Frage:
Urlaubsanspruch nach 3 Jahren Erziehungsurlaub
Hallo Frau Bader,
Erstmal frohes Neues, bin ein neues Mitglied und habe gleich eine Frage.
Ich habe bei meinem alten AG zum Ende meines Erziehungsurlaubes wegen unzumutbarer Entfernung gekündigt. Ich habe im Mai 2016 erfahren das ich damals schwanger war, was ich ä daraufhin meinem AG mitgeteilt habe. In den darauffolgenden wochen sind bei mir einige gesundheitliche Probleme aufgetreten so dass ich nach nach 2 3 Wochen Arbeitsunfähigkeit ein Berufsverbot von meiner damaligen Frauenärztin bekam. Dies geschah ungefähr so zwischen Juni/Juli 2016. Fortan war ich bis zum E.T. 18.01.2017 im Beschäftigungsverbot. Allerdings kam meine Tochter 5 Wochen früher als geplant zur Welt. Mutterschutz und Erziehungsurlaub wurden neu berechnet und ab dem 14.12.2016 war ich erstens im Mutterschutz und danach für max 3 Jahre im Erziehungsurlaub. Ich hatte viel Zeit um nachzudenken und mich gegen die Rückkehr zu meiner alten Arbeit entschieden, da die Entfernung mit einem Kind nicht mehr zumutbar war. Ich habe am 17.10.2019 meine Kündigung mit dem Vermerk „Auszahlung meines Resturlaubes“ von 2016 (Ca. 17 Tage) eingereicht. Ich habe daraufhin die Bestätigung zum 30.11.2019 erhalten. Kurz vor Weihnachten habe ich meine letzte Abrechnung erhalten und gehofft das ich mein Resturlaub ausgezahlt bekomme. Leider kam nur eine Abrechnung mit irgendeiner unbekannten Stundenanzahl die als Überstunden deklariert war. Habe heute mit dem Personalbüro Rücksprache gehalten und natürlich die Frage gestellt wo mein Urlaubsgeld ist. Die meinte das mein Urlaubsanspruch von 2016 verfallen sind und ich leider kein Anspruch mehr dadrauf habe. Ich habe einige Gesetzestexte gelesen und viele Foren durchforstet und einiges entdeckt. Laut Mutterschutzgesetz ist dies nicht verfallbar, allerdings ist da kein Zeitraum benannt. Die Dame die im Personalbüro meinte dies würde in meinem Fall nicht zutreffend. Hätte ich es letztes Jahr gemacht wäre dies möglich gewesen. Statt dessen wurde mir einIge StundeN bezahlt die unter 8 std. sind. Angeblich wären diese meine Überstunden. Dies ist nicht möglich da ich minus sollstunden hatte. möchte ich Sie fragen. Was ist richtig?
Ich würde mich freuen, wenn Sie mich darüber aufklären würden.
Mit freundlichen Grüßen
Uludogan
von
Uli61
am 02.01.2020, 15:09
Antwort auf:
Urlaubsanspruch nach 3 Jahren Erziehungsurlaub
Hallo,
die Antwort steht im Gesetz:
§ 17 BEEG Urlaub
(1) Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin während der Elternzeit bei seinem oder ihrem Arbeitgeber Teilzeitarbeit leistet.
(2) Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin den ihm oder ihr zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, hat der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren.
(3) Endet das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit oder wird es im Anschluss an die Elternzeit nicht fortgesetzt, so hat der Arbeitgeber den noch nicht gewährten Urlaub abzugelten.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.01.2020
Antwort auf:
Urlaubsanspruch nach 3 Jahren Erziehungsurlaub
Für jeden Monat, wo du nicht voll in Elternzeit warst, bleibt der Urlaubsanspruch bestehen, also ein rund 3/4 Jahresurlaub. Dieser Anspruch muss ausgezahlt werden, da er nicht mehr genommen werden kann, wenn das Arbeitsverhältnis endet. Das nennt sich aber meines Wissens nicht "Urlaubsgeld", sondern Auszahlung des Urlaubsanspruchs. Der Anspruch ist nicht verfallen, da während der Elternzeit das Arbeitsverhältnis ruht.
Die Auszahlung kann beim Arbeitsgericht durchgesetzt werden.
Mitglied inaktiv - 02.01.2020, 15:16
Antwort auf:
Urlaubsanspruch nach 3 Jahren Erziehungsurlaub
Hallo uriah,
Danke für die Rückmeldung. Was meinst du nicht voll in Elternzeit? Ich bin über 2 1/2 jahre im Erziehungsurlaub und hab mein Beschäftigungsverhältnis gekündigt.
