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Sehr geehrte Frau Bader, mein Erziehungsurlaub/Elternzeit endet mit dem 3. Geburtstag meiner jüngsten Tochter am 18.09.2006. Dieser Tag ist folglich wieder mein erster Arbeitstag. Ist das so richtig? Mir ist es mit meinen beiden Kindern aufgrund der Betreuungszeiten nicht möglich Vollzeit zu arbeiten. Daher möchte ich Antrag auf Teilzeitarbeit bei meinem AG stellen. Die Voraussetzungen beim AG sind dafür vorhanden (riesiger Konzern), dass mir eine Teilzeitstelle angeboten werden kann. Kann der AG Teilzeit ablehnen mit der Begründung, in Deutschland mehr als 30 % (die Zahl ist jetzt fiktiv) der gesamten AN-Anzahl als TZ-Kräfte zu beschäftigen und daher im hiesigen Betrieb keine weitere TZ-Stelle mehr zur Verfügung stellen zu müssen? Jetzt noch zu meiner Hauptfrage: Bis wann muss ich spätestens den Antrag auf Teilzeit stellen. Bis zum 18.03.2006 oder bis zum 18.06.2006? Vielen Dank für ihre Mühe! S.
Hallo, Sie sollten Ihren Benutzernamen ändern - ich liebe Marzipan und bekommen dann immer Appetit! :-) 1. Der erste Arbeitstag ist der 3. Geb. 2. Sie dmüssen den Antrag mind. 3 Mo. vor Beginn dem AGschriftlich mitgeteilen 3. Der AG kann nur betriebsbedingt ablehnen und muss das auch begründen Gruß, NB
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