Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Beschäftigungsverbot sofort zum Arbeitsantritt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Beschäftigungsverbot sofort zum Arbeitsantritt

ria1988

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Hallo! Bereits bei meinem "alten" Arbeitgeber war ich auf Grund eines individuellen Beschäftigungsverbotes nicht mehr berufstätig. Dieses Beschäftigungsverbot hat mir mein FA ausgestellt, da ich als Krankenschwester auf einer Intensivstaion tätig bin. Nun fange ich am kommenden Montag, also am 05.01.15, bei meinem neuen Arbeitsgeber an, ebenfalls als Krankenschwester auf einer Intensivstation. Zur Zeit meiner Kündigung beim alten Arbeitgeber und gleichzeitigen Stellenzusage durch den neuen Arbeitgeber wusste ich noch nichts von meiner (ungeplanten) SS. Mein FA möchte mich auch beim neuen Arbeitsgeber ins Beschäftigungsverbot schreiben, was ich selbst natürlich befürworte. Mein Plan ist jetzt, Montag und Dienstag zur Arbeit zu gehen, da dort nur die medizintechnischen Einweisungen stattfinden, damit meine Arbeit quasi als "angetreten" gilt und am Mittwoch das Beschäftigungsverbot beim neuen Arbeitgeber, mit Datum vom Dienstag (06.01.15), vorzulegen. Drohen mir irgendwelche arbeitsrechtlichen Konsequenzen diebezüglich und was halten Sie von meinem Plan bzw. würden Sie mir etwas anderes raten? Vielen Dank für Ihre Hilfe.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, man muss nicht gearbeitet haben. Ich würde direkt am ersten Tag mit dem Arbeitgeber sprechen mit ihm zusammen eine Lösung suchen. Man muss nicht tatsächlich gearbeitet haben. Vielleicht kann Sie ja anders einsetzen. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Spiel gleich mit offenen Karten, die Mühe der Einweisung können sie sich dann sparen. Das BV greift auch ohne dort gearbeitet zu haben. Vertrag ist Vertrag.


Kira0815

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War damals in der gleichen situation wie du. Hatte auch keinen tag gearbeitet und wurde ins bv geschickt. :(


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