mausebaer
Guten Tag Frau Bader, Mein erstes Kind kam am 05.07.2013 zur Welt. Seitdem, plus vorherigem Mutterschutz, bin ich Zuhause. Meine jetzige Elternzeit endet am 6.7.2016. Nun bin ich wieder schwanger. Mein zweites Kind kommt am 18.05.2016 zur Welt. Mein Arbeitgeber hat mir mitgeteilt, dass die Mutterschutzfrist der zweiten Schwangerschaft am 6.4.2016 beginnt. Um Mutterschaftsgeld für die zweite Schwangerschaft zu bekommen, solle ich einen Antrag auf vorzeitige Beendigung der jetzigen Elternzeit zum 5.4.2016 stellen. Meine Fragen: - gefährde ich dadurch mein Arbeitsverhältnis? - Hat dies Auswirkungen auf das neue Elterngeld für das zweite Kind? - Erhalte ich überhaupt Mutterschaftsgeld für das zweite Kind, da ich seit 2,5 Jahren zuhause bin? Besten Dank vorab!!!!
Hallo, nur positiv! Man beendet die 1. EZ am Tag vor Beginn des 2. Mutterschutzes, um das volle MG zu bekommne. Alles gut. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Hut ab vor Deinem AG, toll dass er selbst informiert. Du bist schwanger, unkündbar.Danach in Elternzeit. Elterngeld wird eh nur der Mindestsatz, das eine hat mit dem anderen nix zu tun. Du erhältst das volle Mutterschutzgeld. Durch die Beendigung der Elternzeit wird der Vertrag ja wieder aktiv. Und Du erwirbst neuen Urlaub.
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