Lisaliebtdich
Hallo Frau Bader, ich war bis zum 31.08.2020 in einer Zahnarztpraxis als angestellte Zahnärztin tätig. Habe anschließend meinen Job gewechselt und Mitte August 2020 einen Arbeitsvertrag in einer neuen Praxis ab dem 05.09.2020 unterschrieben. Seit letzter Woche weiß ich, dass ich schwanger bin. Der Beginn der Schwangerschaft war der 03.09.2020 (also der Zeitraum, in dem ich in keinem Arbeitsverhältnis war). Wenn ich meinem neuen Chef die Schwangerschaft nun mitteile und ins BV muss, habe ich dann dennoch anspruch auf das volle Gehalt? Und falls hoffentlich ja, was wird dann als Grundlage der Berechnung herangeführt? Die letzten 3 Monate meines alten Arbeitsvertrages oder mein aktuelles Gehalt des neuen Jobs? Vielen Dank für Ihre Hilfe und ich hoffe Sie können mir mit meiner Unsicherheit helfen. Lisa
Hallo, Sie bekommen vom neuen AG den Lohn, den Sie ohne BV erhalten würden. Liebe Grüße NB
Port
Du bekommst genau das, was Du bekommen würdest, wenn Du arbeiten gehen würdest.
Ani123
Für das BV-Gehalt bekommst du das was du auch ohne BV bekomnen hättest. Für das Mutterschutzgeld sind die letzten 3 Monate relevant. In ihrem Fall wird es das gleiche Geld sein wie im BV. Beim EG werden letztlich die 4 Tage ohne Beschäftigung und Monate aus der alten Arbeit mit zur Berechnung herangezogen, weil da mit den letzten 12 Monaten gerechnet wird.
Lisaliebtdich
Vielen Dank für die schnellen Antworten. Dann wäre für mich nur noch nicht klar, wie sich mein Gehalt berechnet, da ich nur einen geringen Grundlohn habe und dazu eine Umsatzbeteiligung. Ich habe jetzt einen Monat bei meinem neuen AG gearbeitet. Wird dann einfach dieses Gehalt als Grundlage genommen?
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