Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

vorzeitiger Arbeitsantritt im Erziehungsurlaub

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: vorzeitiger Arbeitsantritt im Erziehungsurlaub

Mitglied inaktiv

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Meine Situation: Ich möchte gern ab dem 1.April wieder in meinen Beruf/alten Arbeitsplatz einsteigen mit meiner vollen Stelle, mein Erziehungsurlaub endet jedoch erst am 3.11.2006 wurde auch bis zu diesem Zeitpunkt beantragt. Meine Frage hierzu: Kann der Arbeitgeber meinen Wiedereinstieg zum 1.4.2006 verweigern? Und muß ich bis zum 3.11.2006 warten um wieder arbeiten zu können? Danke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn es keine wichtigen wirtschaftlichen Gründe gibt (zB Ehemann arbeitslos) muss der AG nicht zustimmen. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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schlichte antwort: ja! er kann dich vorher beschäftigen, muß aber nicht... erst zum ende der ez. lg


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