TINA_1204
Liebe Frau Bader, bei mir liegt folgende Situation vor. Am 05.06.2020 habe ich mich auf eine neue Stelle beworben. Am 15.06.2020 habe ich erfahren, dass ich in der 6.SSW bin. Am 26.06.2020 hatte ich ein Vorstellungsgespräch. Hatte die Schwangerschaft aber nicht erwähnt, da ich da ja erst in der 7.SSW war und man ja weiß, dass noch viel passieren kann und ich mich mit meinem Partner da schon entschieden hatte, dass wir die Schwangerschaft frühestens nach der 12.SSW verkünden wollen. Am 29.06.2020 bekam ich dann die Zusage zum Job. Nun habe ich gestern den Vertrag (07.07.2020) unterschrieben. Vertrag wurde auch vom Arbeitgeber unterschrieben. Der Eintritt in den Job ist erst am 01.10.2020. Somit wäre ich maximal 3 Monate im Unternehmen. Die Probezeit beträgt 6 Monate. Ich würde den neuen AG schon gerne nach der 12.SSW informieren. Mir stellt sich nun die Frage, ob der AG meinen Vertrag dann noch kündigen kann oder ob ich dann schon unter das Mutterschutzgesetz falle und dem damit verbundenen Kündigungsschutz. Ich hoffe Sie können mir da weiterhelfen. Danke schon mal im Voraus. Viele Grüße
Hallo, nein, kann er nicht, aufgrund der Schwangerschaft besteht Kündigungsschutz. Liebe Grüße NB
TINA_1204
Noch ein Zusatz dazu von mir. Nach Unstimmigkeiten mit meinem alten AG bzgl. des Eintrittdatums habe ich in Absprache mit dem neuen AG das Eintrittsdatum im Vertrag selber händisch auf dem 01.10.2020 geändert. Der AG hatte den Vertrag aber noch mit altem Eintrittsdatum unterschrieben. Mir wurde aber am Telefon gesagt, dass das so in Ordnung ist und der Vertrag gültig ist. Ich lasse mir diese Änderung auch vom neuen AG noch mal per Mail schriftlich bestätigen und auch das der Vertrag trotzdem gültig ist. Ich habe trotzdem noch bedenken, dass der neue AG bei Bekanntwerden der Schwangerschaft daraus einen Strick dreht. Kann das passieren?
TINA_1204
Mir wurde nun schriftlich mittgeteil, dass das neu Eintrittsdatum übereinstimmend vereinbart wude. Die Mitteilung kam von einer Person die den Vertrag auch unterschrieben hat. Über die Gültigkeit des Vertrages wurde nichts geschrieben.
Berlin!
Über die Gültigkeit eines Vertrages können die Vertragsparteien nicht entscheiden, das hängt an tatsächlichen Dingen, nicht am Willen. Due hast einen Arbeitsvertrag, Du fängst am 01.10. an, dort zu arbeiten. Es bestehtkeine Verpflichtung, den AG über die Schwangerschaft zu informieren, weder im Bewerbungsgespräch, nich nach der 12. SSW. Warte also bis zum 01.10., dann kannst Du immer noch bescheid sagen. Eine schwangerschaftsbedingte Kündigung ist zu jeder Zeit ausgeschlossen. Jetzt, vor dem 01.10., nach dem 01.10. und auch in der Probezeit.
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