Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vorzeitiges Beenden der Elternzeit möglich, trotz einmaliger Verlängerung?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Vorzeitiges Beenden der Elternzeit möglich, trotz einmaliger Verlängerung?

aaugust36

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Sehr geehrte Frau Bader, Am 19.04.2015 bekam ich mein erstes Kind. Die Elternzeit im Anschluss an den Mutterschutz wurde erstmal für ein Jahr beantragt (bis Ende April 2016). Diese wurde aber von mir um ein halbes Jahr verlängert (sollte erst Ende Oktober 2016 enden). Ich bin nun mit dem zweiten Kind schwanger (ET 07.12.2016). Meine Fragen wären: 1. Darf ich meine Elternzeit vorzeitig (z.B. zu jetzigem Zeitpunkt) beenden, um ein volles Gehalt (wie vor der ersten Schwangerschaft) zu beziehen ? Was automatisch bedeuten würde, dass ich von meiner Frauenärztin ins Beschäftigungsverbot geschickt würde ? 2. Falls nicht jederzeit Elternzeitbeendigung möglich ist, darf ich sie überhaupt vorzeitig beenden, um das Mutterschaftsgeld vom AG in voller Höhe (wie bei der 1. Schwangerschaft) zu bekommen ? Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt darf/soll ich das am besten machen ? 3. Ist das machbar, obwohl ich meine Elternzeit schon einmal verlängert habe ? 4. Gibt es ein konkretes Formular dafür, oder reicht es formlos ? 5. Falls ich meine Elternzeit nicht vorzeitig beenden würde a) habe ich überhaupt Anspruch auf ein Mutterschaftsgeld (KK und AG- Anteil) ? b) bekomme ich das Elterngeld ? Wenn ja, in gleicher Höhe, wie bei der 1. SS ? Vielen Dank im Voraus für das Beantworten meiner Fragen ! Liebe Grüße, A.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Nein 2. Nur am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes 3. Was? 4. Schriftlich 5. s. 2. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Beenden geht nur zum Tag vor neuem Mutterschutz. Alles andere wäre Erschleichen von Leistungen und würde Schwangere benachteiligen die kein BV bekommen und wirklich arbeiten müssen. Wann genau beginnt denn der Mutterschutz und wann genau endet die Elternzeit ? Formlos reicht.


aaugust36

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Liebe Sternenschnuppe, Vielen Dank für so schnelle Antwort! Also, der ET wäre am 07.12.2016. 6 Wochen davor wäre der Beginn vom Mu-Schutz, also nach meiner Rechnung am 26.10.2016. Meine Elternzeit endet ( nach Verlängerung um ein halbes Jahr ) am 23.10.2016.


Sternenschnuppe

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Ah, dann brauchst Du gar nix beenden, Das BV kannst Du dann am Freitag vorher ausstellen lassen und bekommst dann den Lohn von Montag und Dienstag, ab Mittwoch dann Mutterschutz. Für das Elterngeld hast Du leider 5 Nullrunden in der Berechnung. Wird dann also etwas mehr als die Hälfte vom ersten Elterngeld plus 10% Geschwisterbonus. Mindestens aber 75€


aaugust36

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Vielen Dank für Deine Antwort! Ob ich es richtig verstanden habe... 1. Also ich muss nichts vorzeitig beenden, da meine Elternzeit sowieso 3 Tage vor dem Beginn des Mutterschutzes endet? 2. Heißt das jetzt , ich bekomme das Mutterschaftsgeld nicht nur von der KK , sondern auch vom AG in voller Höhe wie bei der 1. SS ( also vollen Lohn für 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Entbindung )? 3. Voraussetzung ist, ich muss das Beschäftigungsverbot vom Frauenarzt besorgen und beim AG abgeben, stimmt? Du schreibst ich sollte es am Freitag abgeben-meinst Du damit den 21.10.? Muss es konkret dieses Datum sein, oder kann ich es auch früher abgeben, z.B. jetzt schon? 4. Für Montag und Dienstag ( 24.+25.10) würde ich vollen Lohn bekommen. Heisst das, ich müsste für diese 2 Tage arbeiten gehen?? Oder regelt das eben das BV und ich bleibe zu Hause und kriege trotzdem meinen Lohn? 5. Mit 5 Nullrunden meinst Du den Zeitraum Mai-September 2016, da ich mein Elterngeld nur bis inkl. April 2016 bezogen habe, und diese Monate als 0 Euro in die Berechnung mitreinfließen? Und die restlichen 7 Monate die zählen, sind es die Monate wo ich noch meinen regulären Lohn bekommen habe bis zum 1. Mutterschutz? Fragen über Fragen, ich bedanke mich schon im voraus für Deine Antwort! Lg


