Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

2. Kind: mehr Elterngeld durch Gewerbe

Frage: 2. Kind: mehr Elterngeld durch Gewerbe

Kornblume2016

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Hallo Frau Bader, folgender Sachverhalt: 1. Kind ist in 2016 geboren. Gewerbe wurde 2016 angemeldet, Einnahmen sind nur ganz gering vorhanden. 2. Kind wird 2018 geboren und ich bin in TZ angestellt (Gewerbe läuft nebenbei). Ist es korrekt, dass für die Berechnung des Elterngeldes nun der Bemessungszeitraum von vor dem ersten Kind zählt? Heißt ich würde wieder volles EG bekommen durch das Gewerbe? Vielen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, es zählt das letzte abgeschlossene Kalenderjahr, in welchem Sie kein Elterngeld bekommen haben. Wenn Sie also in 2016 und 2017 Elterngeld bekommen haben, zählt 2015. Liebe Grüße NB


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