Beffilein
Hallo Frau Nader, Ich habe meinem Arbeitgeber ein vorläufiges Beschäftigungsverbot von meinem Arzt überreicht. Das habe ich ja bereits geschrieben. Auf diesem Beschäftigungsschreiben steht geschrieben, dass die schwangere AN bis zu Klärung der Arbeitsbedingungen durch den Arbeitgeber und das Gewerbeaufsichtsamt nicht arbeiten darf! (Ich arbeite als Verkäuferin für DOB. Der Job ist sehr stressig, man arbeitet teilweise unter erheblichen Druck. Außerdem sind die üblichen Arbeitszeiten 9-10 Std. pro Tag von denen man im höchstfall 60 Min. Pause machen darf. Das bedeutet mind. 8-9 Std. Stehen, Gehen, wenn sehr viel los ist auch mal quer durch den Laden joggen.) Nun hat mein Arzt mich darauf hingewiesen, dass solange dieses Beschäftigungsverbot nicht SCHRIFTLICH aufgehoben wird ich nicht arbeiten darf. Mein AG hat aber lediglich angerufen. Viell. ist es nun verständlicher... Meine Frage war: Stimmt es das ich diese Aufhebung schriftlich erhalte oder genügt eine mündliche Durchsage? DANKE
Hallo, der AG kann das BV gar nicht aufheben. Weder mündlich noch schriftlich. Liebe Grüße NB
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