Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger zum Arbeitsantritt -

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Schwanger zum Arbeitsantritt -

Jemalu1111

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Guten morgen, ich versuche jetzt noch mal meine Schilderung etwas genauer zu machen ich weiß das ich die Schwangerschaft verschweigen darf. Aber ich habe da noch andere Fragen: Ich bin auf Jobsuche (nun schwanger) ..möchte gern das AlG II umgehen.  Nun hatte ich schon ein Vorstellungsgespräch und werde morgen noch eins haben im Gartenbau bzw Landschaftspflege. Die Arbeit macht mir auch Spaß..aber : wenn ich den Job bekommen sollte, ist ein BV ja sehr wahrscheinlich.  Was passiert mir dann? Gäbe es dann Ärger von der Krankenkasse weil ich ja von der Schwangerschaft wusste? Derzeit beziehe ich noch Landeserziehungsgeld. Dieses muss ich nun "kündigen" da mein Sohn zur Eingewöhnung geht und ich eben ab Ende September, nach der Eingewöhnung, arbeiten gehen wollte. Das Landeserziehungsgeld fällt nun also weg (somit ja auch die Krankenversicherung darüber?!) Ich war also bis dato nicht im Bezug von ALG I oder ähnlichem. Ich hoffe ja das ich einen anderen Job finde ohne BV als Folge..aber wenn kein anderer Zusagt würde ich die Stelle nehmen. Was sind die Konsequenzen? Liebe Grüße


KielSprotte

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Hast du die Möglichkeit über deinen Mann in eine kostenlose Familienversicherung zu kommen? Dann wäre der Druck weg und du kannst in Ruhe nach einer geeigneten Stelle schauen.


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