Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin seit 01.08.00 für zwei Jahre in Erziehungsurlaub, arbeite allerdings die erlaubten 19 Std./Woche bei meinem bisherigen Arbeitgeber. Nun meint unsere Personalabteilung, daß ich keinen Urlaubsanspruch mehr hätte. Das kann doch nicht sein, oder? Normalerweise habe ich 30 Tage pro Jahr, für 2000 habe ich vor Beginn des Mutterschutzes die mir bis Ende Mutterschutz zustehenden 18 Tage Urlaub genommen. Nun müsste ich doch noch 12 Tage (5 Monate August bis September jeweils 2,5 Tage) Resturlaub haben. Danke schon im voraus für Ihre Antwort. Gruß Tine
Liebe Tine, hier bräuchte ich mehr Infos. Was steht in Ihrem Vertrag? Gibt es für die TZ einen neuen Vertrag? Gibt es so eine Art Gewohnheitsrecht, wonach alle Tzler 30 Tage bekommen? Gibt es einen Tarifvertrag dazu? Gibt es eine Betriebsvereinbarung dazu? Irgendwelche Ansprüche haben Sie sicherlich, wieviel, kann ich ohne die obigen Angaben nicht sagen- und dann wäre es eine vberbotene Einzelbertaung. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
In unserer Firma haben Teilzeitbeschäftigte normalerweise 30 Tage Urlaub im Jahr
Mitglied inaktiv
Also ich seh das so: Das neue (Teilzeit-) Arbeitsverhältnis begründest auch neuen Urlaubsanspruch, nur eben auf Teilzeitbasis. So ist es bei meinem Mann auch (er hat ErzUrl): Er hat sogar mehr Urlaub genommen, als ihm zugestanden hätte bis zum ErzUrl. und die neue Teilzeittätigkeit hat ihm neuen Urlaubsanspruch beschert. Das haben sie sogar bei ihm in der Personalabteilung kapiert, die mit einem Mann im ErzUrl völlig überfordert sind (in der Firma gibt es 250 Männer und 4 Frauen....) HTH Désirée
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Ich bin noch im Erziehungsurlaub, arbeite aber bei einer Firma auf 630,- Basis. Es besteht kein Arbeitsvertrag und die Arbeitszeiten habe ich mir so gut wie immer aussuchen können. Besteht für mich überhaupt Urlaubsanspruch, weil ich nicht täglich dort war, sondern nur ca. 2 mal die Woche? vielen Dank im voraus
Hallo Frau Bader, wieviel Urlaubsanspruch habe ich bei einer Teilzeitarbeit von 15Std./Woche während des Erziehungsurlaubes? Allerdings bei anderem AG, nicht bei dem AG, wo auch Erzeihungsurlaub läuft. Gruß Heike
hallo!!!!! ich arbeite jetzt seit dem ersten juni wieder in meinem alten betrieb als verkäuferin... nun wollte ich gerne einmal wissen wie es sich mit meinem urlaubsanspruch verhält:habe ich den vollen anspruch oder nur auf die zeit gesehn in der ich jetzt wieder arbeite??? liebe grüsse und vielen dank im voraus birgit
Hallo Frau Bader, Erstmal frohes Neues, bin ein neues Mitglied und habe gleich eine Frage. Ich habe bei meinem alten AG zum Ende meines Erziehungsurlaubes wegen unzumutbarer Entfernung gekündigt. Ich habe im Mai 2016 erfahren das ich damals schwanger war, was ich ä daraufhin meinem AG mitgeteilt habe. In den darauffolgenden wochen sind bei mi ...
Hallo Frau Bader, ich war zwei mal schwanger beim gleichen Arbeitgeber und habe in beiden Schwangerschaften ein BV gehabt. Dadurch habe ich viel Resturlaub. Diesen nehme ich direkt im Anschluss an die Elternzeit. Nun meine Frage hierzu: es sind circa 1, 5 Monate Urlaub, die ich nehmen werden. Habe ich in dieser Zeit wieder erneuten Anspruch? Al ...
Hallo, meine Frage bezieht sich auf meinen Urlaubsanspruch. Ich bin 2020 zum ersten Mal schwanger geworden, kam aufgrund von Corona ins BV. Danach kam der Mutterschutz und eine drei-jährige Elternzeit. Aus dieser Zeit habe ich einen Anspruch noch auf 25 Urlaubstage. Nun bin ich 2024 kurz vor Ende meiner Elterzeit wieder schwanger und bin ...
Hallo Frau Bader, ich habe mal eine Frage zum Urlaubsanspruch. Ich habe Elternzeit von Oktober 22 bis Juli 23 bezogen. Als ich mein Antrag auf Elternzeit gestellt habe, wurde vom AG kein Gebrauch von der Kürzung um 1/12 gemacht. Demzufolge geh ich ja davon aus, das er den Urlaub nicht kürzt. Ich scheide zum 31.05.24 aus dem Unternehmen freiwilli ...
Hallo Frau Bader, ich bin nach dem Mutterschutz (18.9. 24) wieder bei meinem alten Arbeitgeber mit Teilzeit in Elternzeit eingestiegen. Beantragt habe ich 13 Stunden, diese wurden auch genehmigt. Nun ist bei mir der Wunsch entstanden die Stundenzahl zu erhöhen. Das habe ich per Mail mitgeteilt und dem wurde auch zunächst per Mail zugestimmt ...
Hallo Frau Bader, Ich habe folgendes zu klären: Während des Mutterschutzes der 1. Tochter (geb. 31.12.2021) und des Mutterschutzes der 2. Tochter (06.05.2023) habe ich ja Anspruch auf Urlaub. Die Frage ist nun jedoch wie viel Urlaubsanspruch ich habe. Ich habe einen Jahresurlaub von 26 Tagen. Berechnet man also 14 Wochen + 14 Wochen = ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich wende mich an Sie mit einer Frage zur Urlaubsregelung im Anschluss an meine Elternzeit, die Ende September dieses Jahres ausläuft. Im Jahr 2024 habe ich lediglich 5 Urlaubstage nehmen können, bevor ich aufgrund schwangerschaftsbedingter Erkrankung durchgehend krankgeschrieben wurde. Ein weiterer Urlaubsabbau war ...
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