StorchenSuche
Hallo, Ich habe letzte woche einen Arbeitsvertrag bei einem neuen Arbeitsgeber unterschrieben und nun erfahren das ich schwanger bin. Da ich an einer förderschule mit potenziell agressiven Kindern arbeiten soll wird es wohl auf ein Beschäftigungsverbot raus laufen (meine Freundin bekam bei der selben Einsatz Schule aber andere einsatzfirma eins von ihrer Firma ausgesprochen). Der erste Arbeitstag wäre erst in 1,5 Wochen. Kann der Arbeitgeber nun noch vom Vertrag zurück treten oder muss er mich trotz Beschäftigungsverbot bezahlen? Darf mein Arzt auch ein Beschäftigtigungsverbot in diesem Fall ausstellen oder muss das mein neuer Arbeitgeber tun? Viele Grüße storchensuche
Hallo, der Vertrag besteht. Der Arbeitgeber muss eine Gefahrenprüfung durchführen und soll alles versuchen, Sie umzusetzen auf eine ungefährliche Stelle. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Der Arzt ist nicht zuständig, wegen der Arbeitsbedingungen ein BV auszustellen! Der Arbeitgeber wird eine Gefährdungsbeurteilung machen und versuchen die Gefährdungen abzustellen bzw. dich an einen unschädlichen Arbeitsplatz umzusetzen. Möglich/denkbar ist auch die Umsetzung an eine andere Einrichtung desselben Arbeitgebers ohne Gefährdungen. Deine Aufgabe ist jetzt, die Schwangerschaft bekannt zu geben, damit die Dinge geregelt werden können.
Ähnliche Fragen
Hallo, ich weiß seit kurzem von meiner Schwangerschaft und bin sehr glücklich darüber. Schon davor bekam ich eine mündliche Zusage für einen neuen, unbefristeten Job. Meinen Vertrag habe ich allerdings noch nicht unterschrieben und habe fairerweise meinem neuen Chef von der Schwangerschaft erzählt. 1. Will ich nach der Schwangerschaft ja wied ...
Hallo Frau Bader, Ab dem 01.08 hab ich einen neuen Job. Der Vertrag wurde letzte Woche unterschrieben. Zwei Tage später wurde bei einer Routineuntersuchung festgestellt das ich ungeplant schwanger bin. Ich bin mir sicher das ich ein Beschäftigungsverbot bekommen werde, da ich mit Chemikalien in Kontakt komme, den ganzen Tag stehen muss, schwer heb ...
Hallo! Bereits bei meinem "alten" Arbeitgeber war ich auf Grund eines individuellen Beschäftigungsverbotes nicht mehr berufstätig. Dieses Beschäftigungsverbot hat mir mein FA ausgestellt, da ich als Krankenschwester auf einer Intensivstaion tätig bin. Nun fange ich am kommenden Montag, also am 05.01.15, bei meinem neuen Arbeitsgeber an, ebenfall ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine etwas knifflige Frage. Bei mir liegt die folgende Situation vor: Nach meiner ersten Schwangerschaft habe ich 12 Monate Elternzeit genommen. Mein befristeter Arbeitsvertrag lief innerhalb der Elternzeit aus, so daß ich aktuell arbeitslos bin. Vor drei Monaten habe ich bei einem neuen Unternehmen einen Arb ...
Liebe Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit, das Kind ist nun 6 Monate alt. Ich habe in der SS ein Beschäftigungsverbot mit Lohnfortzahlung bekommen und beziehe derzeit für ein Jahr Elterngeld (bis Februar 2017). Wir planen nun das zweite Kind und wissen nicht genau was finanziell auf uns zukommt. Kann ich vor Arbeitswiederantritt s ...
Liebe Frau Bader, ich befinde mich derzeit in Elternzeit und werde bis August nächsten Jahres Elterngeld beziehen. Im November würde ich meine Beschäftigung wieder aufnehmen, plane allerdings eine neue SS bis dahin. Würde ich, wie in der ersten Ss ein Beschäftigungsverbot mit Lohnfortzahlung erhalten, egal in welchem Monat der SS ich dann zum eigen ...
Sehr geehrte Frau Bader, bei Ihnen im Forum laß ich bereits, dass man während des Beschäftigungsverbot keine finanzielle Nachteile erleiden darf und bei Zulagen diese auch in der Höhe der letzten 3 Monate bekommen würde. Wie sieht es denn aus, wenn man vor dem Arbeitsantritt Schwanger wird und im Vertrag ein Branchenzuschlag festgeschrieben ist ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe 2 Fragen an Sie. Frage 1) Ich bin bis voraussichtlich Anfang Mai im vollem Beschäftigungsverbot und gehe dann in den Mutterschutz. Der Mutterschutz geht bis ca Mitte August danach beginnt das Elterngeld. (Wobei die 8 Wochen nach der Geburt ja als Elterngeld Monat gerechnet werden) Urlaubsgeld wird im Mai ausgez ...
Liebe Frau Bader, Ich habe eine Bitte und zwar war ich bis Ende September in einem Teilzeit und Minijob Vertrag. Dieser wurde ab Oktober 2025 in Vollzeit umgewandelt und der Minijob Vertrag komplett aufgelöst. Nun habe ich am 3. November festgestellt Schwanger zu sein in der 6ten Woche. Mein Arbeitgeber hat mich seit 1.1.2026 ins BV geschickt. Nun ...
Hallo Frau Bader, Ich bin erneut Schwanger, habe meine Elternzeit zum 01.01 beendet und habe aktuell Urlaub bei meinem Arbeitgeber, da sich viel angesammelt hat. Allerdings reicht dieser nicht bis zu meinem neuen Mutterschutz, deswegen hat mein Arbeitgeber mir angeboten für den kurzen Zeitraum von ca. 4 Wochen meine Elternzeit wieder in Anspruch ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elterngeld Verschiebung Bemessungszeitraum
- Streichung Kindergartenzuschuss
- Neuer Arbeitsort nach Elternzeit da Umfirmierung
- Elternzeit
- Kündigungsschutz in Elternzeit
- Beschäftigungsverbot
- Elternzeit /Elterngeld Kinder im Ausland(Kroatien)
- Zweite Kind gehalt
- Schwanger und neuer Job
- Teilzeit in Elternzeit