Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vorzeitige Beendigung Elternzeit- welche Gesetztesgrundlage greift hier?

Frage: Vorzeitige Beendigung Elternzeit- welche Gesetztesgrundlage greift hier?

Brilie

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, ich hatte mich vor einiger Zeit schon bei Ihnen über die vorzeitige Beendigung meiner Elternzeit für Tochter Nummer 1 vor Beginn des Mutterschutzes für Kind Nummer Zwei erkundigt. Mein Arbeitgeber wäre bereit dies zu genehmigen, will nun allerdings genau von mir wissen, woher er die Garantie bekommt, dass für ihn keine Kosten entstehen (die müssen es an eine Hauptgeschäftsstelle weiterleiten und müssen dieser Geschäftsstelle genau begründen warum sie dies genehmigen). Wo kann ich nun also Daten über das Umlageverfahren und mein Recht zur vorzeitigen Beendigung der Elternzeit herbekommen um dies meinem Arbeitgeber zu belegen??? Und er möchte ebenfalls wissen, ob ich dann einen Tag wieder angestellt sein müsste? Soweit ich es aus Ihrer Antwort damals verstanden habe, müsste ich doch die Elternzeit am 25.04.2013 beenden, wenn mein Mutterschutz am 26.04.2013 beginnt - damit würde doch eine "Wiedereinstellung" für den Arbeitgeber nicht zustande kommen?! Dies ist eine Befürchtung meines Arbeitgebers, da es dann für Ihn zu kompliziert würde dies in die Tat umzusetzten.... Muss ich nun hierfür einen Anwalt bemühen oder kann ich das selber über irgendwelche Gesetzestexte etc. belegen?? Ich habe ein sehr gutes Verhältnis zu meinem Arbeitgeber, so dass ich dieses nicht über einen Streit gefährden möchte, aber dieser möchte wirklich alles genauestens Wissen und dokumentiert haben.... Vielen vielen Dank für Ihre Hilfe, ich hoffe das dies nach Ihrer Antwort endlich seinen geregelten Weg gehen kann... Mit freundlichen Grüßen, Britta


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, das steht im § 16 BEEG. Viele Infos findet man auch bei http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Elterngeld-und-Elternzeit,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf Liebe Grüße, NB


Dani1504

Beitrag melden

Hallo Brilie, ich kann dir nicht wirklich weiter helfen, allerdings kann ich dir berichten, dass sich meine Krankenkasse derzeit weigert, das von meinem Arbeitgeber bezahlte Mutterschaftsgeld an ihn zu erstatten. Ich habe ebenfalls die Elternzeit vorzeitig beendet um den Mutterschutz in Anspruch zu nehmen. Meine Krankenkasse hat auch mittlerweile in einer ihrer "Informationszeitschriften für Arbeitgeber" einen Artikel in dem erklärt wird, dass die Elternzeit mittlerweile ohne Zustimmung des AG vorzeitig beendet werden kann um den Mutterschutz in Anspruch zu nehmen, der Anspruch auf den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber bliebe davon aber unberührt... Wir warten nun auf einen rechtsmittelfähigen Bescheid um gegen diesen Widerspruch einzulegen...


Sternenschnuppe

Beitrag melden

http://www.rund-ums-baby.de/recht/AG-Anteil-Mutterschutzgeld-nach-Abbruch-der-laufenden-Elternzeit_99976.htm


Brilie

Beitrag melden

Vielen Dank - mit diesen Dokumenten komme ich super weiter - genau so etwas möchte meine Chefin sehen!! :-)


Brilie

Beitrag melden

Aber das ist doch ziemlich eindeutig über das Umlageverfahren U2 geregelt - und das gilt doch für alle Firmen. Selbst wenn du in Elternzeit Familienversichert gewesen wärest würde dies doch mit Beendigung der Elterzeit und Beginn des neuen Mutterschutzes wieder hinfällig werden - du wärst eben wieder so gestellt wie vor deiner ersten Schwangerschaft. Den Bereich Krankenkasse betrifft es in meinem Fall nicht (bis jetzt auf jeden Fall nicht, also toi toi toi), bei mir kennt der Arbeitgeber vor Ort einfach noch nicht die entsprechenden gesetzlichen Änderungen im Elterngeldvollzug und braucht diese zur Begründung für unsere Hauptstelle.....


