Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Vorläufiges Beschäftigungsverbot

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Vorläufiges Beschäftigungsverbot

Beffilein

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Hallo, ich fange mal ganz vorne an. Wir haben 2,5 Jahre auf diese Schwangerschaft gewartet. Seit 1,5 Jahren sind wir in Behandlung der KiWuKlinik in Trier. Im Februar wollten wir nun den letzt möglichen Schritt gehn und eine ICSI versuchen. Doch wie ein Wunder hat es nun auf ganz natürliche Weise geklappt. Mein FA ist sehr vorsichtig worüber ich nat. froh bin und hat mir sofort ein vorläufige Beschäftigungsverbot ausgesprochen um die ersten 12 Wochen ganz in Ruhe zu verbringen. (Das BV ist nicht auf 12 Wochen begrenzt!) Ich sollte mich schonen. (Am 31.12.12 hatte ich bereits eine Fehlgeburt)! Das fand ich von ihm sehr aufmerksam. Er hat aber gleich betont das er kein individuelles Beschäftigungsverbot aussprechen könnte da es mir körperlich gut geht, ich gesund bin und meine Arbeit das nicht zwingend erfordere. Er will aber unbedingt das ich mind. zur 12. Woche ruhe. Nun hat die Personalabteilung angerufen und einfach gesagt ich könnte ab Morgen wieder arbeiten gehen. Ich dachte eig. ich bekäme da zumindest einen Brief. Die Dame war sehr unfreundlich. Mein FA meinte nun das ich, solange ich nichts schriftliches hätte, nicht arbeiten gehen darf. Außerdem käme das Schreiben von der Kreisverwaltung. Stimmt das? Ist das so Richtig? Ich bin nun sehr verunsichert. Ich möchte auf jeden fall wieder arbeiten gehen und hatte nie vor die ganze Zeit über zu Hause zu sitzen, aber ich sitze hier gerade zwischen zwei Stühlen und weiß nicht wo ich dran bin. Ist es also richtig das ich nicht arbeiten gehen sollte solange ich keine schriftliche Bestätigung bekommen habe, dass das Beschäftigungsverbot aufgehoben worden ist? Mein FA hat mir gesagt ich solle nicht unternehmen und auf keinen Fall arbeiten gehen. Entschuldigen Sie den langen Text! Danke, Danke, Danke! Freundliche Grüße Stephanie Ganz


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, leider teilten Sie nicht mit, was für eine Tätigkeit Sie ausüben. Wenn ich jetzt davon ausgehen, dass es eine Bürotätigkeit ist, sehe ich keinen Grund für ein Beschäftigungsverbot, denn es gibt ja keine Probleme der Arbeitsstelle wegen der Schwangerschaft. Dann kann Ihr Frauenarzt eine Krankschreibung erstellen, weil aufgrund Schwangerschaftsprobleme einer Ausübung der Tätigkeit nicht möglich ist. Wenn er jedoch ausführt, dass es Ihnen körperlich gut geht, Sie gesund sind und Ihre Arbeit kein Beschäftigungsverbot erfordere, weiß ich nicht, mit welchem Grund Sie von der Arbeit fern bleiben sollen. Ich weiß auch nicht, was Ihr Arbeitgeber oder die Kreisverwaltung (Gewerbeaufsichtsamt?) Ihnen schriftlich geben soll. Der Frauenarzt entscheidet. Wenn er meint, Ihnen eine Krankschreibung erstellen zu wollen, muss er dies tun.Dazu schreibt er jedoch nicht bereit zu sein.Ich verstehe deshalb nicht so ganz, was ihrem Arbeitgeber als Begründung vorgelegt haben, und zwölf Wochen zu ruhen. wenn der nicht ganz schnell was vom Arzt kommt, können Sie erhebliche Probleme mit dem Arbeitgeber bekommen. Liebe Grüße, NB


Beffilein

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Ich habe meinem Arbeitgeber ein vorläufiges Beschäftigungsverbot von meinem Arzt überreicht. Das habe ich ja bereits geschrieben. Auf diesem Beschäftigungsschreiben steht geschrieben, dass die schwangere AN bis zu Klärung der Arbeitsbedingungen durch den Arbeitgeber und das Gewerbeaufsichtsamt nicht arbeiten darf! Nun hat mein Arzt mich darauf hingewiesen, dass solange dieses Beschäftigungsverbot nicht SCHRIFTLICH aufgehoben wird ich nicht arbeiten darf. Mein AG hat aber lediglich angerufen. Viell. ist es nun verständlicher... Meine Frage war: Stimmt es das ich diese Aufhebung schriftlich erhalte oder genügt eine mündliche Durchsage? DANKE


IngoAC

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Moin, EIN KLEINER TIPP! DU MUSST NEU FRAGEN! FRAU BADER LIESST NACH BEANTWPORTUNG DEN THREAT NICHT MEHR. Was bei der Menge der Anfragen auch verständlich ist. LG Ingo


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