Selinaa34
Hallo Fr Bader, ich würde gern einmal wissen, ob ich 2 sachen in einem formular schreiben kann quasi einmal vorzeitige Beendigung der Elternzeit zur Inanspruchnahme von Mutterschutz und Antrag für die neue Elternzeit. Oder muss ich beide Anträge getrennt formulieren ? Lg
Hallo, ich würde es trennen Liebe Grüße NB
mellomania
ich würde zwei draus machen. da es zwei verschiedene vorgänge sind. und für die neue elternzeit, die du ja vom datum her noch gar nicht kennst, würde ich, um mich selber abzusichern, ein schreiben später mit geburtsurkunde schreiben.
Mitglied inaktiv
Hallo, geht es da um den Arbeitgeber? Also ich habe auch die Elternzeit von Kind 1 verkürzt, weil bald Kind 2 da ist. Ich habe alles in einem Schreiben geschrieben. Die Inanspruchnahme der Elternzeit für Kind 2 kommt sowieso separat vom AG (zumindest von meinem AG- denke aber die anders AGs handeln dazu analog)
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