Mitglied inaktiv
Hallo, da ich wegen einem Beschäftigungsverbot noch ca. 25 Tage Urlaub habe und mein Mann die ersten 2 Monate auch bei uns zu Hause bleiben möchte, überlegen wir, ob ich meinen Urlaub "antreten soll",( ist ja aber mehr als ein Monat- wie wird das dann mit dem folgenden EG gerechnet? Geht wahrscheinlich erst nach dem Mutterschutz, oder?) oder ob wir beide gleichzeitig EG beantragen. Wann ist den ein Lohnsteuerklassenwechsel von IV/IV auf III/V sinnvoll, und bei wem (zur Zeit ist das 1. Kind bei der Mutter (Hauptverdienerin) werden die beiden am Besten eingetragen, wegen Riester jeweils 1 bei beiden!?!) Vielen Dank für die Beantwortung meiner vielen Fragen!!! Und alles gute für´s neue Jahr
Mitglied inaktiv
Ich empfehle dir nicht, den Urlaub direkt nach dem Mutterschutz zu nehmen. Denn diese Urlaubszeit wird auf die 3 Jahre Elternzeit angerechnet. Das bedeutet du hättest bei 4 Wochen Urlaub zwischen Mutterschutz und Elternzeit eine maximale Elternzeit von 2 Jahren und 11 Monaten. Während des Urlaubs hast du keine Elternzeit im Sinne des Elterngeldes, also würde dein Lohn nicht mit dem Elterngeld (für die Urlaubszeit) verrechnet. Zwischen Geburt und Mutterschutz kannst du keinen Urlaub nehmen. Die 8 Wochen Mutterschutz nach der Geburt sind ein MUSS und nicht verschiebbar (würde auch dem Sinn des Mutterschutzes widersprechen!!!) Du kannst deinen Urlaub auch direkt im Anschluss an die Elternzeit nehmen oder für die ersten "Krankheiten" im Kindergarten aufheben. Ihr könnt beide gleichzeitig Elterngeld beantragen. Da sich das Elterngeld aus dem Einkommen von vor der Geburt (nicht vor der Elternzeit) errechnet, ist die Steuerklasse nach der Geburt unerheblich. In den meisten Familien macht es Sinn, dass der Hauptverdiener die Steuerklasse 3 wählt. Beim Riestern kann das Kind nur bei 1 Person berücksichtigt werden. (Habt ihr 2 Kinder kann natürlich 1 beim Mann und 1 bei der Frau eingetragen werden.) Bei der Steuerkarte kann man sich das Kind teilen. Gruß Sabine
Ähnliche Fragen
Guten Tag, vielen Dank erst einmal, dass Sie uns diese Möglichkeit überhaupt ermöglichen. Wir erwarten Zwillinge. Errechneter Zeitraum ist der 04.11.2023. Nun zur Situation: Ich persönlich bin NOCH Soldat. Noch bis zum 31.03.2024 ab dem 01.04.2024 bin ich im (Soldatenversorgungsgesetz - SVG) § 5 Förderung der schulischen und beruflich ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe Elterngeldplus fur erstes Kind von 22.07.2022 bis 22.05.2024 bezogen.Seit Mai 2024 war ich im BV geschickt.Jetzt habe ich Elterngeld basic genommen und zwar meine Bemesungzeitraum wurde von 01.11.2023 bis 31.10.2024 genommen.Ich habe dopelt wenig bekommen als mit meines erstes Kind.Kann ich eine Beschwerde einl ...
Hallo Frau Bader, ich würde gerne ab September wieder ein paar Stunden als Lehrerin geben und würde dafür in den Bezug von ElterngeldPlus wechseln. Jetzt ist nur die Frage, mit wie viele Stunden ich wieder einsteige, damit mir nicht so viel gekürzt wird. Was ich bisher heruas gefunden habe ist, dass man bis 1325€ netto Zuverdienst keinen Abzug ...
Guten Tag Frau Bader. Meine Frau ist als Tierärztin im Beschäftigungsverbot, da sie noch stillt. Zuvor war sie während der Schwangerschaft ebenfalls im Beschäftigungsverbot. Jetzt war der Plan, dass sie im Sommer abstillt (unsere Tochter ist dann ein Jahr) und wieder in Teilzeit arbeitet und mit Elterngeld Plus aufstockt. Eigentlich war ...
Ladies and Gentlemen I have been employed in Germany since March 2023. My daughter was born on April 25, 2025. My maternity leave began on March 13, 2025, and is scheduled to last until June 19, 2025. However, my employer has offered a voluntary severance package that provides for a mutually agreed termination of employment with severance pa ...
Guten Tag, ich bin endlich wieder schwanger :) Leider hat es etwas länger gedauert als wir wollten und jetzt sind es zischen dem ersten Kind 20.08.2022 und dem Geschwisterchen 11.11.2025 drei Jahreswechsel geworden. Beim ersten Kind bekam ich den 12 Monate lang den Maximalwert des Elterngelds, da ich entsprechend verdient habe. Jetzt war ...
Ich komme nicht mehr mit... Ich beziehe EG plus. Kann mein Mann die Monate 13+14 Basis-EG beziehen? Vielen Dank
Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ? Danke und viele Grüße
Hallo Frau Bader, vielen Dank, dass Sie hier unsere Fragen beantworten. Ich versuche mich kurz zu halten: - 1. Kind kam am 09.11.2023. Elterngeld Plus wurde für 24 Monate beantragt (auf Basis von Einkommen aus Festanstellung) - Im Jahr 2024 habe ich mich neben meiner Festanstellung (Elternzeit) selbstständig gemacht mit einem Kleingewerbe ...
Hallo, Mein Freund und ich planen ein Baby zu bekommen. Leider mache ich mir immer zu viele Sorgen. Da ich beim Arzt arbeite werde ich wahrscheinlich ein Beschäftigungsverbot bekommen, da ich nicht dort arbeiten kann ohne in der Nähe von Infektionskrankheiten oder Infektionen Materialen zu sein. Ich überlege Elterngeld zu beantragen ha ...
Die letzten 10 Beiträge
- Anspruch auf volles Urlaubsgeld während des Mutterschutzes
- Bekomme ich wieder vollen Gehalt nach Beendigung der Elternzeit?
- Bekomme ich wieder vollen Gehalt nach Beendigung der Elternzeit?
- Beschäftigungsverbot vor Ende der Elternzeit - Auswirkungen auf die Entgeltzahlung und Mutterschaftsleistung
- Arbeitgeberzuschuss bei Mutterschaftsgeld vom Bundesamt für soziale Sicherung
- Stillen bei langen Pendelwegen
- Rechnung erst nach der Elternzeit stellen
- 2 Jahre während Elternzeit im Ausland arbeiten
- Elterngeld, Beschäftigungsverbot unverheiratet steuernachzahlung
- Elternzeit vorzeitig beenden