Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwanger vor Arbeitsantritt bei neuer Arbeit

Frage: Schwanger vor Arbeitsantritt bei neuer Arbeit

Mädchenmami.

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Hallo, Seit fast einem Jahr versuche ich schwanger zu werden und vorhin hatte ich endlich den positiven Test in der Hand halten dürfen. Nur leider zum denkbar schlechtesten Zeitpunkt. Ab September habe ich eine neue Stelle in einer Krippe. Derzeit arbeite ich auch noch in einer Krippe. Das wirft einige Fragen bei mir auf. Wann muss ich meinem neuen Arbeitgeber Bescheid geben? Darf ich in der Zwischenzeit arbeiten? Melde ich mich gleich krank, werde ich sicher gekündigt. Habe ich im Falle einer Fehlgeburt noch Kündigungsschutz bzw. Eine Frist? Ich kann mich gar nicht richtig freuen, weil ich nur Sorgen habe, wie das alles laufen soll. Rechnerisch bin ich übrigens in der 4. Woche, also 3+5. Liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, grundsätzlich wechseln Sie den AG und gehen arbeiten. Oder reden Sie von einem BV? Sie haben Ihre Impfungen nicht aufgefrischt und jetzt fehlt der Titer? Das ist natürlich schlecht. Dann müssen Sie den neuen Ag informieren, sonst kann er nicht prüfen, ob er Sie umsetzen kann. Sie haben Kündigungsschutz während der Schwangerschaft, diese endet aber mit einer Fehlgeburt. Dann kann der Ag in der Probezeit kündigen. Liebe Grüße NB


mellomania

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dein arbeitgeber kann dich nur schützen, wenn er von der schwangerschaft weiß. er muss die möglichkeit bekommen, eine gefährdungsbeurteilung zu machen und zu sehen, ob er einen kompatiblen alternativarbeitsplatz für dich hat. wenn ja, musst du diesen annehmen. von krankmeldung redet keiner. wenn kein anderer arbeitsplatz für dich da ist, erhälst du ein beschäftigungsverbot vom arbeitgeber. der wird natürlich not amused sein, das wird dir hoffentlich klar sein. er erhält den lohn, den er dir zahlt, zwar von der umlagekasse zurück ABER trotzdem ein erheblicher aufwand für ihn. wenn du niemanden von der schwangerschaft erzählst, kann keiner prüfen, ob du oder dein kind gefährdet seid. deine immunitäten werden geprüft und danach richtet sich die entscheidung deines arbeitgebers. der gyb hat im übrigen damit nix zu tun :-) alles arbeitgebersache


Mitglied inaktiv

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Vor jedem Arbeitsantritt in einer Kinderbetreuungseinrichtung steht die betriebsärztliche Pflichtuntersuchung. Da kannst du ja mit dem Betriebsarzt über deine Infektionsgefährdungen in der Krippe sprechen, noch bevor du die Stelle antrittst. Hoffentlich hat dir dein neuer Arbeitgeber schon den Termin beim Betriebsarzt nahegelegt.


Mädchenmami.

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Hallo, Ich habe keine Untersuchung beim Betriebsarzt, es steht auch keine bevor. Wenn der Vertrag am 1.9. Beginnt und ich heute bereits Bescheid sage (28.08.) kann dann der Vertrag ihrerseits aufgehoben werden? Das heißt, ich stehe ohne Arbeit da, wenn ich es jetzt schon sage? Es geht nicht um Impfschutz, sondern um Zytomegalie. Ob ich dagegen immun bin, weiß ich nicht. Liebe Grüße


Mitglied inaktiv

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Wenn der Vertrag unterschrieben ist, dann gilt er auch. Cytomegalie bedeutet nur, dass wenn du nicht immun bist, mit unter 3jährigen nicht arbeiten darfst. Mit Ü3 darfst du arbeiten, aber nicht wickeln, kein enger Körperkontakt. Büro würde kein Problem sein. Aber das wird sich herausstellen beim Betriebsarzt. Zu dem musst du so oder so: einmal wegen der Pflichtuntersuchung, andererseits wegen des betriebsärztlichen Gutachtens für die Gefährdungsbeurteilung nach MuSchG.


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