Dies habe ich auch gefunden. Aber die sind der Meinung das dies verfallen ist. Hast du vielleicht ein Gesetzestext ?
von
Uli61
am 02.01.2020, 15:28
Antwort auf:
Urlaubsanspruch nach 3 Jahren Erziehungsurlaub
in dem Monat (Febr. 2016) wo dein Mutterschutz endete, warst du einen Teil in Mutterschutz und einen Teil in EZ. Für den Monat hast du den vollen Urlaubsanspruch.
Mitglied inaktiv - 02.01.2020, 15:59
Antwort auf:
Urlaubsanspruch nach 3 Jahren Erziehungsurlaub
https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__17.html
§17 BEEG
von
HeyDu!
am 02.01.2020, 16:05
Antwort auf:
Urlaubsanspruch nach 3 Jahren Erziehungsurlaub
Beim Vorliegen von Mutterschutz ist in der Vorschrift des § 24 S. 2 MuSchG eine Sonderregelung enthalten: Urlaub, der zum Zeitpunkt des Beginns des Mutterschutzes noch nicht beansprucht wurde, verfällt nicht und kann noch zum Ende des Mutterschutzes bzw. einer an den Mutterschutz anschließenden Elternzeit (§ 17 Abs. 2 BEEG) genommen werden. Quelle: Kanzlei Hasselbach
Mitglied inaktiv - 02.01.2020, 16:09
Antwort auf:
Urlaubsanspruch nach 3 Jahren Erziehungsurlaub
Heydu war schneller.... Mein Text war weg..
Nochmal... Für 2016 hast du Anspruch auf Auszahlung der nicht genommenen Tage... Für 2017 bis zum Ende des Mutterschutzes.
Hattest du verlängerten Mutterschutz wegen Frühgeburt?
Mitglied inaktiv - 02.01.2020, 16:12
Antwort auf:
Urlaubsanspruch nach 3 Jahren Erziehungsurlaub
Ja, ich hatte nach der Entbindung 12 Wochen!
Also bin ich mit meinem Anspruch in Recht! So wie ich das verstanden habe, habe ich sogar noch mehr als 17 Tage von 2016. Da noch die Zeit bis zum Mutterschutz angerechnet wird. Stimmts?
von
Uli61
am 02.01.2020, 17:07
Antwort auf:
Urlaubsanspruch nach 3 Jahren Erziehungsurlaub
Ja Anspruch aus 2016 und für 2017 für alle Mutterschutz Monate... Erst den nächsten vollen Monat in EZ wird dieser vom AG gekürzt.
Mitglied inaktiv - 02.01.2020, 17:10
Antwort auf:
Urlaubsanspruch nach 3 Jahren Erziehungsurlaub
Ich habe diesen Paragraphen ebenfalls gefunden. Aber den Paragraphen mit dem Urlaubsanspruch bis zum Mutterschutz leider nicht. Ich muss eine Email verfassen indem ich alles beweisen kann. Weil die ja fest davon überzeugt sind das mein Urlaubsanspruch verfallen ist.
Noch eine abschliessende Frage, dieser Urlaubsanspruch während des Mutterschutzes wird wie berechnet? Du scheinst dich damit auszukennen. Lieben Dank nochmals 😘😘
von
Uli61
am 02.01.2020, 17:39
Antwort auf:
Urlaubsanspruch nach 3 Jahren Erziehungsurlaub
Jahresurlaub durch 12 Monate ist der Anspruch pro Monat
Schreib nochmal den richtigen ET und bis wann du Mutterschaftsgeld erhalten hast
Dann man dann besser vorrechnen
Mitglied inaktiv - 02.01.2020, 17:44
Antwort auf:
Urlaubsanspruch nach 3 Jahren Erziehungsurlaub
Also klar, grundsätzlich steht dir der Resturlaub zu und auf Grund von Kündigung ist er dir auszuzahlen.
Ich stolpere nur über die Formulierung "in ihrem Fall nicht".
Wenn der AG damit meint, dass nicht genommener Urlaub spätesten im Folgejahr bis xx genommen werden muss, würde ja die weitere Erklärung "letztes Jahr (2018) wäre es noch gegangen auch nicht richtig.
Hast du mal gefragt, was sie mit "in Ihrem Fall" meinen? Das hört sich ja speziell auf dich bezogen an.
Und auch die eigentlichen Minusstunden - und jetzt sind es Überstunden.
Wie hast du Minusstunden "erarbeitet" und kann es sein, dass diese mit dem Resturlaub verrechnet wurden und nun eben nur noch einige Stunden statt ganze Tage übrig sind?
