Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld - Gewerbe vor Geburt abmelden oder beim Antrag nicht angeben

Frage: Elterngeld - Gewerbe vor Geburt abmelden oder beim Antrag nicht angeben

smehner

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, am 16.07.2016 ist der Entbindungstermin unseres Sohnes. Vor kurzem war ich mit meiner Frau bei der Elterngeldstelle und dort haben wir uns bezüglich des Elterngeldes beraten lassen. So richtig konnte mir die Dame leider nicht helfen, daher wende ich mich nun an Sie. Die Situation ist folgende: Seit August 2015 bin ich in einem festen Angestelltenverhältnis. Zuvor war ich Student und habe als studentische Hilfskraft nebenher etwas Geld verdient. Nebenher betreibe ich seit 2014 ein Kleingewerbe mit einem sehr kleinen Umsatz (ca. 1500€ pro Jahr). Für die Berechnung des Elterngeldes werden meines Wissens nach die letzten 12 Monate vor Geburt des Kindes herangezogen, insofern man nur angestellt ist. Sobald man ein Gewerbe angemeldet hat wird das letzte Wirtschaftsjahr vor Geburt des Kindes als Bezugszeitraum verwendet. Da ich erst im letzten Drittel des Jahres Vollzeit gearbeitet habe, wird mein Elterngeld erheblich geringer ausfallen. Um das zu vermeiden habe ich zwei Ideen: 1) das Gewerbe abmelden (ich betreibe es nicht aktiv, sondern immer nur zeitweise, je nach Auftragsmöglichkeiten) 2) das Gewerbe beim Elterngeld nicht mit angeben Einigen Internetrecherchen zufolge ist Option 1 bis zu einem Monat vor Geburt des Kindes machbar und Option 2 eher illegal. Sehen Sie dennoch eine Möglichkeit? Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar. Viele Grüße, Stefan


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

...siehe oben?!

Guten Tag, Frau Bader, wir erwarten im Oktober unser zweites Kind. Mein Mann möchte auch wieder zwei Monate Elternzeit nehmen. Er hatte letztes Jahr einen Unfall, ist Inzwischen aber wieder fit und wird ab April auch wieder ganz normal arbeiten. Von August 2012 bis einschließlich März 2013 war bzw. ist er aber im Krankengeldbezug. Wie wirkt s ...

Hallo Nicola, folgende Situation: - Mein Mutterschutz startete Mitte Juni - Mein Steuerklassenwechsel von 5 auf 3 wurde im Dezember beantragt und im Januar aktiv - Von Dez bis Mai habe ich 20h/Woche gearbeitet - Im Juni (bis Mutterschutz) habe ich 40h/Woche gearbeitet Fragen: - Ich habe gelesen, dass der Antrag auf den Steuerklassenwech ...

Hallo Frau Bader, in sechs Monaten erwarten wir wieder Nachwuchs und mir schwirren noch etliche ungeklärte Fragen im Kopf herum. Wir werden im September diesen Jahres heiraten, im November wird Baby Nummer 2 zur Welt kommen. Unsere erste Tochter kam am 30.04.19 zur Welt, ich habe Elterngeld für ein Jahr bezogen und nun meine Elternzeit noch b ...

Sehr geehrte Frau Bader, im Januar diesen Jahres ist meine Tochter zur Welt gekommen. Ich beabsichtige mich nun nebenberuflich selbstständig zu machen. Da die Familienplanung noch nicht abgeschlossen ist möchte ich gerne wissen bis wann ich das Gewerbe anmelden muss, so dass für die Berechnung des Elterngeldes beim zweiten Kind noch das Gehalt aus ...

Guten Tag Frau Bader, mein befristeter Arbeitsvertrag läuft direkt zum Entbindungstermin meines ersten Kindes aus. Für das Erste bekomme ich dann ja dennoch ganz normal das Elterngeld. Mein Mann und ich würden gerne das zweite Kind auch relativ zeitnah bekommen, also 1,5-2 Jahre nach dem Ersten. Wenn ich nun 1 Jahr Elterngeld bekomme und dan ...

Guten Morgen, mein erstes Kind ist Mitte Januar 2023 geboren, Mutterschutzleistungen habe ich ca. von Ende November 2022 bis Mitte März 2023 erhalten. Anschließend habe ich bis Januar 2024 Elterngeld erhalten. Seit Oktober 2023 arbeite ich wieder in Teilzeit. Mein zweites Kind soll Anfang November 2024 geboren werden, der Mutterschutz beginnt E ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin im Januar Mutter von Zwillingen geworden und bis 06.Juli 2027 in Elternzeit.Bis Oktober bekomme ich Elterngeld und ab November ElterngeldPlus.Meine Frage ist ob ich trotz Elterngeld zur Aufstockung Bürgergeld beantragen kann, da meine Reserven bald aufgebraucht sind oder eher Wohngeld.Und wenn ich Bürgergeld bekomme ...

Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt.  Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...

Ich muss vorab etwas zu unserer Situation erklären. Ich (Beamtin) und mein Lebensgefährte (selbstständiger Handwerker) erwarten bald unser erstes Kind. Ich bin seit Dezember auf Minijobbasis bei ihm angestellt.  Nun fallen wir leider aufgrund der Einkommensgrenze aus dem Elterngeldraster und ich bekommen keinen Cent Elterngeld. Das bringt uns mit ...