Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

vorzeitige Wiedereinstellung nach Elternzeit

Frage: vorzeitige Wiedereinstellung nach Elternzeit

Mitglied inaktiv

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Grüß Gott Mein Mann hat seit 01.01.01 Elternzeit für unsere Große Tochter genommen.Wir hatten es damals bis zu ihrem 3 Geburtstag beantragt.Nun haben wir seit 11.Dez.wieder Nachwuchs und mein Mann wollte wieder in seiner Firma anfangen. Die haben nun aber geschrieben das ,das aus betrieblichen Gründen nicht geht und er erst ab Juni wieder eingestellt wird.nun wollte ich mich erkundigen ob die Firma dazu berechtigt ist,weil wir müssen ja unseren Lebensunterhalt irgendwie bestreiten können. Es wäre nett wenn sie mir weiterhelfen könnten,da ich mich schon versucht habe auf dem Arbeitsgericht zu erkundigen ,die mir aber leider keine Auskunft geben konnten. Vielen Dank J.Schlafke


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Frau Schlafke, grds. kann man seinen EU nicht verkürzen, es sei denn, es liegt ein Härtefall vor oder der AG stimmt zu. Den EU für das 2. Kind kann man erst beantragen, wenn der EU vom ersten Kind rum ist. Eine Ausnahme gilt, wenn ein Härtefall vorliegt, hierzu wird auch die Geburt eines weiteren Kindes gezählt, wenn es sonst zu einer Gefährdung der wirtschaftl. Existenz führt. Hier kann der AG einer vorzeitigen Beendigung nur aus wichtigen betriebl. Gründen innerhalb von 4 Wo. schriftl. widersprechen widersprechen. Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Mein - verlängerter - EU würde erst Mitte März zu Ende gehen. Aus finanziellen Gründen, müsste ich aber jetzt schon dringendst meine frühere Tätigkeit wieder aufnehmen. Der AG ist aber leider nicht dazu verpflichtet, den EU vorzeitig zu beenden. Und da ich in einem aufrechten - wenn auch derzeit ruhenden (= EU) - Dienstverhältnis bin, ist auch das Arbeitsamt nicht für mich (uns) zuständig. Du kannst also wirklich nur auf das Verständnis deines AG hoffen. Liebe Grüße, Alexandra und Lukas


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