Sternenschnuppe

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Hallo Ich gehe mal Deine Zahlen durch. 1. Genau, Du kannst ja nix beenden was eh schon vorbei ist ;-) 2. exakt, volles Mutterschutzgeld aufgrund des Vertrages der dann wieder aktiv wird. 3. Der FA darf rechtlich vorher gar kein BV aufstellen, da Du in Elternzeit bist und keines brauchst. Besprich es bei einer der nächsten Untersuchungen vor und dann kannst Du es gezielt abholen. Den AG würde ich schon Ende August oder so informieren. Dann kann er besser planen und die Schwangerschaft ist dann ja auch sehr sicher. 4. Siehe 3, voller Lohn ohne Arbeit, es sei denn der AG kann Dich anders einsetzen. Je nachdem warum BV solltest Du zumindest arbeiten können an den beiden Tagen. Ggf. die zwei Tage Urlaub beantragen. 5. Genau. Das ist immer so, auch wenn es geteilt wäre. Ab dem ersten Geburtstag wär ja nur die 2. Rate geflossen. Der eigentliche Bezug ist beendet, nur die Auszahlung läuft noch. Somit wird verhindert dass Frauen benachteiligt sind die es sich nicht leisten können zu splitten. Die sieben Monate werden durch alten Lohn ersetzt. Also die Summe dieser 7x geteilt durch 12 ergibt Deinen monatlichen Durchschnitt. Davon dann 65% wird das Elterngeld. Plus den Geschwisterbonus. Noch komplizierter : Für jede 20€ die beim Durchschnitt zu 1000€ fehlen gibt es 1% mehr Elterngeld. Beispiel : Durchschnitt ist 800€. Dann fehlen 10x 20€, also bekommst Du nicht 65% sondern 75% von 800€ als Elterngeld.


aaugust36

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Vielen Dank für diese sehr klare, ausführliche Erklärung! Dann werde ich es tatsächlich so machen, dass ich vllt schon so Ende Juli/ Anfang August meinen AG über die SS informieren werde. Das BV reiche ich dann allerdings erst am 21.10., da wie Du gesagt hast, bekomme ich keins früher, da die EZ noch läuft. Ein guter Plan, oder? ;-) Ich habe noch 3 Wochen Resturlaub vom Jahre 2014. Deswegen, glaube ich, ist es auch ein zusätzlicher Grund um den AG entsprechend früher zu informieren... Könnte der Resturlaub eigentlich verfallen, falls ich tatsächlich erst beim Abgegeben des BV mitteilen würde, dass ich ss bin? Kann ich der KK Bescheid geben erst am Tag des BV, oder sollte ich es lieber auch früher machen?


Sternenschnuppe

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Die drei Wochen bleiben Dir erhalten und verfallen nicht. Kannst Du dann nach der zweiten Elternzeit nehmen, plus das was Du im Mutterschutz noch neu dazu bekommst. Der Krankenkasse musst Du nix sagen, erst zum Mutterschutz dann, da braucht es ja die Beschenigung eh für den KK Anteil. Das geht dann ja aber alles in einem Abwasch am 21.10. Du kannst auch Deinen FA fragen ob er es jetzt schon ausstellt das BV und eben schreibt BV ab 24.10 - Mutterschutz. Das weiß ich nicht ob es diese Möglichkeit gibt. Ich hatte am 09.12. damals wieder arbeiten müssen, am 08.12. war der Herzschlag endlich nachweisbar und ich bekam es dann mit :-)


Sternenschnuppe

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Achso, bitte um Übertragung der möglichen 12 Monate Elternzeit von Kind 1 auf die Zeit bis zum 8. Geburtstag. Dann verlierst Du die nicht.


aaugust36

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Danke für den Tipp! Ich weiss allerdings nicht wieviel Elternzeit mir noch für das 1. Kind zusteht. Ich weiss nur, dass pro jedes Kind man insgesamt 3 Jahre hat. Wenn ich erstmal 1 Jahr EZ beantragt habe, dann diese um noch 1/2 Jahr verlängert habe, sind dann noch 1,5 Jahre übrig. Kann man die bis zum 8. Geburtstag nehmen, oder reduziert sich diese Zeit automatisch auf 12 Monate? Gibt es eine Frist, bis wann ich diese Übertragung beantragen soll? Z.b. spätestens 2 Monate vor Beginn der EZ für das 2 Kind...?


Sternenschnuppe

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Für Kinder die vor Juli 2015 geboren sind. Kann man nur 12 Monate übertragen auf die Zeit bis zum 8. Geb. Das kannst Du machen wenn Du die neue Elternzeit meldest für Kind 2. Es gibt keine Frist direkt, aber es sollte vor dem 2. Geburtstag sein.


aaugust36

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Nochmals vielen lieben Dank für Deine Unterstützung und Mühe beim ausführlichen Beantworten meiner zahlreichen Fragen!! Ich wünsche Dir noch ein schönes Rest-WE. Lg, A.


Sternenschnuppe

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Gerne und gleichfalls. Schau aber noch einmal rein, Frau Bader arbeitet sich in den nächsten Tagen sicher durch die Fragen durch.


aaugust36

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Alles klar, Danke! Das mach ich auf jeden Fall! Liebe Grüße!


aaugust36

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Vielen Dank für Ihre Antwort! Hätte noch eine andere Frage. Mein Kind kam im April 2015 auf die Welt. Die Elternzeit ( erstmal für 1 Jahr beantragt, dann um ein halbes Jahr verlängert ) endet am 23. Oktober. Wieviele Monate der EZ für das erste Kind darf ich bis zum 8. LJ übertragen? 12 Monate, oder " bis zu 24 Mo" ? Also in meinem Fall die verbliebenen 1,5 Jahre? Lg, A.


aaugust36

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Sehr geehrte Frau Bader, Würde mich sehr freuen über das Beantworten meiner Frage. Liebe Grüße


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