Niszert
Hallo Frau Bader, eine Sache ist mir nicht ganz klar und hierzu bräuchte ich bitte Ihren Rat: Mein errechneter Geburtstermin war der 12.02.18 mein Kind ist jedoch schon am 01.02.18 geboren. Seit heute haben wir erst die Geburtsurkunde vom Standesamt bekommen und ich habe gleich den Antrag auf Elternzeit für meinen Arbeitgeber fertig gemacht ( dem muss ja eine Geburtsurkunde beilegen?) Nun habe ich das mit der 7 Wochen Frist gelesen und bin nun etwas verwirrt, ob nun der 12.02. für die Berechnung zählt,( errechneter Termin) da der Mutterschutz doch für diesen Termin berechnet wird? Oder der tatsächliche Geburtstermin, wobei ich ja dann schon eine Woche zu spät dran wäre um die Elternzeit zu beantragen? Aber ich hatte ja bis heute noch keine Geburtsurkunde, die ich vorlegen konnte!? Auf welchen Termin beziehe ich mich in dem Schreiben an meinem AG wann die Elternzeit beginnt, bzw. der Mutterschutz endet? Und was kann mir passieren, falls die Frist um ein paar Tage verstrichen ist? Danke für Ihren Rat!
Hallo, Die EZ beginnt mit der Geburt, man muss den Antrag aber 7 Wo. vor dem Ende des Mutterschutzes stellen. Ich würde auch die Geburtsurkunde beilegen, wenn sie da ist - ansonsten in Kopie nachreichen. Liebe Grüße NB
desireekk
Alles gut, 1.) musst Du keine Geburtsurkunde beilegen, es sei denn, Du musst Deinem AG nachweisen dass Du tatsächlich ein Kind hast ;-) 2.) 7 Wochen vor Ende der Muschu-Frist reicht, geht sich also noch aus, da Du ja noch gut 7 Wochen MuSchu vor Dir hast bevor die EZ so wirklich beginnt. 3.) Übrigens ist es kein Antrag, sondern "nur" eine Mitteilung dass man EZ nimmt :-) Alles Gute zum neuen Erdenbürger! Gruß D
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe vor 5 1/2 Wochen, am 14.3. meinen Sohn zur Welt gebracht(4. Kind). In der Woche darauf hatte mein Vater einen schweren Unfall und liegt nach einer massiven Hirnblutung im Koma, ich bin die einzige Angehörige in der Nähe und bin vom Gericht als Betreuerin bestimmt worden. Da mein Vater selbstständig tätig war, ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine Elternzeit (3 Jahre) läuft im Juni 2023 aus Gerne möchte ich dann in Teilzeit arbeiten. Anfang Februar hatte ich ein Gespräch mit meinem Arbeitgeber. Ergebnis war, das ich einen Antrag stellen soll, welcher so dann binnen 2 Wochen geprüft wird. Den Antrag auf Teilzeit nach Elternzeit habe ich via Mail am ...
Hallo, ich befinde mich derzeit in Elternzeit und arbeite bereits in Teilzeit bei meinem Arbeitgeber (22,20 Stunden). Nun habe ich einen Antrag auf Fortführung der Teilzeittätigkeit in Elternzeit gestellt. Ich möchte gerne 25,0 Stunden arbeiten. Mein Arbeitgeber stimmt der Teilzeittätigkeit grundsätzlich zu. Allerdings wollen sie, dass ich nur ...
Guten Tag, ich habe vor wenigen Wochen meinen Antrag auf Elternzeit bei meinem Arbeitgeber abgegeben. Gestern habe ich dann die Rückmeldung im Briefkasten gehabt mit der Info, dass der Antrag nur vorläufig bestätigt wird und ich eine finale Bestätigung erhalte, wenn die Geburtsurkunde meines Kindes vorliegt. Ich hatte in der Vergangenheit sc ...
Ich wollte im September Teilzeit in Elternzeit arbeiten. Ich habe nach der Geburt meine Sohnes in meinem Elternzeitantrag erwähnt, dass ich voraussichtlich im September 2023 Teilzeit in Elternzeit arbeiten möchte. Anfang Juni hatte ich dann den eigentlichen Antrag auf Teilzeit in Elternzeit ab September gestellt. Bis Ende Juli hatte ich von meine ...
Guten Tag Frau Bader, ich bin derzeit in der 28. SSW und mein errechneter Geburtstermin ist der 29.02.2024. Derzeit bin ich noch in Vollzeit berufstätig und meine Mutterschutzfrist beginnt Mitte Januar. Ich bereite gerade den Antrag auf Elternzeit für meinen Arbeitgeber vor und habe hierzu Fragen. Ich möchte 1,5 Jahre zu Hause bleiben u ...
Guten Morgen Frau Bader, mein Mann hat von 11/23 - 02/24 Krankengeld bezogen. Seit 03/24 arbeitet er wieder voll. Wir erwarten im Mai unser Baby und planen eine 7 monatige Elternzeit für meinen Mann. Aktuell hat er wieder gesundheitliche Beschwerden (selbe Verletzung die bereits zum Krankengeldbezug geführt hatte). Wir haben jetzt h ...
Hallo Frau Bader, Ich bin derzeit in der 38. SSW mit meinem 2. Kind. Regulär arbeite ich 60% als Assistenzärztin im Krankenhaus. Mein Plan ist 2 Jahre EZ anzumelden, jedoch möchte ich nicht die gesamte Zeit zu Hause bleiben, sondern vom 9. bis einschließlich 14. Lebensmonat 75% arbeiten und schließlich nach Kita Eingewöhnung ab dem 19. Leben ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich muss aufgrund fehlender Betreuung meines Sohnes meine Elternzeit innerhalb der ersten zwei Jahre (ich hatte nur 1 Jahr elternzeit genommen) verlängern. Ich habe meinem Chef einen entsprechenden Antrag per Einschreiben mit Rückschein geschickt, dieser ist angekommen. Seit 6 Wochen meldet sich mein Chef nun nicht auf ...
Hallo Frau Bader, mein Arbeitgeber hat seinen Betrieb zum Jahresende 2024 stillgelegt. Allen Kollegen wurde im Sommer 2024 gekündigt und sie sind bereits alles aus dem Betrieb ausgeschieden. Da ich mich zu der Zeit in Elternzeit befand, wurde mir nicht gekündigt, das sollte im Mai 2025, nachdem ich wieder aus der Elternzeit in die Arbeit zurück ...
Die letzten 10 Beiträge
- Krankschreibung während individuellem Beschäftigungsverbot
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse