Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vorzeitige Beendigung Elternzeit- welche Gesetztesgrundlage greift hier?

Frage: Vorzeitige Beendigung Elternzeit- welche Gesetztesgrundlage greift hier?

Brilie

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, ich hatte mich vor einiger Zeit schon bei Ihnen über die vorzeitige Beendigung meiner Elternzeit für Tochter Nummer 1 vor Beginn des Mutterschutzes für Kind Nummer Zwei erkundigt. Mein Arbeitgeber wäre bereit dies zu genehmigen, will nun allerdings genau von mir wissen, woher er die Garantie bekommt, dass für ihn keine Kosten entstehen (die müssen es an eine Hauptgeschäftsstelle weiterleiten und müssen dieser Geschäftsstelle genau begründen warum sie dies genehmigen). Wo kann ich nun also Daten über das Umlageverfahren und mein Recht zur vorzeitigen Beendigung der Elternzeit herbekommen um dies meinem Arbeitgeber zu belegen??? Und er möchte ebenfalls wissen, ob ich dann einen Tag wieder angestellt sein müsste? Soweit ich es aus Ihrer Antwort damals verstanden habe, müsste ich doch die Elternzeit am 25.04.2013 beenden, wenn mein Mutterschutz am 26.04.2013 beginnt - damit würde doch eine "Wiedereinstellung" für den Arbeitgeber nicht zustande kommen?! Dies ist eine Befürchtung meines Arbeitgebers, da es dann für Ihn zu kompliziert würde dies in die Tat umzusetzten.... Muss ich nun hierfür einen Anwalt bemühen oder kann ich das selber über irgendwelche Gesetzestexte etc. belegen?? Ich habe ein sehr gutes Verhältnis zu meinem Arbeitgeber, so dass ich dieses nicht über einen Streit gefährden möchte, aber dieser möchte wirklich alles genauestens Wissen und dokumentiert haben.... Vielen vielen Dank für Ihre Hilfe, ich hoffe das dies nach Ihrer Antwort endlich seinen geregelten Weg gehen kann... Mit freundlichen Grüßen, Britta


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, das steht im § 16 BEEG. Viele Infos findet man auch bei http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Elterngeld-und-Elternzeit,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf Liebe Grüße, NB


Dani1504

Beitrag melden

Hallo Brilie, ich kann dir nicht wirklich weiter helfen, allerdings kann ich dir berichten, dass sich meine Krankenkasse derzeit weigert, das von meinem Arbeitgeber bezahlte Mutterschaftsgeld an ihn zu erstatten. Ich habe ebenfalls die Elternzeit vorzeitig beendet um den Mutterschutz in Anspruch zu nehmen. Meine Krankenkasse hat auch mittlerweile in einer ihrer "Informationszeitschriften für Arbeitgeber" einen Artikel in dem erklärt wird, dass die Elternzeit mittlerweile ohne Zustimmung des AG vorzeitig beendet werden kann um den Mutterschutz in Anspruch zu nehmen, der Anspruch auf den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber bliebe davon aber unberührt... Wir warten nun auf einen rechtsmittelfähigen Bescheid um gegen diesen Widerspruch einzulegen...


Sternenschnuppe

Beitrag melden

http://www.rund-ums-baby.de/recht/AG-Anteil-Mutterschutzgeld-nach-Abbruch-der-laufenden-Elternzeit_99976.htm


Brilie

Beitrag melden

Vielen Dank - mit diesen Dokumenten komme ich super weiter - genau so etwas möchte meine Chefin sehen!! :-)


Brilie

Beitrag melden

Aber das ist doch ziemlich eindeutig über das Umlageverfahren U2 geregelt - und das gilt doch für alle Firmen. Selbst wenn du in Elternzeit Familienversichert gewesen wärest würde dies doch mit Beendigung der Elterzeit und Beginn des neuen Mutterschutzes wieder hinfällig werden - du wärst eben wieder so gestellt wie vor deiner ersten Schwangerschaft. Den Bereich Krankenkasse betrifft es in meinem Fall nicht (bis jetzt auf jeden Fall nicht, also toi toi toi), bei mir kennt der Arbeitgeber vor Ort einfach noch nicht die entsprechenden gesetzlichen Änderungen im Elterngeldvollzug und braucht diese zur Begründung für unsere Hauptstelle.....


