Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

während verlängerter Elternzeit direkt ins Beschäftigungsverbot?

Frage: während verlängerter Elternzeit direkt ins Beschäftigungsverbot?

samtoria

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Guten Abend, ich bin derzeit noch bis 30.01.2018 in Elternzeit. Nun muss ich diese verlängern, da ich keinen Krippenplatz bekommen habe. Die Verlängerung wurde bis 31.07.2018 bewilligt. Ich bekomme kein Elterngeld mehr, sondern bin lediglich in Elternzeit, welche nur mit Arbeitgeber verlängert wurde. Wir möchten ein weiteres Kind planen und nun frage ich mich, ob ich in diesem halben Jahr bei einer ss, die Elternzeit abbrechen könnt. Ich würde dann ins Beschäftigungsverbot übergehen. (Durch meine Arbeit in der Kinderkrippe dürfte ich nicht mehr arbeiten) Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie die EZ verlängern können Sie diese nur vorzeitig beenden, um in neuen Mutterschutz zu gehen. Nicht, um ein BV zu erhalten. Liebe Grüße NB


mellomania

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ohne arbeit kein bv. ohne kinderbetreuung keine arbeit. du kannst die elternzeit keinesfalls für ein bv beenden. das geht rechtlich nicht. nur auf einen tag vor dem neuen mutterschutz kannst du die elternzeit beenden. du wirst in der elternzeit schwanger und betreust dein kind zuhause. dein mann ist finanziell für euch verantwortlich


Mitglied inaktiv

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Bedenke dass es auch in einer Kinderkrippe viele Arbeiten gibt, die du ohne Kinderkontakt erledigen kannst. Aufräumen, Putzen, Portfolio, Küchenarbeiten, Vorbereitungen,....für zwei drei Stunden am Tag findet sich immer etwas. Der Träger kann (und muss) inzwischen eine Ersatztätigkeit finden, die du auch schwanger tun kannst. Er kann dich auch in einen Kindergarten oder in einen Hort versetzen. Jeckyll


samtoria

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hallo ich darf von Leitung und Träger aus nach bekanngabe einer ss die Kita nicht mehr betreten. ich durfte noch nicht mal in den Hort wechseln oder in der Geschäftsstelle was machen.


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