Viel mir halt nur so auf bzw. ein ...
von
cube
am 02.01.2020, 17:55
Antwort auf:
Urlaubsanspruch nach 3 Jahren Erziehungsurlaub
In meinem Fall meinte Sie das ich ja 3 Jahre Erziehungsurlaub hatte und diese ja angeblich verfallen sind. Ich hatte soweit ich mich erinnern kann -18 std das würde so ca. 3 tage von den tatsächlichen 17 Tagen mindern. Diese sind auch nirgends zu verzeichnen. Statt dessen ist mir 7,5 std ausgezahlt worden. Nach der Frage warum aus meinen minusstunden plusstunden geworden sind, konnte sie mir nicht wirklich was sagen und meinte das hat PEP (Abteilung Zeitmanagement) so eingetragen. İch finde es nur sehr komisch. Die meinte auch das mein Urlaub verfallen ist und ich ja während meiner Schwangerschaft BV hatte und ich mein Gehalt ja weiterhin erhalten habe ohne Einschränkungen. Hää! Sie stellt meinen Urlaubsanspruch mit einem BV gleich. Ist das normal? Übrigens ist das ein großes und bekanntes Unternehmen bzw. eine Tochtergesellschaft. Soviel dazu. Ich werde heute abend eine ausführliche Email verfassen und die Paragraphen mit den ganzen Gesetzestexten einbinden und eventuell mit Anwalt drohen. Ich habe über 7 Jahre in dem Unternehmen gearbeitet und selbst gekündigt und auch eine Sperre in Kauf genommen und der Dank dafür ist so eine Lächerlichkeit und ich werde mit einem kleinen Betrag abgespeist. Ich kannte schon einige Rechtslagen aber wusste nicht genau welche Gesetze das waren. Mein Studium zahlt sich aus.. mit eurer Hilfe natürlich.. vielen dank 🙏🏻
von
Uli61
am 02.01.2020, 18:09
Antwort auf:
Urlaubsanspruch nach 3 Jahren Erziehungsurlaub
Et war 14.12.2016 bis zum 13.03.2017 hatte ich soweit ich mich erinnere Mutterschaftsgeld bekommen. Nach der Entbindung 12 Wochen.
von
Uli61
am 02.01.2020, 18:11
Antwort auf:
Urlaubsanspruch nach 3 Jahren Erziehungsurlaub
Dann scheint die Personalabteilung keine Ahnung zu haben.
In einem großen Unternehmen sollte es aber auch einen Betriebsrat geben. Vielleicht kannst du dich an den wenden und um Klärung bitten?
Definitiv verfällt der Urlaub aus 2016 nicht durch BV und/oder EZ.
Einzig der evt. Resturlaub aus 2015, den du nicht fristgemäß bis x genommen hast, könnte verfallen sein - sofern in den 17 Tagen eben Resturlaub aus 2015 drin war.
Oder du hattest Urlaub eingereicht und genehmigt bekommen, den du dann aber auf Grund BV nicht nehmen musstest - und di eDame aus der Personalbteilung meint nun, den als "genommen" abziehen zu dürfen.
von
cube
am 02.01.2020, 18:46
Antwort auf:
Urlaubsanspruch nach 3 Jahren Erziehungsurlaub
Für 2017 hast du für Januar Februar und März vollen Urlaubsanspruch
Einfach deinen Jahresurlaub durch 12 Monate und das ist dann der Anspruch pro Monat
Ab April bist in reiner Elternzeit und der AG kann den Urlaubsanspruch verwehren
Dein AG muss alles bis 3/17 auszahlen.. Lies dir mal die Seite durch:https://www.arbeitsvertrag.org/urlaubsanspruch-mutterschutz/
Mitglied inaktiv - 02.01.2020, 20:05
Antwort auf:
Urlaubsanspruch nach 3 Jahren Erziehungsurlaub
Nein! Das ist es eben.. der Urlaub von 2015 ist vollständig ausgeschöpft! Die Dame hat eben keine Ahnung. Ich habe ihr deutlich gesagt das ich den Urlaubsanspruch von 2016 meine. Ich konnte es nicht ausschöpfen da ich BV und dann Mutterschutz und bis dato Erziehungsurlaub hatte. Sie war der festen Überzeugung das mein Urlaubsanspruch von verfallen ist und wenn ich es anders sehe müsse ich es per Email beweisen. Ja wir haben ein BR. Die ist erst nächste Woche wieder im Einsatz. Aber gut fürs erste hab ich recht. Das wollte ich erstmal bestätigen. Danke
von
Uli61
am 02.01.2020, 20:06
Antwort auf:
Urlaubsanspruch nach 3 Jahren Erziehungsurlaub
hatte ich auch. du solltest belegen können, wieviele tage urlaub du im jahr 2016 nehmen konntest. ich habe, und das tue ich aus dem grund bis heute, ALLE zeiterfassungslisten und urlaubsanträge als kopie zu hause. so kann ich immer nachweisen, wieviel urlaub ich habe bzw. hatte.