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader, ich bin aktuell noch bis September in Elternzeit. Meine Arbeitsstelle ist ca 250 km von meinem Wohnort entfernt, nach der Elternzeit ist es mir also nicht möglich mein Kind adäquat zu betreuen mit dieser Arbeitsstelle. Ich arbeite in einem Unternehmen mit 3 Angestellten und 2 Chefs. Ich möchte nach der Elternzeit also aus dem Unte ...

Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in einer schwierigen Situation: Ich bin Wirtschaftsingenieurin und bei einem mittelständischen Automobildienstleister im Raum Stuttgart angestellt. Nach der Geburt meiner Tochter war ich knapp 3 Jahre in Elternzeit (verlängert wegen fehlender Kinderbetreuung und abgelehnter Teilzeitbeschäftigung). ...

Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe letzten Monat mit meinem Arbeitgeber einvernehmlich meine Elternzeit mit meiner 24 Stunden woche zum 01.05 aufgelöst. Ab diesem Datum wurde eine 27,5 Stunden woche vereinbart. Nun könnte ich jedoch zum 01.06 bzw. Zum 15.05 eine neue Stelle anfangen.  Kann ich mit der einmonatigen Frist zum 15ten kündigen da ich ja ...

Hallo, ich hoffe ich bin hier richtig und Sie können mir weiterhelfen.  Ich bin schwanger und mein ET ist in 5 Tagen. Ich nehme 2 Jahre Elternzeit, beantrage aber basiselterngeld für 1 Jahr.  Mein Partner würde den 4. Lebensmonat mit mir zusammen zuhause bleiben und Elternzeit und Basis Elterngeld beziehen.  Nun ist es ja aber so, dass man 2 Mon ...

Hallo Frau Bader,  ich arbeite im Fahrzeugvertrieb eines Autohauses und erhalte neben einem Fixgehalt auch Provisionen. Bereits im Januar war ich in Elternzeit und werde im Mai erneut Elternzeit in Anspruch nehmen. Für den Monat Januar wurde mein Fixgehalt anteilig gekürzt, was für mich nachvollziehbar ist, da es sich um eine feste Vergütun ...

Hallo Frau Bader, ich habe ein Kleingewerbe angemeldet seit mehreren Jahren (mit minimalen Einnahmen - zwischen 0 und 60€ im Jahr). Ich wollte es steuerlich richtig machen, aber wirkliche Gewinne habe ich nie erwartet.  das war nur weil ich auf einem online Profil mit Affliate Links ab und an kleine Provisionen bekam.  Ich hab jedes Jahr auch eine ...

Hallo, meine Tochter ist aktuell 7 Monate alt. Ich habe beim Arbeitgeber 25 Monate Elternzeit beantragt. Ich dachte mir nichts dabei, da ich sie ab 20 Monate in die Krippe bringen wollte und einen entspannten Übergang von Elternzeit auf job und gleichzeitig unproblematische Eingewöhnungsphase für mein Kind haben wollte. Aufgrund privater Umstände m ...

Guten Tag,  meine Tochter ist im August 2020 geboren und kommt 2027 in die Schule. Ich hatte nach ihrer Geburt 1 Jahr Elternzeit genommen. Um den Schulanfang für uns alle etwas einfacher bzw. stressfreier zu gestalten, bin ich am überlegen, mir für die ersten 2 Monate ab der Einschulung Elternzeit zu nehmen. Ist dies rechtlich möglich? Kann mein Ar ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich werde ein Jahr Elternzeit nehmen. Meine Frage ist: Wenn ich diese später verlängern möchte, brauche ich die Zustimmung des Arbeitgebers?

Hallo Frau Bader, ich habe einen Änderungsverträg für TZ in Elternzeit ab September 26 unterschrieben. Nun hätten wir aber eine bessere Betreujngsoption, die allerdings erst im November starten würde. D.h. Dann könnte ich erst ab Januar 27 Teilzeit arbeiten. Bezogen auf Kündigungsfrist oder Änderungsmöglichkeit enthält der neue Vertrag keine Passa ...