Sonnenblume328
Liebe Frau Bader, ich bin Mutter eines fast 1Jährigen Sohnes und bin von dem Vater getrennt. Der Vater wohnt in einer anderen Stadt. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht. Ich habe 2Jahre Elternzeit (Elterngeldplus) nach der Geburt meines Sohnes beantragt und auch genehmigt bekommen. Vor kurzen meinte der Vater meines Kleinen, dass er für 2-3 Monate Erziehungsurlaub nehmen möchte und den Kleinen zu sich holen möchte. Jetzt ist meine Frage, kann er das einfach so entscheiden? Wenn er den Erziehungsurlaub beantragt, muss ich den Antrag auch unterschreiben? Ich befinde mich ja auch noch in Elternzeit und habe auch nicht vor diese zu verkürzen! Da das Verhältnis zwischen uns nicht sonderlich gut ist, bin ich auch nicht gewillt ihn bei mir in der Wohnung für 2-3 Monate zu dulden. Ich hoffe Sie können mir weiterhelfen. Vielen Dank im voraus.
Hallo, es muss eine häusliche Gemeinschaft bestehen, um Elterngeld zu bekommen.diese kann der Kindsvater nicht gegen ihren Wunsch herstellen. Das Kind hat den Lebensmittelpunkt bei Ihnen. Im übrigen besteht die Gefahr, dass, wenn Sie dem zustimmen und das Kind dort einen neuen Lebensmittelpunkt begründet, er es hinterher nicht mehr ausgeben muss. Liebe Grüße NB
mellomania
so viel ich weiß geht das nicht, da der vater das nur kann, wenn ihr gemeinsam mit kind in EINEM haushalt lebt. das kind ist bei dir gemeldet. und da der vater NICHT bei euch wohnt geht es eh nicht
cube
EZ kann nur genommen werden, wenn man mit dem Kind in einem Haushalt lebt. EZ für ihn entfällt also und damit natürlich auch die Frage nach 2-3 Monate Duldung in deiner Wohnung.
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