von
mellomania
am 02.01.2020, 23:14
Antwort auf:
Urlaubsanspruch nach 3 Jahren Erziehungsurlaub
ja dazu habe ich ja meine Lohnabrechnungen, ich weiss auch in etwas wann ich urlaub genommen habe. Urlaubsantrag habe ich leider nur digitalisiert gemacht. Also mit meiner Firmenemailadresse. da komme ich auch leider nicht mehr rein.
von
Uli61
am 03.01.2020, 19:40
Antwort auf:
Urlaubsanspruch nach 3 Jahren Erziehungsurlaub
Wenn dein AG in der EZ Bestätigung übrigens nicht explizit erwähnt hat, dass pro vollem EZ-Monat um 1/12 Urlaub gekürzt wird, hast du sogar während der EZ Anspruch auf deinen vollen Urlaub!
von
Lovie
am 04.01.2020, 08:00
Antwort auf:
Urlaubsanspruch nach 3 Jahren Erziehungsurlaub
Ich denke, letztendlich wird es bei dem Wirrwar darauf hinauslaufen, dass du beweisen/belegen können musst, wieviele Urlaubstage du genommen hast/übrig hattest, wieviele Minus/Plusstunden auf deinem Zeitkonto sind.
Dazu können Abrechnungen dienen, auf denen die gearbeiteten Stunden vermerkt sind, Zeiterfassungslisten, Urlaubsanträge bzw. deren Genehmigung.
Recht auf Auszahlung hast du auf jeden Fall - wenn der AG aber eben fälschlicherweise sagt "MA hat x Urlaubstage und x Minus/Plusstunden" wirst du leider diejenige sein, die eine fehlerhafte Berechnung nachweisen muss.
Ohne das arglistig zu tun, wird die Personalabteilung ihre Zahlen ja irgendwoher nehmen und diese auch für richtig halten.
von
cube
am 04.01.2020, 08:42
Antwort auf:
Urlaubsanspruch nach 3 Jahren Erziehungsurlaub
Ja sowas ist für mich kein Problem weil ich noch die Lohnabrechnungen vor meinem BV noch habe! Zumindest die von diesem Jahr noch da sind. Ja die Kürzungserklärung habe ich leider bekommen. Da steht 1/12 wird der Urlaubsanspruch während meiner Elternzeit gekürzt. Dadran hatte ich auch gedacht. 1/12 heisst doch das es komplett gekürzt wird oder? Ich bin das erste mal mit sowas konfrontiert. Wenn ja, dann denken Sie das ich kein Urlaubsanspruch mehr habe, dann ist das richtig. Aber mir geht es natürlich um den Anspruch während des BV und des Mutterschutzes. Aber zu sagen das mein Urlaubsanspruch von 2016 verfallen ist, ist keine zutreffende Aussage, da ich ja keine Möglichkeit hatte diese abzufeiern. Ich habe am Donnerstag abend eine ausführliche Email mit den Gesetzestexten verfasst und mein Anspruch niedergelegt. Falls ein Nachweis erforderlich sein wird, kann ich meine gesamten Abrechnungen vorlegem. Habe auch eine Frist zur Erledigung gesetzt, falls die nicht bis dahin, mir meinem Anspruch gerecht werden sollten, mit rechtlichen Schritten gedroht. Ich werde am Montag noch den Betriebsrat einbeziehen. Ich weiss nur das die im Büro keine Lohnabrechnungen aufbewahren und die Abrechnungen von einem externen Arbeitsplatz in Potsdam gemacht werden. Man kann nicht einmal ins Personalbüro und um Kopie seiner Abrechnung bitten da man es erst beantragen musste. Die Kommunikation in diesem Unternehmen mit verschiedenen Abteilungen ist sowas von schlecht organisiert und das jedesmal ein großes Problem.
Mal schauen wie lange Sie brauchen werden um es zu verstehen, was ich von denen Beanspruche, zumal eine andere Mitarbeiterin aus dem Personalbüro mit der ich bzgl. Meiner Kündigung Rücksprache hatte es selber erwähnt hatte. Ich bin gespannt..Der Betriebsrat wird es intern klären können.
von
Uli61
am 04.01.2020, 13:42