Fragende95
Sehr geehrte Frau Bader, bei Ihnen im Forum laß ich bereits, dass man während des Beschäftigungsverbot keine finanzielle Nachteile erleiden darf und bei Zulagen diese auch in der Höhe der letzten 3 Monate bekommen würde. Wie sieht es denn aus, wenn man vor dem Arbeitsantritt Schwanger wird und im Vertrag ein Branchenzuschlag festgeschrieben ist? Mit besten Grüßen
Hallo, Sie bkommen genau den Lohn, den Sie ohne BV erhalten würden. Der einzige Unterschied besteht daran, dass Zuschläge versteuert werden müssen. Liebe Grüße NB
Berlin!
Genau so. Du bekommst den festgeschriebenen Zuschlag. Und erhältst genau das Geld, dass Du erhalten würdest, wenn Du nicht schwanger wärst und arbeitest. Oder vestehe ich deine frage falsch? Ist der Branchenzuschlag an Schichten, Feiertage etc. geknüpft und lässt sich deswegen nicht o.W. berechnen?
Fragende95
Hallo Berlin!, im Vertrag steht, dass es sich um eine Fachzulage handelt und diese nur für geleistete Stunden gezahlt wird. Weiterhin steht drin, dass sich der AG den Widerruf vorbehält diese zu streichen bei Vorliegen von wirtschaftlichen Gründen oder bei negativen Verhalten oder Leistungen des Arbeitnehmers.
Berlin!
Ah, verstehe. Dann, wenn Du noch nicht gearbeitet hast, würde ich für die Stundenzahl von dr vertraglich vereinbarten Anzahl der Stunden ausgehen. Der widerruf spielt ja erstmal keine Rolle, solange eben nicht widerrufen wird. In deinem fall ist "negatives verhalten" jedenfalls nicht, dass Du ein BV hast, schwanger bist oder sonst etwas, was damit in Zusammenhang steht.
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