Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld- wer beantragt am Besten für die 1. 2 Monate Mann od. Frau?

Frage: Elterngeld- wer beantragt am Besten für die 1. 2 Monate Mann od. Frau?

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Hallo, da ich wegen einem Beschäftigungsverbot noch ca. 25 Tage Urlaub habe und mein Mann die ersten 2 Monate auch bei uns zu Hause bleiben möchte, überlegen wir, ob ich meinen Urlaub "antreten soll",( ist ja aber mehr als ein Monat- wie wird das dann mit dem folgenden EG gerechnet? Geht wahrscheinlich erst nach dem Mutterschutz, oder?) oder ob wir beide gleichzeitig EG beantragen. Wann ist den ein Lohnsteuerklassenwechsel von IV/IV auf III/V sinnvoll, und bei wem (zur Zeit ist das 1. Kind bei der Mutter (Hauptverdienerin) werden die beiden am Besten eingetragen, wegen Riester jeweils 1 bei beiden!?!) Vielen Dank für die Beantwortung meiner vielen Fragen!!! Und alles gute für´s neue Jahr


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Ich empfehle dir nicht, den Urlaub direkt nach dem Mutterschutz zu nehmen. Denn diese Urlaubszeit wird auf die 3 Jahre Elternzeit angerechnet. Das bedeutet du hättest bei 4 Wochen Urlaub zwischen Mutterschutz und Elternzeit eine maximale Elternzeit von 2 Jahren und 11 Monaten. Während des Urlaubs hast du keine Elternzeit im Sinne des Elterngeldes, also würde dein Lohn nicht mit dem Elterngeld (für die Urlaubszeit) verrechnet. Zwischen Geburt und Mutterschutz kannst du keinen Urlaub nehmen. Die 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt sind ein MUSS und nicht verschiebbar (würde auch dem Sinn des Mutterschutzes widersprechen!!!) Du kannst deinen Urlaub auch direkt im Anschluss an die Elternzeit nehmen oder für die ersten "Krankheiten" im Kindergarten aufheben. Ihr könnt beide gleichzeitig Elterngeld beantragen. Da sich das Elterngeld aus dem Einkommen von vor der Geburt (nicht vor der Elternzeit) errechnet, ist die Steuerklasse nach der Geburt unerheblich. In den meisten Familien macht es Sinn, dass der Hauptverdiener die Steuerklasse 3 wählt. Beim Riestern kann das Kind nur bei 1 Person berücksichtigt werden. (Habt ihr 2 Kinder kann natürlich 1 beim Mann und 1 bei der Frau eingetragen werden.) Bei der Steuerkarte kann man sich das Kind teilen. Gruß Sabine


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag, vielen Dank erst einmal, dass Sie uns diese Möglichkeit überhaupt ermöglichen. Wir erwarten Zwillinge. Errechneter Zeitraum ist der 04.11.2023. Nun zur Situation: Ich persönlich bin NOCH Soldat. Noch bis zum 31.03.2024 ab dem 01.04.2024 bin ich im (Soldatenversorgungsgesetz - SVG) § 5 Förderung der schulischen und beruflich ...

Sehr geehrte Frau Bader, unser erstes Baby ist im Mai 2025 zur Welt gekommen. Ich bin derzeit in Elternzeit und erhalte fast den maximal möglichen Elterngeldbetrag. Die Elternzeit dauert insgesamt 12 Monate, und im Mai 2026 gehe ich wieder arbeitsteilig (Teilzeit) arbeiten – geplant sind 15 bis maximal 20 Stunden pro Woche. Wir möchten jetzt ...

Liebe Frau Bader, ich habe eine Frage zum Elterngeld beim zweiten Kind. Mein erstes Kind ist am 04.01.2024 geboren. Ich habe 12 Monate Basiselterngeld bezogen und die letzte Zahlung im Dezember 2024 erhalten. Im Mai 2025 habe ich ein Kleingewerbe angemeldet und gestartet. Nun bin ich erneut schwanger und habe einen Entbindungstermin fü ...

Hallo, Ich werde im Herbst, nach einer 6-monatigen Pause, mein praktisches Jahr des Medizinstudiums fortführen. Dieses wird mit einer Aufwandsentschädigung vergütet und hat 40-Arbeitsstunden pro Woche. Es ist Pflicht, zur Beendigung meines Studiums, dieses praktische Jahr zu absolvieren. Kann ich daneben Elterngeld erhalten? Laut Elterngeldstelle h ...

Guten Tag Frau Bader, ich bin gerade etwas verzweifelt. Mein 1. Kind ist am 30.06.2024 zur Welt gekommen. Ich bin aktuell noch in Elternzeit und erhalte Elterngeld Plus. Aktuell bin ich wieder schwanger und bereits seit wenigen Tagen in Mutterschutz. Mein 2. Kind kommt voraussichtlich Anfang März. erhalte ich nun nur den Mindestsatz beim Elter ...

Ich habe eine Frage zum Thema beitragsfreie gesetzliche Krankenversicherung während des Bezugs von Elterngeld. Nehmen wir folgendes Beispiel, Ausgangssituation Ehepaar (verheiratet) mit lieblichem Kind Elternteil I war vor der Geburt des gemeinsamen leiblichen Kindes pflichtversichert, jedoch im ALG I Bezug, hat also keinen Arbeitgeber gehabt. El ...

Hallo. Meine Situation soll speziell sein. Ich habe von Januar 2025 bis 30.09.25 als Aushilfe gearbeitet.  Ab 18.08.25 habe ich eine teilzeit Stelle bei der stadt bekommen. Am Weihnachten festgestellt das ich schwanger bin. Bis termin bei fa gewartet danach Chefin mitgeteilt.  Jetzt bin ich in der 10 Woche, habe am Montag Termin gehabt wegen bv, de ...

Guten Tag Frau Bader,  ich habe noch eine Frage.  Ich war in Elternzeit (ab Juli2025 ohne Bezug von Elterngeld).  Seit November 25 arbeite ich wieder und bin erneut schwanger. Wird hier der Basissatz gezahlt weil ich vor Geburt des 2. Kindes (ET Anfang September) keine 12 Monate gearbeitet habe?  Vielen Dank im Voraus,  Elvira 

Hallo,  ich hab seit 2023 ein Kleingewerbe angemeldet. Da ich einen online Blog betreibe, mit minimalsten Affliate Umsätzen hab ich es damals angemeldet, da die Gewinnabsicht ja schon ausreichend ist dass man es anmelden muss.  Ich wollte alles rechtskonform machen.  2023 und 2024 habe ich auch über den Steuerberater die Steuererklärung machen las ...

Guten Tag, habe ich Anspruch auf Elternzeit und Elterngeld für ein Kind, das am 01.08.2025 geboren wird, wenn ich als Vater drei Monate Elternzeit in den Kalendermonaten Mai, Juni und Juli 2026 in Anspruch nehmen möchte? Das Kind lebt mit meiner Ehefrau und unserem älteren Sohn in Kroatien. Während dieser drei Monate würde ich mich an derselben ...