KleinerSonnenschenNr2
Hallo Frau Bader, ich befinde mich zur Zeit in Elternzeit die noch bis zum 15.3.2015 geht. Da ich zum zweiten mal Schwanger bin und der ET der 1.5.2015, gehe ich in Mutterschutz 6 Wo vorher, das wäre ca der 21.3.2015. Wann müsste ich meine jetzige Elternzeit beenden um den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld zu erhalten? Und wenn ich die Elternzeit beende, gehe ich dann automatisch in den Mutterschutz oder muss ich dann bis zum errechneten Mutterschutz arbeiten gehen? Welche Unterlagen werden dann benötigt? Vielen Dank im voraus MFG KleinerSonnenschenNr2
Hallo, die EZ endet doch vor Beginn des Mutterschutzes. Sie müssen die wenigen Tag dazwischen rein theoretisch arbeiten gehen Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Deine Elternzeit endet doch vor neuem Mutterschutz. Dein alter Arbeitsvertrag lebt auf und Du arbeitest die paar Tage bis zum neuen Mutterschutz und bekommst volles Mutterschutzgeld. Gleiche Unterlagen wie bei der ersten Schwangerschaft.
Mitglied inaktiv
Wobei ich persönlich den AG fragen würde ob man die 1 Woche nicht mit Urlaub überbrücken kann. Lohnt ja nun wirklich nicht. Und innerhalb der Mutterschutzzeit erwirkst du ja Urlaubsanspruch - falls von vor der 1ten Elternzeit nicht noch Rest-Urlaub übrig ist. Den würde ich zum überbrücken nutzen.
KleinerSonnenschenNr2
Supi vielen Dank, jetzt bin ich etwas schlauer ;-)
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