Monikaaa
Hallo Frau Bader, der voraussichtlicher Entbindungstermin ist bei mir am 03.07.2015. 1. wann genau beginnt also meine Elternzeit, bzw. wann GENAU spätestens sollte ich einen Elternzeitsantrag an meinen Arbeitgeber schicken? 2. wenn ich 24 Monaten in Elternzeit sein will, wann genau sollte ich meinem Arbeitgeber wieder zur Verfügung stehen? Vielen Dank, Monikaaa
Hallo, die EZ beginnt mit der Geburt, gleichwohl muss man den Antarg erst 1 Wo. danach stellen. Man kann dann indiv. festlegen, wie lange man EZ nehmen möchte. Bei 24 Mo. ist der Geb. der erste Arbeitstag Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Elternzeit beginnt mit Geburt, und läuft dann parallel neben dem Mutterschutz. Und da du als Frau ein mindestens 8wöchiges Beschäftigungsverbot (Mutterschutz) nach der Geburt hast, langt es wenn Du die Meldung bezüglich der Elternzeit eine Woche nach der Geburt dem Arbeitgeber mitteilst. Kommt das Kind als Frühgeburt, oder es werden Mehrlinge, dann entsprechend später, weil dann 12 Wochen Mutterschutz. Bei 24 Monaten ist der 2te Geburtstag des Kindes Dein erster Arbeitstag, du kannst aber auch sagen, nee, passt mir nicht, ich nehme bis einen Tag, bis eine Woche, oder erst zum nächsten ersten Elternzeit. da kannst du dir jedes beliebiges Datum aussuchen, halt bis 3ten Geburtstag des Kindes. Nur die Zeit wo Du Elterngeld beziehst, sind halt ganze Lebensmonate zu wählen, wichtig dabei noch, Elterngeld wird im voraus bezahlt, der laufende Lebensmonat wäre also dann der Elterngeldkasse zu melden falls du da schon arbeitest.
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