monate mit Mutterschaftsgeld werden aber zwingend deiner Frau zugeordnet. Da verlängerter Mutterschutz wegen mehrling sind 3 Monate schon weg, evtl. Noch ein vierter. Denn die Tage die die twins früher kommen, werden ja angehängt. Bezieht deine Frau Elterngeld wird es auf Basis der 12 Monate vor Mutterschutz berechnet. Beziehst du Elterngeld nach deinem Gehalt vor Geburt. Ihr werdet noch einen Mehrlingsbonus erhalten. Wichtig ... Bei Zwillingen hat jeder Anspruch auf je 3 Jahre ElternZEIT. Also erst 2 Jahre für Kind 1 beantragen, dann ein Jahr für Kind 2 und dann den Rest. wird nicht genau geschrieben fur welches Kind ez genommen wird, läuft die Zeit parallel
netteKlarinette
Wenn du an dem 01.04.2024 eine Weiterbildung machst, kannst du aber nicht in Elternzeit gehen? Derjenige der Elterbgeld beantragt muss in EZ sein oder auf Teilzeit gehen. Trifft das zu?
User-1736455377
Seh ich auch so - wenn der AP gar keine EZ nehmen kann, kann er auch kein EG beantragen.
Ähnliche Fragen
Hallo, da ich wegen einem Beschäftigungsverbot noch ca. 25 Tage Urlaub habe und mein Mann die ersten 2 Monate auch bei uns zu Hause bleiben möchte, überlegen wir, ob ich meinen Urlaub "antreten soll",( ist ja aber mehr als ein Monat- wie wird das dann mit dem folgenden EG gerechnet? Geht wahrscheinlich erst nach dem Mutterschutz, oder?) oder ob wi ...
Sehr geehrte Frau Bader, erst einmal danke ich Ihnen für Ihren tollen Service hier, freue mich sehr, dass es so etwas gibt. Ich habe mehrere Fragen zu folgender Situation: A und B sind Eltern geworden. A war vor der Geburt des Nachwuchses im ALG I Bezug gleichzeitig nebenberuflich selbständig mit relativ geringen Einnahmen. B war bereits ...
Guten Tag, ich bin seit kurzem schwanger, wahrscheinlicher Entbindungstermin liegt Mitte Mai 2026, Beginn Mutterschutz ist voraussichtlich der 02. April. Wir haben diesen Samstag geheiratet und nun steht die Frage der Wahl der Steuerklasse an, da diese ja Einfluss auf das Elterngeld hätte. Der Wechsel muss sieben Monate vorher stattfin ...
Hallo, im Forum sind so viele Beiträge dazu deshalb wollte ich direkt nachfragen. Ich möchte nur Basiselterngeld beantragen. Laut dem Antrag kann der Partner in den ersten 12 Monaten ebenfalls für 1 Monat Basiselterngeld beantragen. Ist es relevant in welchem der ersten 12 Lebensmonate das ist? Kann ich zB im 11. Lebensmonat parallel zu m ...
Hallo und guten Morgen Frau Bader und in die Runde, ich habe eine Frage zum Elterngeld und den so genannten Partnermonaten. Vieles verstehe ich nach Lektüre und Recherche gut, weiß darum, dass das Kind persönlich betreut sein muss, dass das Einkommen in den 2 (Basis Elterngeld) oder 4 (ElterngeldPlus) Partnermonaten geringer sein muss als im jä ...
Hallo zusammen, wir sind Juli 2024 Eltern geworden. Im Dezember 2025 erwarten wir unser 2. Kind. Wegen gelegentlichen Fotojobs überlege ich ein Kleingewerbe anzumelden und frage mich, ob jetzt vor dem 2. Kind ein guter Zeitpunkt wäre wegen dem Bemessungszeitraum für das Elterngeld. Während der ersten Elternzeit (Juli 2024-Juli 2025) hab ...
Kurz zu meiner Situation: Ich habe letztes Jahr im Januar die Scheidung zu meinem Ex Mann eingereicht, während des Scheidungsjahres habe ich dann einen anderen Mann kennengelernt und wurde von ihm schwanger. Da ich aber erst nach Geburt meines Kindes vollständig geschieden wurde (Mein Kind geboren am 18.06., geschieden am 11.07.) wird mein Ex ...
Hallo, ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag, welcher am 31.12.25 endet und nicht verlängert wird. Anspruch auf Arbeitslosengeld habe ich keinen mehr. Mutterschutz würde am 10.01.26 beginnen. ET ist am 21.02.26. Bekomme ich trotzdem Elterngeld? Muss ich mich freiwillig bei der Krankenkasse versichern? Was muss ich noch beachten? ...
Guten Tag, mich würden weitere Informationen zum Themenkomplex Elterngeld interessieren, konkret der Wechsel von Basis Elterngeld auf Elterngeld Plus. A und B sind verheiratet und der A bezieht für das gemeinsame Kind Basis Elterngeld. Im laufenden Basis Elterngeld Bezug entscheiden sich A und B kurzfristig, dass es für Sie aus diversen Grün ...
Sehr geehrte Frau Bader, seit dem 01.05.2025 hat mein Arbeitgeber Insolvenz angemeldet. In dem Zeitraum des vorläufigen Verfahren wurden auch bereits die 3 Monate Insolvenzgeld genutzt. Mit dem 01.10.2025 wurde das Verfahren nun offiziell eröffnet in ich freigestellt mit der mündlichen Info, dass die freigestellten Mitarbeiter kein Gehalt meh ...
Die letzten 10 Beiträge
- Finanzieller Nachteil durch schwangerschaftsbedingte Versetzung
- Keine Arbeitstelle nach der Elternzeit
- Arbeitsvertrag läuft während der Schwangerschaft aus
- Insolvenz Betriebsstillegung schwanger Elterngeld
- LTA-Timing bei Schwangerschaft/Elternzeit nach laufender medizinischer Reha
- Keine Position nach verlängerter Elternzeit
- Beschäftigungsverbot während Resturlaub
- Namensänderung und Sorgerecht
- Reitunfall
- Meldung bei der Kinder- und Jugendhilfe durch Nachbarn