Guten Tag,
ist es möglich, dass jemand beim Elterngeldantrag das Gewerbe nicht angibt?
Denn in diesem andernfalls wäre das Elterngeld durch den Bemessungszeitraum des Kalenderjahrs deutlich weniger.
Kann man auf die Einnahmen durch das Gewerbe verzichten und einfach nur die normale Erwerbstätigkeit und somit 12 Monate vor der Geburt für die Berechnung hernehmen?
Gewerbeeinnahmen, sofern vorhanden, im Bezugszeitraum würden natürlich angegeben werden.
Grüßé
von
fhaxi2
am 16.12.2018, 11:27
Antwort auf:
Elterngeld: Bemessungszeitraum Gewerbe nicht berücksichtigen
Hallo,
Nein, das ist nicht möglich und erfüllt unter Umständen den Straftatbestand des Betruges.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.12.2018
Antwort auf:
Elterngeld: Bemessungszeitraum Gewerbe nicht berücksichtigen
Nein, wenn man es nicht macht, macht man sich des Betruges schuldig. was spätestens dann auffliegen dürfte wenn die Steuererklärung gemacht wird. Diese ist Pflicht beim EG.
von
Felica
am 16.12.2018, 12:22
Antwort auf:
Elterngeld: Bemessungszeitraum Gewerbe nicht berücksichtigen
Es ist auch nicht möglich, freiwillig auf die Berücksichtigung des Gewerbes zu verzichten.
Das Elterngeldgesetz ist da sehr eindeutig: Wenn ein Gewerbe, in welche Größe und Form auch immer, im Steuerbescheid auftaucht, dann gilt das letzte abgeschlossene Steuerjahr und nicht die normale 12-Monats-Regel.
Es gibt keine Ausnahmen oder Sonderfälle.
Das wurde auch schon mehrmals gerichtlich bestätigt.
von
Dojii
am 17.12.2018, 16:30