Haselmaus84
Hallo Frau Bader, Nach Krankengeldbezug >1 Jahr habe ich schon schwanger vor 2 Monaten meinen neuen Job angetreten, sobald ich die Schwangerschaft anzeige, muss ich ins BV gehen. Geplant hatte ich, davor mindestens drei Monate zu arbeiten, um das entsprechende Durchschnittsgehalt als Lohnfortzahlung zu bekommen, jetzt las ich hier, dass das Durchschnittsgehalt der letzten drei Monate VOR Schwangerschaftsbeginn als Grundlage hergenommen wird. Wie ist es im Fall, dass die Arbeitnehmerin neu im Unternehmen ist und zuvor Krankengeld bezogen hat, wird das Krankengeld oder neue Gehalt als Berechnungsgrundlage genommen? Vielen Dank und liebe Grüße Daniela
Hallo, verstehe ich nicht. Ein BV wird ausgesprochen, wenn es um Gefahr für Mutter und Kind geht. Das MUSS eingehalten werden, nicht es KANN eingehalten werden. Ansonsten bekommt man in einem BV das, was man ohne BV erhalten würde. Egal, wie lange man dort schon arbeitet. Liebe Grüße NB
mellomania
moment. dir ist geld wichtiger als die gesundheit deines kindes und dir? na dann. wenn ein bv angebracht ist und man trotzdem weiter arbeiten geht kann es ja so gefährlich nicht sein. sorry, geht für mich gar nicht.
Felica
In dem Falle wird das als Grundlage genommen was man ohne bv verdient hätte.
Haselmaus84
Hallo mellomania, Nicht alle Tätigkeiten, die zu einem BV führen sind grundsätzlich schädlich für ein Ungeborenes/die Mutter, ich kenne z.B. keine einzige Mutter, die in der zweiten Schwangerschaft ihr erstes Kind nicht mehr hochhebt, weil es >10 Kilo wiegt, laut MuSchu-Gesetz ist dies aber verboten. Solange ich noch problemlos arbeiten kann, WILL ich tatsächlich auch arbeiten, weil es mir allgemein gut tut, dies geschieht sogar (wie beim ersten Kind) in Abklärung und mit Einverständnis meines Frauenarztes. Da i.d.R. aber kein AG das Risiko von Komplikationen (für die es keinerlei Anzeichen gibt) in Kauf nehmen wird, war mein Gedanke, zumindest bis nach den 3 Monaten zu warten, um dann ggf. Zähneknirschend das BV in Kauf zu nehmen, falls sich keine Einigung mit meinem AG finden lässt. Hallo Felica, Kannst du mir dazu eine Quelle nennen? Das würde mich doch deutlich beruhigen... LG Daniela
mellomania
ein bv gibt es dann wenn gefahr da ist. fertig. was du privat machst is deine sache. der AG sichert sich ab. was, wenn was is? und wenn eben der finanzielle aspekt im vordergrund steht finde ich das befremdlich.
Felica
Kann man hier finden, da müsste alles relevante stehen. https://www.bmfsfj.de/resource/blob/121856/cc7fb75a1c9fb964117dce8f797f953b/mutterschutz-arbeitgeberleitfaden-data.pdf Ich hatte noch die wichtigsten Dinge reinkopiert, warum auch immer ist der Beitrag aber weg. Hoffe der Link hilft trotzdem. Das wichtigste geht so ab Seite 34 los wenn ich mich nicht irre.
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