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag Frau Bader,  ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...

Guten Tag Frau Bader,  ich bin vor einem Jahr (in meiner Elternzeit) an Brustkrebs erkrankt. Die Krankheit hat mich schon knapp 1000 Euro gekostet. Im Moment habe ich, da ich mich in Elternzeit befinde, keinen Anspruch auf Krankengeld. Nun endet meine Elternzeit zum Jahresbeginn und ich weiß jetzt schon, das meine Chemotherapie zu diesem Zeitpu ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Sollte ich nach einem Jahr erneut schwanger werden: Kann ich die Elternzeit vorzeitig beenden, auch ohne meine Arbeit wieder aufgenommen zu haben? Oder muss ich die Elternzeit bis zum Mutterschutz fortführen, obwohl ich in einer Kita ohnehin direkt ins Beschäftigungsverbot falle ...

Hallo Frau Bader, ich bin verbeamtete Lehrerin und noch bis Anfang Januar in Elternzeit. Da wir uns ein zweites Kind wünschen, stellt sich für mich die Frage, wie viel Gehalt ich bekomme, wenn ich während der Elternzeit erneut schwanger werde und ein Beschäftigungsverbot erhalten sollte. Würde ich dann nach dem vereinbarten Ende der Elternz ...

Hallo Frau Bader,   Aktuell bin ich in der Elternzeit von meinem ersten Kind noch bis Juni26. Arbeite auch schon in Teilzeit und habe in der Elternzeit einen neuen Vertrag der aber am Ende der elternzeit endet und mein alter wieder aktiviert wird da ich dort vollzeit bin und schlechteren Lohn bekomme. Da wir jetzt schwanger sind und ich in m ...

Hallo zusammen, ich habe eine Frage zur Berechnung der erlaubten Teilzeitarbeitszeit während der Elternzeit (§ 15 BEEG). Konkret geht es um den Wochenschnitt pro Lebensmonat: - Das Gesetz erlaubt maximal 32 Wochenstunden im Durchschnitt pro Lebensmonat. Das Problem: Wochen fallen häufig teilweise in zwei Lebensmonate („angebrochene Wochen ...

Hallo,  im Forum sind so viele Beiträge dazu deshalb wollte ich direkt nachfragen.  Ich möchte nur Basiselterngeld beantragen. Laut dem Antrag kann der Partner in den ersten 12 Monaten ebenfalls für 1 Monat Basiselterngeld beantragen.  Ist es relevant in welchem der ersten 12  Lebensmonate das ist? Kann ich zB im 11. Lebensmonat parallel zu m ...

Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben. Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird aktuell noch bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch ca. 5 bis 8 Tage im Monat Kurzarbeit machen.  Wie lange habe ich Zeit den Urlaubsanspru ...

Hallo Frau Bader, Ich starte am 01.11.2025 nach 18 Monaten Elternzeit wieder ins Berufsleben.  Ich habe noch 15 Tage Resturlaub aus 2024 und 5 Tage für 2025. In meiner Firma und Abteilung wird bis Februar 2026 Kurzarbeit gemacht. Ich soll auch 5 bis 8 Tage Kurzarbeit pro Monat machen. Wie lange habe ich Zeit den Urlaub aus 2024 zu nehmen, bi ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich arbeite im öffentlichen Dienst.  Es besteht nach Beendigung meiner Elternzeit ein Anspruch auf eine gleichwertige Tätigkeit in meiner bisherigen Eingruppierung. Derzeit ist laut meinem Arbeitgeber nur eine Position auf diesem Eingruppierungsniveau verfügbar.  Der Arbeitsweg für diese Position wäre jedoch in B ...